Auszug - Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum (10 Minuten)
Herr BzStR von Dassel teilt mit, dass er ein Rechtsgutachten zur Ermittlung der Anzahl von Ferienwohnungen in Auftrag hat geben lassen. Das Gutachten beinhalte, dass es aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Einwände gegen eine Datenerhebung gebe. Anhand der Recherche könnte die ermittelte Anzahl an Ferienwohnungen mit der Zahl der in Mitte tatsächlich gemeldeten Ferienwohnungen abgeglichen werden. Die illegale Vermietung könnte somit eingedämmt werden. |
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