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Drucksache - DS/1034/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Planungsziele für das lfd. Bebauungspanverfahren VI-46-1 sind zu ändern und für die Baufelder 1 a und b, 2 a und b, 3a und b und 4a gem. § 9 Abs. 1, Ziff 7 und 8 BauGB festzusetzen, dass auf diesen Flächen nur „Wohngebäude errichtet werden dürfen, die ganz oder teilweise mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gefördert werden“ oder „die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt“ sind. Zudem ist auf diesen Baufeldern der Bau einer Kindertagesstätte planungsrechtlich zu sichern. Das Bebauungsplanverfahren wird erst wieder aufgenommen, wenn entsprechende öffentlich rechtliche Und Grundstückskaufverträge zwischen der CG-Gruppe, dem Land Berlin und der DEGEWO geschlossen wurden.
Begründung: Auf Wunsch der CG-Gruppe hat sich das Bezirksamt bereit erklärt, die Planungsziele für das Bebauungsplanverfahren VI-46-1 zu ändern. Aus dem ursprünglich von der BVV im Jahr 2015 beschlossenen städtebaulichen Konzept eines funktional und sozial gemischten Quartiers mit einem Wohnflächenanteil an der gesamten zu realisierenden BGF iHv ca. 70 % und einem Anteil von ca. 30 % gewerblich genutzter Flächen soll nun aufgrund dieser aktuellen Vereinbarung zwischen Bezirk, Land und der Eigentümerin CG-Gruppe ein Büro-und Dienstleistungsstandort mit etwa 70.000 qm BGF sowie ein Wohnquartier mit ca. 28.000 qm BGF werden. Alle verbleibenden der geplanten Wohnungen, nach derzeitigem Planungsstand etwa 300, sollen von der DEGEWO errichtet werden.
Der enorme wirtschaftliche Vorteil für die CG-Gruppe und der Verlust an neuen Wohnungen im Plangebiet aufgrund dieses Verhandlungsergebnisses wird von der BVV nicht akzeptiert. Daher wird das Bezirksamt beauftragt, die Anzahl von bezahlbaren, geförderten Wohnungen der DEGEWO an der Gesamtfläche deutlich zu erhöhen. Insgesamt können auf den Baufelder 1 bis 3 und 4a etwa 450 Wohnungen errichtet werden.
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
StadtBW 05.12.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Antrag wird abgelehnt.
BVV 12.12.2018 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Der Antrag wird abgelehnt.
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