Auszug - Beratung des Haushalts 2016/2017 Bereich des Herrn BVV-Vorstehers Rauskolb  

 
 
44. außerordentliche öffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 23.09.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 21:20 Anlass: außerordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Kapitel 3100

Titel 428 01

Herr Rauskolb erläutert, dass der bisherige Ansatz in Höhe von 98.000 ? abgesenkt worden sei. Er bittet daher den Ansatz für 2016 auf 112.000 ? und für 2017 auf 115.360 ? festzusetzen. Die Erhöhung sei mit den personellen Veränderungen im BVV-Büro zu begründen. Herr BzBm Dr. Hanke berichtet, dass die Personalansätze der IST-Kostensystematik geschuldet seien. Er skizziert kurz das Verfahren. Zur Frage der Eingruppierung führt er aus, dass Auszubildende nach Übernahme in E5 eingruppiert würden. Im Anschluss müsse eine Betrachtung des Arbeitsplatzes mit Erstellung eines Anforderungsprofils erfolgen. Das Anforderungsprofil werde nach einem bewährten Punktesystem überprüft. Sollte sich bei der Prüfung ergeben, dass die derzeitige Entgeltgruppe nicht angemessen sei, bestehe ein Rechtsanspruch auf Stellenhöherbewertung. Auf Nachfrage von Herrn Urchs (Die Linke) merkt Herr Rauskolb an, dass der Mehrbedarf für 2016 rund 14.000 ? betrage sowie weitere 2360 ?r 2017. Herr BVV-Vorsteher Rauskolb fügt an, dass er daher keinen sachlichen Grund sehe, warum der Ansatz nicht erhöht werden solle. Frau Scheffler merkt an, dass dieselbe Arbeit wie in der Vergangenheit verrichtet werde, jedoch zu einer schlechteren Vergütung. Dies sei ein Zustand, der schnellstmöglich behoben werden müsse. Herr Lüthke regt an, wenn ein entsprechender Antrag seitens des BVV-Büros gestellt werden sollte, den Mitarbeitern die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Unterstützung  zu leisten. Auf seine Nachfrage erläutert Herr BzBm Dr. Hanke das formale Stellenbewertungsverfahren, welches einzuhalten sei. Auf Nachfrage von Frau Schrader, erklärt Herr Nix, dass der Tarifvertrag die tariflichen Ansprüche der Beschäftigten regelt. In der Entgeltordnung sei aufgeführt, welche Tarifmerkmale zu einer Entgeltgruppe gehören. In einem Bewertungsvorgang würden die einzelnen Tätigkeiten den Tarifmerkmalen zugeordnet. Um dieses Bewertungsverfahren auszulösen, müsse der oder die Tarifbeschäftigte einen Antrag beim Internen Dienst oder beim Personalamt einreichen, um die tariflichen Ausschlussfristen zu wahren. Im Anschluss sei ein Anforderungsprofil zu erstellen. Sowohl das Anforderungsprofil als auch die Beschreibung des Aufgabengebietes sei in der betroffenen Organisationseinheit zu erstellen. Sobald das erfolgt ist, sei dies der Stellenwirtschaft zu übermitteln, die das Bewertungsverfahren durchführe. Herr Reschke bittet um grobe Einschätzung wie viel Zeit das Bewertungsverfahren bzw. die Umsetzung einer Höherbewertung in Anspruch nehme. Auf seine weitere Nachfrage, erläutert Herr Nix, dass es einen Beurteilungsspielraum bei der Bewertung gebe. Die Umsetzung erfolge relativ schnell. Herr Lüthke verweist auf das Papier der Fraktion der SPD und der Fraktion der CDU. In dem Abschnitt unter B7 auf Seite 7 "Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung stärken" werde eventuell eine Neuformulierung vorgenommen werden. Herr BzBm Dr. Hanke merkt abschließend an, dass das Delta von E5 nach E8 für 2016 8.900 ? betrage, in 2017 würden 9.200 ? benötigt. Herr Lüthke bedankt sich für diese Ausführungen.

 

 
 

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