Drucksache 0992/5 - Beschlüsse  

 
 
Betreff: Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Stadtentwicklung 
Verfasser:SPD/Grüne/LINKE 
Drucksache-Art:BeschlussvorschlagBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
21.11.2018 
45. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

21.11.2018  Ausschuss für Stadtentwicklung   ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen 

Die Beschlussempfehlung der CDU-Fraktion und die geänderte Beschlussempfehlung von Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion und Grüne Fraktion werden verteilt.

Die gemeinsame Beschlussempfehlung von Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Grüne Fraktion wird von BV Dr. Timper und BV Schenker mehrmals abgeändert und erweitert.

 

Die ursprüngliche Fassung lautet:

„Geänderte Beschlussempfehlung

 

Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Grüne-Fraktion

 

Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

 

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50€ an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandmietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – spätesten unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt einen konkreten/unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen – sofern von Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen. Den Bestandsmieter*innen, die bereits in einer Umsetzwohnung wohnen, wird dieser Vorvertrag spätestens vor der Abstimmung des B-Plans in der BVV unterschriftsreif vorgelegt.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständen Kostenübernahme beinhaltet.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.“

 

Die abgeänderte, finale Fassung lautet:

„Geänderte Beschlussempfehlung

 

Fraktion DIE LINKE, SPD-Fraktion, Grüne-Fraktion

 

Endlich Klarheit und Sicherheit für die Mieterinnen und Mieter in der Siedlung Westend – Nachverhandlungen über den Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan 4-59VE

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

 

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen. Die Bestandsmieter*innen müssen die Ersatzwohnungen nach diesen Regelungen anmieten können.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50€ an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandmieterinnen und -mietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, spätestens aber vor der Abstimmung über den Bebauungsplan in der BVV, einen konkreten/unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen – sofern von Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständen Kostenübernahme beinhaltet.
  • Für die Bestandsmieter*innen müssen die Regelungen des Durchführungsvertrages rechtliche Bindung entfalten.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.“

 

BV Schenker erläutert die Beschlussempfehlung seiner Fraktion.

Es wird gefordert sich an das novellierte Zweckentfremdungsverbotsgesetzt von 2018 zu halten. Dieses gibt 212 Ersatzwohnungen im unmittelbaren Umfeld für 7,92 €/m² vor.

Zusätzlich sollen von den übrigen 368 Wohnungen 25 % (also 92 Wohnungen) nach den Vorgaben der Kooperativen Baulandentwicklung vom 31.07.2018 für 6,50 €/m² angeboten werden.

 

BV Brzezinski teilt seine Meinung mit, dass eine unbefristete Härtefallregelung unpraktikabel ist und nicht zu einem Interessensausgleich führt. Er plädiert für eine Dauer von 10 Jahren mit Nachverhandlungen und für 9€ für sechs Jahre, statt dreien, die die Deutsche Wohnen im aktuellen Durchführungsvertrag fordert. Mit den weiteren Punkten geht er einher.

 

BzStR Schruoffeneger erläutert, dass die Deutsche Wohnen sagt, dass die Planung erst ab der Genehmigung in Angriff genommen wird. Juristisch sei es ihnen nicht möglich vorher Vorverträge zu aufzustellen. BV Heyne wirft ein, dass sich das über die LIO klären lässt.

Auf Nachfrage von BV Wieland ist Ergebnis der Zweckentfremdungsprüfung von BzStR Herz, dass die Regelung für 7,92 €/m² gelten.

Das Verfahren wurde von ihm ausgesetzt, da die mündliche Stellungnahme der Wohnungsbauleitstelle der Senatsverwaltung lautete, dass es sich um einen Altfall mit Bestandsschutz handelt.

BzStR Schruoffeneger verweist dahingehend auf einen Absatz der Niederschrift der ersten Nachverhandlung, in den die Deutsche Wohnen hinzugefügt hat: „Das Land stellt die Erteilung dieser zum Abriss der Wohngebäude erforderlichen Genehmigungen der Zweckentfremdung in Aussicht.“. Damit argumentiert die Deutsche Wohnen, dass das novellierte Gesetz nicht gelte. Der Bezirk hat eine schriftliche Bestätigung dessen angefordert, die noch ausbleibt. In einem Gespräch zwischen BzBm Naumann und der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Frau Lompscher wurde das nochmals mündlich bestätigt. Ein Gesprächsprotokoll davon ist ebenfalls angefordert worden.

 

BV Wieland fragt ebenfalls danach, ob der Durchführungsvertragt rechtliche Bindungswirkung auf den zivilrechtlichen Vertrag zwischen Mietern und Eigentümer haben würde, was Herr Dr. Karaalp bestätigt.

BV Dr. Timper sieht einmalige Härtefallregelung problematisch. Sie betont, dass die Vorverträge über die Grundrisse wichtig sind. Sie fordert auf mit der Senatsverwaltung zu klären wieso sie der Auffassung ist, dass die Verordnung zur Zweckentfremdungsverbotsverordnung noch nicht gilt, da noch keine Bauanträge eingereicht worden sind.

 

BV Tillinger unterstützt den Antrag, insbesondere die Härtefallregelung in der Form.

BV Heyne findet viele der Punkte der Beschlussempfehlung gut, kritisiert aber den Teil der Härtefallregelung, da es mit der Zeit zu Fehlbelegungen führe.

BV Recke warnt davor, die Bruttowarmmieten statt der Bruttokaltmieten festzulegen, und merkt auch an, dass die zusätzlichen vergünstigten Wohnungen unter der kooperativen Baulandentwicklung die Finanzierung des Projektes zum Kippen bringen können.

 

BV Fenske fordert das Prüfergebnis von BzStR Herz und BzStR Schruoffeneger an. der Ausschuss bittet BzStR Schruoffeneger, Herrn Herz mitzuteilen, das die Prüfung zur Zweckentfremdung abgeschlossen werden soll, da eine Mitteilung der Senatsverwaltung anscheinend nicht erfolgt.

BV Klose schließt die Gesprächsrunde und leitet die abschnittsweise Abstimmung ein.

 

Die CDU-Fraktion zieht ihren Beschlussvorschlag zurück

 

Abschnittsweise Abstimmungsergebnisse:

Eingangssatz mit 1. Absatz: 13 Dafür 2 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen

2. Absatz: 13 Dafür 2 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen

3. Absatz: 15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen

4. Absatz:   9 Dafür 6 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen

5. Absatz: 15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen

6. Absatz: 15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen

Abschlussätze:15 Dafür 0 Dagegen 0 Enthaltungen angenommen

 

 


 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung

empfiehlt der BVV,

die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit der Vertragspartnerin und Vorhabensträgerin Eisenbahn-Siedlung-Gesellschaft Berlin mbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Wohnen in Nachverhandlungen mit dem Ziel zu treten, die nachstehenden Forderungen durchzusetzen.

 

  • Die Deutsche Wohnen wird die Forderungen aus dem novellierten Zweckentfremdungsverbot-Gesetz und der „Ersten Verordnung zur Änderung der Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 16. Oktober 2018 konsequent und ohne Abstriche erfüllen. Die Bestandsmieter*innen müssen die Ersatzwohnungen nach diesen Regelungen anmieten können.
  • Die Deutsche Wohnen erfüllt alle Vorgaben aus der kooperativen Baulandentwicklung und bietet 25 % der Neubauwohnungen zusätzlich zum Ersatzwohnraum zu einem Mietpreis von 6,50€ an. Für diese Wohnungen gelten betreffend Mietsteigerung und Bindungsdauer die Wohnungsneubauförderungsbestimmungen (WFB) 2018.
  • Die Deutsche Wohnen legt allen Bestandmieterinnen und -mietern – auch denen die schon einen Mietvertrag für die Umsetzungswohnung unterschrieben haben – unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, unmittelbar nach der Einigung mit dem Bezirksamt, spätestens aber vor der Abstimmung über den Bebauungsplan in der BVV, einen konkreten/unterschriftsreifen Vorvertrag für eine Wohnung im Neubauquartier vor, der zumindest die zukünftige Miethöhe, Lage der Wohnung, Grundriss, Räume und den Mietpreis pro m² enthält. Diese neuen Wohnungen müssen – sofern von Bestandsmieter*innen nicht anders gewünscht – den jetzigen Wohnungen u.a. in Größe und Zimmerzahl entsprechen.
  • Die Deutsche Wohnen nimmt in den Mietvertrag über die Neubauwohnung eine unbefristete Härtefallregelung auf, wonach die Bruttowarmmiete 30 Prozent des Nettohaushaltseinkommens nicht übersteigen darf.
  • Die Deutsche Wohnen legt einen konkreten/unterschriftsreifen Vertrag über die Umsetzung der Bestandsmieter*innen in die Umsetzwohnung und von dort in die Neubauwohnung vor, der die Leistungen der Deutsche Wohnen in beiden Umzügen und die Zusicherung der vollständen Kostenübernahme beinhaltet.
  • Für die Bestandsmieter*innen müssen die Regelungen des Durchführungsvertrages rechtliche Bindung entfalten.

 

Dem zuständigen Ausschuss ist das Verhandlungsergebnis zeitnah zur Beurteilung vorzulegen.

 

Dem Ausschuss für Stadtentwicklung ist erstmals in dessen Sitzung am 5.12. zu berichten.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

dafür:dagegen:         Enthaltung:

 

Punkt 1: 13 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltungen

Punkt 2: 13 Ja, 2 Nein

Punkt 3: einstimmig

Punkt 4: 9 Ja, 6 Nein

Punkt 5: einstimmig

Punkt 6: einstimmig

 

 
13.12.2018  Bezirksverordnetenversammlung   ohne Änderungen in der BVV beschlossen 

Die Abstimmung erfolgt abschnittsweise:

 

Dem 1. Abschnitt wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem 2. Abschnitt wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem 3. Abschnitt wurde einstimmig zugestimmt.

Dem 4. Abschnitt wurde mehrheitlich zugestimmt.

Dem 5. Abschnitt wurde einstimmig zugestimmt.

Dem 6. Abschnitt wurde einstimmig zugestimmt.

 

Die BVV stimmt der Drucksache mehrheitlich zu.

 
 
 

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