Drucksache - 0422/6
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen und in Bereichen eigener Zuständigkeit dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung des öffentlichen Raumes gewährleistet bleibt. In geeigneten Fällen soll geprüft werden, ob die Errichtung von Bewegungsmeldern zu einer Energieeinsparung bei gleichzeitiger Erhaltung des erforderlichen Beleuchtungsniveaus führen kann.
Der BVV ist bis zum 31.10.2023 zu berichten.
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