Drucksache - 0634/6  

 
 
Betreff: Letzte Degeneration - Kooperation zwischen Bezirk und Klimaklebern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Martin Kohler und die Mitglieder der AfD-Fraktion 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
16.11.2023 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
14.12.2023 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      
25.01.2024 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage
Große Anfrage 0634-6 Letzte Degeneration zwischen Bezirk und Klimaklebern
Beantwortung Große Anfrage

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Wie oft und wie lange überließ der Verein Nachbarschafft e.V. seine Räumlichkeiten der Letzten Generation? Bitte um genaue Angabe der Tage und Stunden sowie Anzahl der Räume und Raumgröße.


2. Wie hoch sind die geflossenen Mietzahlungen (inklusive Nebenkosten sowie etwaige zusätzliche Nutzungsgebühren) a) von der Letzten Generation an Nachbarschafft e.V., b) von Nachbarschafft e.V. an das Bezirksamt, und c) wie hoch ist die ortsübliche Miete? Bitte die genauen Summen und den jeweiligen Zahlungsempfänger angeben.


3. Wie beurteilt das Rechtsamt des Bezirks die Vorgänge im Haus der Nachbarschafft insbesondere im Hinblick auf die einschlägige Nutzungsverordnung, und was hat das Bezirksamt bislang unternommen, um a) die Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung durch die Letzte Generation in seinen Räumlichkeiten begangener oder vorbereiteter Straftaten zu unterstützen und b) die Wiederholung derartiger Straftaten zu unterbinden?


https://apollo-news.net/berlin-letzte-generation-nutzt-staatliche-gebaeude-fuer-rekrutierung/

 

 

 

Das Bezirksamt beantwortet die o.g. Anfrage wie folgt:

  1. Wie oft und wie lange überließ der Verein Nachbarschafft e. V. seine Räumlichkeiten der Letzten Generation? Bitte um genaue Angabe der Tage und Stunden sowie Anzahl der Räume und Raumgröße.

 

Anzahl der Tage

Anzahl der Stunden

Anzahl der Räume

Raumgrößen

15

35

Jeweils in einem Raum oder im Hof

Je nach Veranstaltung zwischen 28 qm und 54 qm

 

  1. Wie hoch sind die geflossenen Mietzahlungen (inklusive Nebenkosten sowie etwaige zusätzliche Nutzungsgebühren)

a) von der Letzten Generation an Nachbarschafft e. V.,

b) von Nachbarschafft e. V. an das Bezirksamt, und c) wie hoch ist die ortsübliche Miete?

Bitte die genauen Summen und den jeweiligen Zahlungsempfänger angeben.

 

 

Zu a)

Es sind keine Mietzahlungen von der letzten Generation an Nachbarschafft e.V. geflossen.

 

Zu b)

Die Miethöhe beträgt jährlich 34.690,44 €. Die Nebenkosten belaufen sich auf 22.320,00 €. Insgesamt handelt es sich um einen Betrag von 57.010,44 €.

 

Zu c)

Laut dem Berliner Mietspiegel bewegen sich die Mieten in diesem Gebiet zwischen 8,71 € und 12,47 €. Dabei handelt es sich um Wohnungsmieten. Eine systematische Erfassung von Gewerbemieten gibt es im Land Berlin nicht.

 

 

  1. Wie beurteilt das Rechtsamt des Bezirks die Vorgänge im Haus der Nachbarschafft insbesondere im Hinblick auf die einschlägige Nutzungsverordnung, und was hat das Bezirksamt bislang unternommen, um a) die Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung durch die Letzte Generation in seinen Räumlichkeiten begangener oder vorbereiteter Straftaten zu unterstützen und b) die Wiederholung derartiger Straftaten zu unterbinden?

hffps://apollo-news.nef/berlin-lefzfe-generafion-nufzf-sfaafliche-gebaeude-fuerrekrufierung/

 

Nach § 11 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz haben die Bezirksverordneten das Recht, Fragen an das Bezirksamt zu richten. Die Bezirksamtsmitglieder unterliegen der Kontrolle durch die Bezirksverordnetenversammlung und sind dieser gegenüber verantwortlich. Insoweit kann das Bezirksamt grundsätzlich auch um die Bewertung von Vorgängen gebeten werden. Das Bezirksverwaltungsrecht sieht dagegen nicht vor, dass Fragen an einzelne Fachämter oder sonstige Organisationseinheiten gerichtet werden und deren Bewertung bestimmter Vorgänge Gegenstand von Antworten wird.

 

 

Zu a)

Dem Bezirksamt liegen keine Ersuchen oder Anfragen der Ermittlungsbehörden zur Unterstützung vor.

 

 

Zu b)

Das Bezirksamt selbst ist keine Strafverfolgungsbehörde.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Detlef Wagner

 

 
 

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