Drucksache - DS/1093/V  

 
 
Betreff: Denkmalgerechte Umplanung Bockbrauerei
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
Verfasser:Jokisch, ReneJokisch, René
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
12.12.2018 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche Baumasse soll bei den notwendigen Umplanungen für die Bockbrauerei zum Erhalt der denkmalgeschützten Keller zugrunde gelegt werden?

 

  1. Wie viele Wohnungen zu welchen Konditionen und welcher Größe und wie viel Gewerbeflächen zu welchen Konditionen sind dabei vorgesehen?

 

  1. Inwiefern ist es zutreffend, dass der Bauherr einen Antrag zum Abriss der geschützten Keller gestellt hat?

 

 

Nachfragen:

 

  1. Welchen Zeitplan gibt es für die Umplanung?

 

  1. Inwiefern ist eine Information und Beteiligung der Bürger*innen sowie der BVV vorgesehen?

 

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management                                                    

Bezirksstadtrat                                  

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Welche Baumasse soll bei den notwendigen Umplanungen für die Bockbrauerei zum Erhalt der denkmalgeschützten Keller zugrunde gelegt werden?
     

Im Ergebnis der notwendigen Klärung zwischen Investor und dem Landesdenkmalamt

wurde nach unseren Informationen inzwischen eine Lösung für die Lage und den Umfang der zu erhaltenden denkmalgeschützten Kelleranlagen gefunden. Nach Aussagen des Investors musste damit auch die bisherigen Planung geändert werden. Ende November wurde mir ein veränderter städtebaulicher Ansatz vorgelegt. Dabei wurde die Baumasse gegenüber dem Ursprungsentwurf, der auch Grundlage des Bauvorbescheids war, auf ca. 40.000 m² Brutto-geschossfläche erhöht. Auf das gesamte Grundstück bezogen ergibt sich daraus eine GFZ von 3,08 und eine GRZ von 0,56. Im Vorbescheid waren ca. 36.000 m² BGF vorgesehen, das entspricht einer GFZ von 2,79 und einer GRZ von 0,55. Dieser neue Entwurf befindet sich derzeit beim Fachbereich Stadtplanung und der Unteren Denkmalbehörde in der Prüfung. Die Prüfung ist vor allem in Bezug auf das geltende Planungsrecht noch nicht abgeschlossen.

 

  1. Wie viele Wohnungen zu welchen Konditionen und welcher Größe und wie viel Gewerbeflächen zu welchen Konditionen sind dabei vorgesehen?
     

Die Nutzungsverteilung sowie die Anzahl an Wohnungen ist aus dem Konzept nicht genau ablesbar. Nach Aussagen des Investors soll aber eine grundsätzliche Nutzungsverteilung von Wohnen und Gewerbe in einem Verhältnis Hälfte/Hälfte bestehen.

 

  1. Inwiefern ist es zutreffend, dass der Bauherr einen Antrag zum Abriss der geschützten Keller gestellt hat?

 

Es trifft zu, dass für die Kelleranlagen Abbruchanträge gestellt wurden. Diese widersprechen aber dem Denkmalschutz und werden von dort abgelehnt.

 

Nachfragen:

 

  1. Welchen Zeitplan gibt es für die Umplanung?

 

Ein Zeitplan für die Umplanungen liegt nicht vor. Gegenwärtig befinden wir uns aber noch im Stadium einer groben städtebaulichen Strukturplanung. Nach den noch erforderlichen Abstimmungen zum Konzept und der noch ausstehenden Prüfung der Fragen nach geeigneten Kompensationsmaßnahmen, der Erschließung sowie der Immissionsfragen und der planungsrechtlichen Grundlagen wird erst noch die Durchplanung des Projektes erfolgen. Das wird sicher noch einen entsprechenden Zeitraum in Anspruch nehmen.

 

 

  1. Inwiefern ist eine Information und Beteiligung der Bürger*innen sowie der BVV vorgesehen?

 

Das Projekt wird wie üblich der BVV bzw. dem Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt und dort diskutiert werden, sobald die rechtlichen Grundsatz Fragen geklärt werden konnten. Gemäß § 25 des Verwaltungsverfahrensgesetztes ist der Eigentümer aufgefordert, die betroffene Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über sein Vorhaben zu informieren. Darauf werden wir auch drängen. Sollte planungsrechtlich für das Vorhaben die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erforderlich sein, werden alle dem Verfahren vorgegebenen Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit und im Rahmen der Beschlusslagen die Einbindung der BVV durchgeführt.

 

Freundliche Grüße

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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