Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt die Colbestraße von der Frankfurter Allee bis zur Boxhagener Straße als Fahrradstraße sofort auszuweisen. Die Nutzung von Fahrrädern auf Seitenstraßen sollte immer Priorität haben.
Begründung:
Die Colbestraße ist eine sehr enge Straße. Sie wird gerne als Abkürzungsroute von Autofahrer*innen genutzt. Sie ist auch meist zugeparkt und 2 Autos schaffen es nie aneinander vorbei. Die Gefahr für Radfahrer*innen ist erheblich, da es auch keinen Radweg gibt.
BVV 12.12.2018
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
- Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 10.01.2019
Durch Antragsteller ergänzt.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt die Colbestraße von der Frankfurter Allee bis zur Boxhagener Straße als Fahrradstraße sofort auszuweisen. Die Nutzung von Fahrrädern auf Seitenstraßen sollte immer Priorität haben.
Dabei soll geprüft werden welche Form der Fahrradstraße an dieser Stelle umgesetzt werden kann. Hierbei sollte aber die Zugänglichkeit für die Anwohner*Innen auch mit dem Auto sichergestellt werden kann.
BVV 30.01.2019
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt die Colbestraße von der Frankfurter Allee bis zur Boxhagener Straße als Fahrradstraße sofort auszuweisen. Die Nutzung von Fahrrädern auf Seitenstraßen sollte immer Priorität haben.
Dabei soll geprüft werden welche Form der Fahrradstraße an dieser Stelle umgesetzt werden kann. Hierbei sollte aber die Zugänglichkeit für die Anwohner*Innen auch mit dem Auto sichergestellt werden kann.
BVV 27.01.2021
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
UVKI 18.02.2021
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.02.2021
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.