Auszug - Aktuelle Stand: Sportplatzwarte  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 28.04.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:30 - 18:55 Anlass: ordentlichen Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
 
Wortprotokoll

Bezogen auf ein Informationsblatt, das von Herrn Schmidt (Leiter des Sportamtes) zum Thema Sportplatzwarte erstellt wurde, berichtet BzStRi Smentek über den aktuellen Stand.

32 Sport- und Hallenwartinnen/-warte sollen als Personal abgebaut werden.

Zum Thema Risikobewertung betont BzStRi Smentek, dass es so aussehe, als gelinge es nicht, alle Stellen im vorgesehenen Zeitraum so abzubauen, wie es im Konzept vorgesehen sei. Zudem macht sie darauf aufmerksam, dass dies nicht weniger Arbeit im Sportamt bedeute, sondern ein Mehraufwand durch die neuen Verträge.

 

Herr Schmidt erläutert, dass der Betrag in Höhe von 1.200?/Monat auf dem Informationsblatt unter dem Punkt "Zwischenergebnis" dafür da sei, dass die Vereine die Reinigungspflicht und die Betreuung der Anlagen mittels Personal im Rahmen der Schlüsselverträge selbst übernehmen.

Der Betrag in Höhe von ca. 28T?/Monat r kommerzielle Dienstleister ändere sich voraussichtlich noch deutlich mit der Ausschreibung die derzeit vorbereitet werde.

Herr Lehmann (Grüne) fragt, welche Laufzeit die 6 Schlüsselverträge jeweils haben und warum eine Europaweite Ausschreibung stattfinde.

Zudem wird gefragt, welche Qualifikationen erforderlich sind um Sport- bzw. Hallenwart/in zu werden.

Herr Schmidt erläutert, dass die 6 Schlüsselverträge eine unbefristete Laufzeit haben, jedoch eine jederzeitige Kündigung möglich sei. Die Europaweite Ausschreibung liege am Umfang der Leistung. Es bedarf keiner Qualifikation um Sport- bzw. Hallenwart/in zu werden, lediglich die Teilnahme an der Hallenwartschulung sei erforderlich.

Auf die Frage, ob die Zusage durch SenFinr die Umwandlung von Personal in Sachmittel sicher sei, antwortet BzStRi Smentek, dass es im Rahmen des VzÄ-Konzepts eine Zusage gäbe. Die Zusage sei r den Doppelhaushalt 2016/17 zu prüfen, allerdings gäbe es keine Hinweise darauf, dass diese nicht eingehalten werde.

 

 

 

 
 

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