Drucksache - 0080/6
Die BVV möge beschließen:
Im Bezirksdoppelhaushalt 2022/2023 werden die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Rekommunalisierung der Schulreinigung gemäß dem Beschluss „Saubere Schulen für Charlottenburg-Wilmersdorf “ (Drs. Nr. 1425/5) getroffen. Maßgeblich ist dabei die Umstellung auf Eigenbetrieb von mindestens 25 % der Schulen zum Beginn des Schuljahrs 2022/2023 und von mindestens 50 % der Schulen zum Beginn des Schuljahrs 2023/2024. Des Weiteren wird darauf geachtet, dass Reinigungsverträge mit Fremdfirmen über den 31.12.2022 hinaus nur für jene Schulen verlängert oder neu ausgeschrieben werden, die noch nicht auf Eigenreinigung umgestellt haben. Für das Schuljahr 2022/2023 sind das entsprechend 75% der Schulen im Bezirk und für das Schuljahr 2023/2024 nur noch 50% der Schulen.
Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat im Rahmen der Haushaltsdebatte/-verhandlungen konsequent dafür einzusetzen, dass die notwendigen Stellen und Mittel für den Beginn der schrittweisen Rekommunalisierung der Schulreinigung im Doppelhaushalt 2022/23 eingestellt werden. Dies soll auch durch die Bürgermeisterin in die Stellungnahme des RdB (Rat der Bürgermeister) eingebracht werden.
Begründung: Seit mehr als zwei Jahren liegt ein Beschluss der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf zur Rekommunalisierung der Schulreinigung im Bezirk vor (Drucksache 1425/5). Diese soll so schnell wie möglich begonnen und zum Schuljahr 2025/26 abgeschlossen sein. Die Partner:innen der Grün-Roten Zählgemeinschaft in Charlottenburg-Wilmersdorf haben sich auf die Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung geeinigt und dies in ihrer Vereinbarung festgehalten. Auch die Koalition auf Landesebene hat im Koalitionsvertrag die Rekommunalisierung der Schulreinigung ab dem Jahr 2023 beschlossen. Diesen Ankündigungen müssen nun Taten folgen. Im bisher vorliegenden Senatsentwurf für den Doppelhaushalt ist für die Umstellung von Fremd- auf Eigenreinigung der Schulen noch keine Vorsorge getroffen. |
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