Drucksache - 0493/6
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert bei den Zuwendungen darauf zu achten, dass der zu zahlende Mietzins an das Bezirksamt für die Miete von bezirkseigenen Liegenschaften entsprechend in den Zuwendungen an die sozialen Projekte berücksichtig wird.
Der BVV ist bis zum 31.12.2023 zu berichten.
Begründung:
Aufgrund der Landeshaushaltsordnung muss der Bezirk die ortsübliche Vergleichsmiete für bezirkliche Liegenschaften erheben. Für viele soziale Projekte, die auch in den bezirklichen Liegenschaften sind, ist dies ein sehr hoher Kostenfaktor. Bei den Zuwendungen soll daher darauf geachtet werden, dass der Mietzins für das Bezirksamt entsprechend mit eingestellt wird.
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