Drucksache - 0488/6  

 
 
Betreff: Man sieht die Ampel vor lauter Bäumen nicht
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-FraktionBezirksverordnetenversammlung
Verfasser:Hertel/GoerlitzStückler, Judith
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
25.05.2023 
19. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin LIVESTREAM: https://www.youtube.com/watch?v=sFaEsrbO_D      
Ausschuss für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr
06.06.2023 
21. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ordnungsangelegenheiten und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz Beratung
08.06.2023 
15. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz      
06.07.2023 
3. Öffentliche (außerordentliche) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grünflächen, Natur- und Klimaschutz      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
07.09.2023 
22. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
VzK

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, einen außerordentlichen und großzügigen Vegetationsschnitt an Bäumen und Sträuchern vor Lichtzeichenanlagen und Verkehrsschildern in Nebenstraßen vorzunehmen, damit diese von allen Verkehrsteilnehmenden uneingeschränkt wahrgenommen werden können. Des Weiteren sind in diesem Zusammenhang die betroffenen Baumscheiben komplett freizuschneiden, um speziell Radfahrende durch Baum-Austriebe nicht zu behindern oder gar zu gefährden.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2023 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Jeder einzelne Straßenbaum wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben routinemäßig mindestens einmal jährlich kontrolliert.

Hierdurch wird sichergestellt, dass Mängel/Bedarfe rechtzeitig erfasst und erforderliche Maßnahmen abgeleitet werden. Betreffend der Lichtsignalanlagen oder Beschilderung wird der Abstand zum Rand der Baumkrone bzw. zu potentiell verdeckenden Ästen geprüft. Festgestellte Mängel werden im Kataster als Maßnahmen eingetragen und nach Dringlichkeit im Rahmen eines Jahresauftrags oder eines Rahmenvertrags eingeplant und abgearbeitet.

Aus fachlicher Sicht ist von einer pauschalen Einkürzung auf Vorrat Abstand zu nehmen.

Hier müssten deutlich stärkere Äste eingekürzt werden; diese Schnittstellen würden zu Eintrittspforten für Schadpilze werden und die Vitalität des Baumes deutlich reduzieren.

Weiterhin sind bei der Vielzahl der offenen, sicherheitsrelevanten Baummängel (ca. 14.000 Maßnahmen an ca. 12.000 Bäumen) weder personelle, noch finanzielle Möglichkeiten vorhanden, an allen Lichtsignalanlagen oder Beschilderungen ohne baumspezifischen Bedarf Schnittarbeiten ausführen zu lassen.

 

Jährlich wird eine Firma mit der Entfernung von Stamm- und Stockaustrieben an Straßenbäumen im gesamten Bezirk beauftragt. Die Priorität der Bearbeitung richtet sich dabei nach der Relevanz hinsichtlich Verkehrssicherheit. Angeordnete Radwege werden gegenüber solchen ohne Benutzungspflicht vorgezogen.

Sofern Meldungen von AnwohnerInnen zu einschränkenden Bäumen eingehen, wird der Rückschnitt dieser Austriebe vorgezogen.

Eine Beschleunigung dieses Prozesses wäre nur unter Bereitstellung zusätzlicher Mittel möglich.

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Kirstin Bauch Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 
 

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