Drucksache - DS/1075/V  

 
 
Betreff: Städtebauliche Rahmenbedingungen der BVV für die weitere Entwicklung des RAW-Geländes I
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünen/SPDVorsteherin
  Jaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
26.08.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) - keine Gästeplätze! - Übertragung im Livestream -      
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
02.09.2020 
Öffentliche Video-/Telefonkonferenz des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (StadtBW) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
01.10.2020 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS1075 Anlage  
Antrag_städtebauliche Rahmenbedingungen RAW I  
VzK_städtebauliche Rahmenbedingungen RAW I  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, die Verhandlungen zur Entwicklung des ehemaligen RAW-Geländes unter den folgenden Voraussetzungen mit Bezug zur Gebietskulisse des “Soziokulturellen L” fortzuführen, um deren Fortschritt nicht zu gefährden. Darüber hinaus bestehen weiterhin die Beschlüsse der BVV sowie die bisher erzielten Verhandlungsergebnisse als Grundlage und die BVV betrachtet die hier behandelten Sachverhalte explizit nicht als abschließende Liste in Bezug auf das Gesamtgelände, sondern als essentielle Grundsätze in Bezug auf die von der BVV definierte SKL-Gebietskulisse.

Die BVV erkennt an, dass die Mieter*innen innerhalb der in DS/2037/IV definierten SKL-Kulisse den Forderungen der Eigentümerschaft in den bisherigen Verhandlungen bereits in großem Maß entgegengekommen sind und sich sehr weitgehend kompromissorientiert in die Verhandlungen eingebracht haben. Die BVV erwartet für den Fortgang der Verhandlungen ein entsprechendes, verbindliches Entgegenkommen durch die Eigentümerschaft, auch um die durch die eigenen Forderungen entstehenden Problemlagen zu lösen. Deshalb sind innerhalb der von der BVV definierten Gebietskulisse des Soziokulturellen Zentrums sowie in deren unmittelbaren Umfeld, bestimmte Bedingungen im Städtebau und in der Flächennutzungsverteilung essentiell für eine spätere, positive Beurteilung des Gesamtpakets durch die BVV. Zu einem akzeptablen Kompromiss gehören für die BVV:

 

  1. Das denkmalgeschützte oktagonale Gebäude (derzeit Saray) an der Nord-West-Ecke des Geländes darf nicht überbaut werden. Ein über das Straßenniveau der Revaler Straße herausragender Gebäudekörper an dieser Stelle würde das Denkmalensemble entlang der Revaler Straße insgesamt verstellen und entwerten und den Geländeauftakt aus der Sicht von Norden und Westen bestimmen. Auch die Eingangssituation gewinnt durch die größere Offenheit an dieser Stelle an städtebaulicher Qualität. Das denkmalgeschützte Beamtenwohnhaus muss weiterhin den wesentlichen baulichen Auftakt entlang der Revaler Straße bilden, um das Denkmalensemble nicht zu entwerten.
     
  2. Der Bereich des ehemaligen Trafohäuschens zwischen denkmalgeschütztem Verwaltungsgeude und denkmalgeschütztem Stoff- und Gerätelager kann nur behutsam entwickelt werden, um das Denkmalensemble nicht zu entwerten. Darüber hinaus gehört diese Fläche eindeutig zur von der BVV definierten Gebietskulisse des SKL und kann deshalb nur in enger Abstimmung mit den Mieter*innen und Nutzer*innen bebaut werden. In jedem Fall ist eine Nutzung vorzusehen, die mit dem zukünftigen Soziokulturellen Zentrum korrespondiert. Vorstellbar sind hier auch Atelierflächen in Kooperation mit dem städtischen Atelierprogramm des bbk.
     
  3. Die Freiräume zwischen und um die Häuser, die nicht zur zukünftigen Mietfläche gehören, sich jedoch innerhalb der SKL-Gebietskulisse befinden, sollen in der Zukunft kooperativ bespielt und gestaltet werden. Die BVV erwartet hierzu zwischen Eigentümerschaft und Mieter*innen ausgearbeitete Grundregeln, die möglichst schriftlich fixiert werden sollen. Die Gestaltung der Freiflächen und die umgebende Nutzung soll diese kooperative Bespielung mitdenken und als essentiell berücksichtigen.
     
  4. Die von der BVV definierte Gebietskulisse des Soziokulturellen Zentrums ist möglichst um das Badehaus zu erweitern. Jedenfalls ist das Badehaus in seinem Bestand zu sichern und darf nicht abgerissen und überbaut werden. Es gehört zu den markantesten verbliebenen Gebäuden auf dem ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerk. Ein Ankauf durch die Stadt soll geprüft und falls möglich realisiert werden.
     
  5. Die Mieter der derzeitigen Fläche der Five O GmbH sind der Forderung des Eigentümers nach zukünftiger Reduzierung und potenzieller Umnutzung der Flächen, welche die Five-O GmbH derzeit anmietet, innerhalb des wirtschaftlich tragfähigen sehr weit nachgekommen (siehe Anlage 2). Weitere Abstriche sind ohne das Scheitern eines zukünftigen Jugendkulturzentrums mit olympischem Regionalstützpunkt für den Skateboardsport nicht möglich. Teilweise müssen im Gegenteil zwingend Flächen kompensiert werden, um das Gelingen zu ermöglichen. Da der Kompensationsbedarf ausschließlich aufgrund der vom Eigentümer geforderten Eingriffe in die in DS/2037/IV beschlossenen Gebietskulisse des SKL entsteht, erwartet die BVV für den Fortgang der Verhandlungen das schriftliche und verbindliche Bekenntnis des Eigentümers zu den entsprechenden Kompensationsmaßnahmen:
     
    1. Die Fläche des Kletterkegels/Kletterzentrums (ca. 884 m²) wird aus der Five O gelöst und wird eigenständiger Mieter innerhalb der zukünftigen SKL-Lösung. Eine Kompensation von Flächen gegenüber der Five O gGmbH soll in diesem Fall nicht erfolgen.
       
    2. Die derzeitige Mietfläche des Skate-Bowl und Mini-Ramp soll auf Wunsch der Kurth-Gruppe teilweise zurückgegeben werden (ca. 217 m²), um eine südliche Durchwegung und die Freistellung der Radsatzdreherei zu ermöglichen. Hier würde die von der BVV beschlossene Gebietskulisse des SKL reduziert. Die Zustimmung der BVV zu einer solchen Reduktion hängt von einer adäquaten Ersatzfläche ab, da der Bedarf ohne Eingriff in die Gebietskulisse nicht entstünde.
      Da Betonhausen“ (Außenfläche am Haus 23) auf Wunsch des Eigentümers ebenfalls aufgegeben werden soll, entsteht ein Kompensationsbedarf von insgesamt ca. 600 m² Skatefläche.
      Die Anforderungen an diese „Ausweichfläche Skate“ finden sich in Anlage 4. Die BVV erwartet eine qualitativ ansprechende Flächenkompensation im Rahmen dieser Anforderungen, welche die Eignung als olympischer Regionalstützpunkt aufrecht erhält und sich nicht in einem fensterlosen Keller befindet.
       
    3. Das in der SKL-Gebietskulisse (siehe Anlage 1 und 2) befindliche Haus 23 mit Außenskateanlage Betonhausen (Grundfläche ca. 576 m²) möchte der Eigentümer abreißen und durch einen mehrstöckigen Neubau ersetzen. Obwohl dieses Haus mit ca. 400 m² Nutzfläche sich eindeutig innerhalb der von der BVV definierten Gebietskulisse befindet und für den Jugendkulturbetrieb gebraucht würde, wären die zukünftigen Betreiber der Five O gGmbH dazu bereit, die räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Jugendkulturzentrums an anderer Stelle zu schaffen. Sollte das Haus 23 zugunsten der Nachverdichtung durch den Eigentümer aus der SKL-Kulisse wegfallen, unterstützt die BVV eine Nachverdichtungslösung für die Five O gGmbH auf deren verbleibender Fläche. Ohne eine solche Lösung, der auch die GSE als zukünftige Vertragspartnerin und Inhaberin des angestrebten Generalmietvertrages sowie die Five O gGmbH zustimmt, stimmt die BVV dem Wegfall des Hauses 23 aus der SKL-Gebietskulisse nicht zu. Die räumliche Nähe der Jugendarbeit zu den Skateflächen ist für den Betrieb des zukünftigen, gemeinnützigen Jugendkulturzentrums als Angebot der Jugendhilfe unbedingt notwendig. Darum ist eine Lösung wie in Anlage 3 vorgezeichnet für die BVV essentiell für den Fortgang der Verhandlungen, falls der Eigentümer weiterhin auf dem Wegfall des Hauses 23 besteht. Die Art und Dauer des derzeit bestehenden Mietvertrages spielt für die Zugehörigkeit zur SKL-Kulisse im Übrigen keine Rolle. Die Kulisse wurde von der BVV aus sinnvollen städtebaulichen und konzeptionellen Überlegungen festgelegt. Die konzeptionellen Probleme, die durch den Wegfall einzelner Teile entstehen, sprechen zusätzlich dafür, dass diese Überlegungen richtig waren.
       
    4. Der Eigentümer besteht ebenfalls auf dem Abriss und Neubau der Halle 58 in der süd-östlichen Ecke des Five O Innenhofes innerhalb der SKL-Gebietskulisse. Derzeit besteht für diese Halle zwar kein Mietvertrag, die mietvertragliche Situation spielte jedoch für die Zuordnung zur SKL-Gebietskulisse keine Rolle. Wird hier dennoch ein Neubau realisiert, darf dieser den Sommergarten nicht verschatten und dessen Betrieb beeinträchtigen. Der Neubau wäre mit Bezug zur SKL-Kulisse, welche die BVV aus städtebaulich und konzeptionell sinnvollen Überlegungen zugeschnitten hat, ein Zugeständnis. Deshalb erwartet die BVV an dieser Stelle einen flachen Baukörper wie im Bestand und eine gesicherte Sport- und Kultur- (nahe) Nutzung.
       
    5. Die Bürocontainer des Cassiopeia sollen auf Wunsch des Eigentümers zugunsten einer Durchwegung verlegt werden und südlich der derzeitigen Toilettenanlage im Konzerthaus Cassiopeia platziert werden. Ein vom Eigentümer ins Gespräch gebrachter Neubau darf nicht zu einer höheren Mietbelastung führen.
       

Das Bezirksamt wird beauftragt, diese Rahmenbedingungen für den Fortgang der Verhandlungen an die Eigentümer des ehemaligen RAW-Geländes zu übermitteln und diesen mitzuteilen, dass der Fortgang der Verhandlungen von einer Lösung der oben aufgeführten Aspekte zwingend abhängt.

 

Begründung:

r die BVV war und ist das soziokulturelle Zentrum SKL stets mehr als die Summe seiner Teile, bzw. Einzelmieter*innen. Es soll als Möglichkeitsraum auch für zukünftige Generationen, als Produktionsort ohne zwingenden Verwertungsdruck und als kreatives Zentrum langfristig erhalten und weiterentwickelt werden. Um diese Weiterentwicklung und den Ausbau der Strahlkraft und des unmittelbaren und mittelbaren Nutzens für die Allgemeinheit zu ermöglichen, muss das Soziokulturelle Zentrum die notwendigen Spielräume haben.

Der Erhalt des SKL als soziokulturelles Zentrum war und ist eine der obersten Prioritäten der übergroßen Mehrheit der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Um diesen Erhalt sicher zu stellen und eine lebendige Entwicklung zu ermöglichen, sind auch städtebauliche Voraussetzungen essentiell und ausschlaggebend. Deshalb legt die BVV mit diesem Antrag einige davon nieder.

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die BVV beauftragt das Bezirksamt, die Verhandlungen zur Entwicklung des ehemaligen RAW-Geländes unter den folgenden Voraussetzungen mit Bezug zur Gebietskulisse des “Soziokulturellen L” fortzuführen, um deren Fortschritt nicht zu gefährden. Darüber hinaus bestehen weiterhin die Beschlüsse der BVV sowie die bisher erzielten Verhandlungsergebnisse als Grundlage und die BVV betrachtet die hier behandelten Sachverhalte explizit nicht als abschließende Liste in Bezug auf das Gesamtgelände, sondern als essentielle Grundsätze in Bezug auf die von der BVV definierte SKL-Gebietskulisse.

Die BVV erkennt an, dass die Mieter*innen innerhalb der in DS/2037/IV definierten SKL-Kulisse den Forderungen der Eigenmerschaft in den bisherigen Verhandlungen bereits in großem Maß entgegengekommen sind und sich sehr weitgehend kompromissorientiert in die Verhandlungen eingebracht haben. Die BVV erwartet für den Fortgang der Verhandlungen ein entsprechendes, verbindliches Entgegenkommen durch die Eigentümerschaft, auch um die durch die eigenen Forderungen entstehenden Problemlagen zu lösen. Deshalb sind innerhalb der von der BVV definierten Gebietskulisse des Soziokulturellen Zentrums sowie in deren unmittelbaren Umfeld, bestimmte Bedingungen im Städtebau und in der Flächennutzungsverteilung essentiell für eine spätere, positive Beurteilung des Gesamtpakets durch die BVV. Zu einem akzeptablen Kompromiss gehören für die BVV:

 

  1. Das denkmalgeschützte oktagonale Gebäude (derzeit Saray) an der Nord-West-Ecke des Geländes darf nicht überbaut werden. Ein über das Straßenniveau der Revaler Straße herausragender Gebäudekörper an dieser Stelle würde das Denkmalensemble entlang der Revaler Straße insgesamt verstellen und entwerten und den Geländeauftakt aus der Sicht von Norden und Westen bestimmen. Auch die Eingangssituation gewinnt durch die größere Offenheit an dieser Stelle an städtebaulicher Qualität. Das denkmalgeschützte Beamtenwohnhaus muss weiterhin den wesentlichen baulichen Auftakt entlang der Revaler Straße bilden, um das Denkmalensemble nicht zu entwerten.
     
  2. Der Bereich des ehemaligen Trafohäuschens zwischen denkmalgeschütztem Verwaltungsgeude und denkmalgeschütztem Stoff- und Gerätelager kann nur behutsam entwickelt werden, um das Denkmalensemble nicht zu entwerten. Darüber hinaus gehört diese Fläche eindeutig zur von der BVV definierten Gebietskulisse des SKL und kann deshalb nur in enger Abstimmung mit den Mieter*innen und Nutzer*innen bebaut werden. In jedem Fall ist eine Nutzung vorzusehen, die mit dem zukünftigen Soziokulturellen Zentrum korrespondiert. Vorstellbar sind hier auch Atelierflächen in Kooperation mit dem städtischen Atelierprogramm des bbk.
     
  3. Die Freiräume zwischen und um die Häuser, die nicht zur zukünftigen Mietfläche gehören, sich jedoch innerhalb der SKL-Gebietskulisse befinden, sollen in der Zukunft kooperativ bespielt und gestaltet werden. Die BVV erwartet hierzu zwischen Eigentümerschaft und Mieter*innen ausgearbeitete Grundregeln, die möglichst schriftlich fixiert werden sollen. Die Gestaltung der Freiflächen und die umgebende Nutzung soll diese kooperative Bespielung mitdenken und als essentiell berücksichtigen.
     
  4. Die von der BVV definierte Gebietskulisse des Soziokulturellen Zentrums istglichst um das Badehaus zu erweitern. Jedenfalls ist das Badehaus in seinem Bestand zu sichern und darf nicht abgerissen und überbaut werden. Es gehört zu den markantesten verbliebenen Gebäuden auf dem ehemaligen Reichsbahnausbesserungswerk. Ein Ankauf durch die Stadt soll geprüft und falls möglich realisiert werden.
     
  5. Die Mieter der derzeitigen Fläche der Five O GmbH sind der Forderung des Eigentümers nach zukünftiger Reduzierung und potenzieller Umnutzung der Flächen, welche die Five-O GmbH derzeit anmietet, innerhalb des wirtschaftlich tragfähigen sehr weit nachgekommen (siehe Anlage 2). Weitere Abstriche sind ohne das Scheitern eines zukünftigen Jugendkulturzentrums mit olympischem Regionalstützpunkt für den Skateboardsport nicht möglich. Teilweise ssen im Gegenteil zwingend Flächen kompensiert werden, um das Gelingen zu ermöglichen. Da der Kompensationsbedarf ausschließlich aufgrund der vom Eigentümer geforderten Eingriffe in die in DS/2037/IV beschlossenen Gebietskulisse des SKL entsteht, erwartet die BVV für den Fortgang der Verhandlungen das schriftliche und verbindliche Bekenntnis des Eigentümers zu den entsprechenden Kompensationsmaßnahmen:
     
    1. Die Fläche des Kletterkegels/Kletterzentrums (ca. 884 m²) wird aus der Five O gelöst und wird eigensndiger Mieter innerhalb der zukünftigen SKL-Lösung. Eine Kompensation von Flächen gegenüber der Five O gGmbH soll in diesem Fall nicht erfolgen.
       
    2. Die derzeitige Mietfläche des Skate-Bowl und Mini-Ramp soll auf Wunsch der Kurth-Gruppe teilweise zurückgegeben werden (ca. 217 m²), um eine südliche Durchwegung und die Freistellung der Radsatzdreherei zu ermöglichen. Hier würde die von der BVV beschlossene Gebietskulisse des SKL reduziert. Die Zustimmung der BVV zu einer solchen Reduktion hängt von einer adäquaten Ersatzfläche ab, da der Bedarf ohne Eingriff in die Gebietskulisse nicht entstünde.
      Da Betonhausen“ (Außenfläche am Haus 23) auf Wunsch des Eigentümers ebenfalls aufgegeben werden soll, entsteht ein Kompensationsbedarf von insgesamt ca. 600 m² Skatefläche.
      Die Anforderungen an diese „Ausweichfläche Skate“ finden sich in Anlage 4. Die BVV erwartet eine qualitativ ansprechende Flächenkompensation im Rahmen dieser Anforderungen, welche die Eignung als olympischer Regionalstützpunkt aufrecht erhält und sich nicht in einem fensterlosen Keller befindet.
       
    3. Das in der SKL-Gebietskulisse (siehe Anlage 1 und 2) befindliche Haus 23 mit Außenskateanlage Betonhausen (Grundfläche ca. 576 m²) möchte der Eigentümer abreißen und durch einen mehrstöckigen Neubau ersetzen. Obwohl dieses Haus mit ca. 400 m² Nutzfläche sich eindeutig innerhalb der von der BVV definierten Gebietskulisse befindet und für den Jugendkulturbetrieb gebraucht würde, wären die zukünftigen Betreiber der Five O gGmbH dazu bereit, die räumlichen Voraussetzungen für den Betrieb des Jugendkulturzentrums an anderer Stelle zu schaffen. Sollte das Haus 23 zugunsten der Nachverdichtung durch den Eigentümer aus der SKL-Kulisse wegfallen, unterstützt die BVV eine Nachverdichtungslösung für die Five O gGmbH auf deren verbleibender Fläche. Ohne eine solche Lösung, der auch die GSE als zukünftige Vertragspartnerin und Inhaberin des angestrebten Generalmietvertrages sowie die Five O gGmbH zustimmt, stimmt die BVV dem Wegfall des Hauses 23 aus der SKL-Gebietskulisse nicht zu. Die räumliche Nähe der Jugendarbeit zu den Skateflächen ist für den Betrieb des zukünftigen, gemeinnützigen Jugendkulturzentrums als Angebot der Jugendhilfe unbedingt notwendig. Darum ist eine Lösung wie in Anlage 3 vorgezeichnet für die BVV essentiell für den Fortgang der Verhandlungen, falls der Eigentümer weiterhin auf dem Wegfall des Hauses 23 besteht. Die Art und Dauer des derzeit bestehenden Mietvertrages spielt für die Zugehörigkeit zur SKL-Kulisse im Übrigen keine Rolle. Die Kulisse wurde von der BVV aus sinnvollen städtebaulichen und konzeptionellen Überlegungen festgelegt. Die konzeptionellen Probleme, die durch den Wegfall einzelner Teile entstehen, sprechen zusätzlich dafür, dass diese Überlegungen richtig waren.
       
    4. Der Eigentümer besteht ebenfalls auf dem Abriss und Neubau der Halle 58 in der süd-östlichen Ecke des Five O Innenhofes innerhalb der SKL-Gebietskulisse. Derzeit besteht für diese Halle zwar kein Mietvertrag, die mietvertragliche Situation spielte jedoch für die Zuordnung zur SKL-Gebietskulisse keine Rolle. Wird hier dennoch ein Neubau realisiert, darf dieser den Sommergarten nicht verschatten und dessen Betrieb beeinträchtigen. Der Neubau wäre mit Bezug zur SKL-Kulisse, welche die BVV aus städtebaulich und konzeptionell sinnvollen Überlegungen zugeschnitten hat, ein Zugeständnis. Deshalb erwartet die BVV an dieser Stelle einen flachen Baukörper wie im Bestand und eine gesicherte Sport- und Kultur- (nahe) Nutzung.
       
    5. Die Bürocontainer des Cassiopeia sollen auf Wunsch des Eigentümers zugunsten einer Durchwegung verlegt werden und südlich der derzeitigen Toilettenanlage im Konzerthaus Cassiopeia platziert werden. Ein vom Eigentümer ins Gespräch gebrachter Neubau darf nicht zu einer höheren Mietbelastung führen.
       

Das Bezirksamt wird beauftragt, diese Rahmenbedingungen für den Fortgang der Verhandlungen an die Eigentümer des ehemaligen RAW-Geländes zu übermitteln und diesen mitzuteilen, dass der Fortgang der Verhandlungen von einer Lösung der oben aufgeführten Aspekte zwingend abhängt.

 

 

BVV 26.08.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 02.09.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 01.10.2020

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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