Drucksache - 0728/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt soll für die Bearbeitung von Zuwendungsbescheiden und Auszahlung von Zuwendungen an die Träger der freien Jugendhilfe oberste Priorität einräumen. Zur Überbrückung sollen vorläugige Abschlagszahlungen an die Träger geleistet werden. Gegebenenfalls müssen für die Bearbeitung hierfür Fachkräfte aus anderen Bereichen zur Unterstützung hinzugezogen werden.
Der BVV ist bis zum 31.03.2024 zu berichten.
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