Drucksache - 1712/5  

 
 
Betreff: Kulturquartier Fasanenplatz festlegen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Sempf/Tillinger 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
29.10.2020 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin - Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden! überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
16.12.2020 
93. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting; Besucher möchten sich vorab im BV-Büro anmelden, um die Zugangsdaten zu erhalten! vertagt   
18.06.2021 
109. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
18.08.2021 
110. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
01.09.2021 
111. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt   
15.09.2021 
112. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung - Zoom-Meeting - Bitte melden Sie sich im BV-Büro an (bvv@charlottenburg-wilmersdorf.de). Sie erhalten dann die Zugangsdaten. vertagt     
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
23.02.2022 
2. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
09.03.2022 
3. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
11.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung zurückgezogen   

Sachverhalt
Anlagen:
Antrag

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, noch in diesem Jahr für das Gebiet innerhalb der
Schaperstraße, Meierottostraße und Bundesallee einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen, der das Gebiet als Gemeinbedarfsfläche mit hohem Grünanteil, Kultur, Gemeinschaftsanlagen und mit allen dazu notwendigen Nebenanlagen ausweist, aber jede Wohnbebauung ausschließt.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2020 zu berichten.

 

 

Begründung:

Immer wieder versuchen Investoren in diesem Gebiet Wohnbebauung zu realisieren. Trotz des erheblichen Mangels an bezahlbarem Wohnraum soll dieses Gebiet auf Dauer der Erholung, dem Spielen, der Kultur, der Bildung und der Begegnung dienen.

 
 

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