Drucksache - DS/0979/V  

 
 
Betreff: Mietkaufen in Xhain!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPVorsteherin
Verfasser:Heihsel, MarleneJaath, Kristine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
17.10.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) vertagt   
28.11.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
05.12.2018 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen im Ausschuss abgelehnt   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Mietkaufen in Xhain  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r Wohnungen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, die der Stadt Berlin bzw. städtischen Wohnungsbaugesellschaften gehören, soll in Zukunft ein geeignetes Mietkaufmodell für die Mieter*innen bestehen.

 

Das Bezirksamt soll sich deshalb bei den zuständigen Stellen im Senat dafür einsetzen, dass geeignete Mietkaufmodelle entwickelt und angewandt werden.

 

Der BVV ist bis zur BVV im März zu berichten.

 

Begründung:

In Deutschland insgesamt, aber insbesondere auch in Berlin und vor allem in unserem Bezirk ist die Quote r selbstgenutztes Eigentum erschreckend niedrig. Nach den Zahlen von 2011 ist die Quote in Berlin bei 15%, in Xhain nur bei 5,5%. Dabei bietet Wohneigentum hohe Sicherheit im Alter. Für Menschen ohne Eigenkapital ist es momentan sehr schwierig, einen Kredit für Wohneigentum zu bekommen so müssen große Posten wie die Grunderwerbssteuer sofort bezahlt werden.

 

In Berlin ist die Förderung der Bildung von Wohneigentum in der Verfassung verankert. Dies sollte der Bezirk ernstnehmen und gemeinsam mit dem Land Berlin Möglichkeiten schaffen, um die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Das Angebot eines Mietkaufmodells im eigenen Wohnungsbestand kann hier viel erreichen.

 

Beim Mietkauf wird ein Mietvertrag geschlossen, der/die Mieter*in zahlt zunächst ganz regulär Miete. Diese Mietzahlungen werden dann auf den Kaufpreis angerechnet. Preis, Rechte, Pflichten und Konditionen des Mietkaufs werden vorher festgelegt und müssen von beiden Parteien einvernehmlich unterschrieben werden. Die Wohnung geht dann in das Eigentum des/der Mieter*in über.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen

 

 

StadtBW 05.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

BVV 12.12.2018

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 
 

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