Drucksache - 0767/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert für eine bessere Schulwegsicherheit und größere Barrierefreiheit im Bezirk auf Gehwegen, wo es keine oder nur eine geringe Restbreite gibt und auf Gehwegen, wo durch erlaubtes Gehwegparken Baumscheiben oder Gehwegplatten versperrt sind, das bisher durch Schilder erlaubte Gehwegparken wieder abzuordnen. Priorisiert werden sollen im Bereich der Barrierefreiheit die südliche Schlossstraße, wo vor einem Seniorenheim keine Gehwegplatten mehr benutzt werden können und die mobilitätseingeschränkten Bewohner gezwungen sind, über Stufen zu gehen. Im Schulwegbereich die Stallstraße, bei der auf der einen Gehwegseite gar kein Gehweg mehr für Fußgänger ist, und die Wulfsheinstraße, bei der die Kinder zu wenig Platz auf dem Gehweg haben.
Der BVV ist bis zum 31.07.2024 zu berichten.
Begründung
Der Bezirk hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass Gehwege für Fußgänger zugänglich sind. In Anbetracht fehlender finanzieller Mittel im Bezirk stellt die Abordnung von Gehwegparken eine im Vergleich zu Baumaßnahmen sehr kostengünstige Methode zur Verbesserung des Fußverkehrs dar.
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