Drucksache - 0264/6
Die BVV möge beschließen:
Die BVV fordert das Bezirksamt auf, das Beispiel des Biodiversitätsplans von Paris 2018-2024 aufgreifend, bei allen öffentlichen Bauvorhaben im Bezirk einen festen Anteil an Kosten für Maßnahmen vorzusehen, die dem Artenschutz dienlich sind. Dieser Kostenanteil soll schrittweise jedes Jahr soweit gesteigert werden, dass er bis zum Jahr 2030 einen Umfang von 1% der Bausumme erreicht. Der BVV ist bis zum 30. November 2022 zu berichten.
Begründung
Bei Bauvorhaben ist es ein guter Brauch, einen Anteil der auflaufenden Kosten für „Kunst am Bau“ vorzusehen. Dieser Brauch kann und sollte auf die Sicherung der Biodiversität am Bau und seinem unmittelbaren Umkreis erweitert werden. Wir können hier dem Beispiel von Paris und seinem laufend fortgeschriebenen und erweiterten „Plan de Biodiversité“ folgen (Gegenwärtig in Geltung für die Jahre 2018-2024). Paris sieht vor, im Jahr 2024 für 50%, im Jahr 2030 für 100% aller öffentlichen Bauvorhaben 1% der Bausumme für Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität zu reservieren: https://www.paris.fr/pages/un-nouveau-plan-biodiversite-pour-paris-5594
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