Drucksache - 1095/5
Wir fragen das Bezirksamt:
Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf Fällgenehmigungen nach § 5 der Baumschutz-VO und die dem Umwelt- und Naturschutzamt bekannten Nachpflanzungen (Ersatzpflanzungen). Die Zahlen beziehen sich in der Regel auf Privatgrundstücke.
JahrFällungenNachpflanzungen 2016921327 2017 1459111 20181252338 Daneben zu betrachten sind die vom Straßen- und Grünflächenamt genehmigten Fällungen von Straßenbäumen, die auch von privaten Bauherren beantragt werden können.
Die nachfolgenden Zahlen an Bäumen wurden im Zeitraum 01.01.16 bis 31.12.18 als erledigt im Kataster PIT Kommunal ausgetragen. Laut jährlicher Statistikangabe aus PIT (Auszug Senat Ende Januar jeden Jahres) ergeben sich folgende Fäll- und Neuzugangsdaten:
JahrFällungenNachpflanzungen 2016340204 2017527248 2018664186
Umwelt- und Naturschutzamt JahrVerkehrssicherheitBauvorhaben/Umbau (sonst zulässige Nutzung §5(2) BaumSchVO) 2016282639 2017933526 2018880372
Straßen- und Grünflächenamt JahrVerkehrssicherheitBauvorhaben 201628258 201745572 201858183
Bei der Differenzierung der Straßenbäume zeigt sich, wie wichtig die Fokussierung der personellen Ressourcen auf den Bestandserhalt ist. Im letzten Jahr waren 87,5% der Fällungen auf geschädigte Bäume zurückzuführen. Auch die Steigerung der absoluten Zahlen erfolgte aufgrund der Baumschäden. Durch die jahrelange Vernachlässigung der Pflege waren viele Bäume vorgeschädigt, sodass die beiden Stürme des Jahres 2017 zu verheerenden Schäden geführt haben. Die hohen Fällungszahlen der Jahren 2017 und 2018 sind im Wesentlichen darauf zurückzuführen. Welche Auswirkungen der Hitzesommer 2018 haben wird, lässt sich noch nicht beziffern. Es ist aber absehbar, dass hier in den Folgejahren ebenfalls erhebliche Schäden entstehen, die zu weiteren Fällungen führen werden.
Relativ erfreulich sind die Zahlen der Fällungen aufgrund von Baumaßnahmen. Angesichts der Verdoppelung der Zahl der Bauvorhaben seit 2016 ist der Rückgang der Fällungen auf private Grundstücken überraschend. Die stärkere Betonung der Notwendigkeit, das bezirkliche Umwelt- und Naturschutzamt frühzeitig in Bauplanungen einzubeziehen und damit früh in den Planungsprozessen darauf zu achten, dass Fällungen vermieden werden können, zeigt erste Wirkungen.
Dieser Effekt soll durch eine neue Arbeitsanweisung für die bezirkliche Bauaufsicht zur regelmäßigen Beteiligung des Umwelt- und Naturschutzamtes, sowie des Straßen- und Grünflächenamtes, immer dann wenn Bäume von einem Bauvorhaben betroffen sein könnten, noch gestärkt werden. In Bezug auf die Straßenbäume ist dies noch nicht so deutlich erkennbar, da hier die Effekte überlagert werden, durch einige Großvorhaben der Leitungsbetriebe, die für die Sanierung ihrer Leitungen in mehreren Fällen gleich eine größere Anzahl an Bäumen haben fällen müssen. Die Leitungsbetriebe stellen in den nächsten Jahren auch das größte Problem für den Straßenbaumbestand in der Innenstadt dar. In den Nachkriegsjahren wurden Baumpflanzungen oftmals genau über den Leitungen getätigt. Da nunmehr der Zeitpunkt gekommen ist, da viele Leitungen saniert werden müssen, gibt es vermehrt den Bedarf großflächiger Fällungen, da oftmals Wurzelwerk und Leitungen über die Jahre fast ineinander gewachsen sind.
zu 3) Inwiefern wird bei Baumaßnahmen vom Bezirksamt geprüft, ob durch Veränderungen der Planung Fällungen vermieden werden können und welcher Mehraufwand ist einem Bauherrn aus Sicht des Bezirksamts zumutbar, um Fällungen zu vermeiden?
Die Anzahl der zu fällenden Bäume so gering wie möglich zu halten, ist eine Standardprüfung der unteren Naturschutzbehörde. Diese umfasst u.a. die
Dieses kann jedoch nur bei einer rechtzeitigen Beteiligung bzw. Anfrage erfolgen. Hier ist zwischen den unterschiedlichen Verfahrensarten nach der Bauordnung zu unterscheiden: Bei der Genehmigungsfreistellung erfolgt in der Regel keine Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde. Wenn die Antragsteller vor Einreichung der Unterlagen das Vorhaben vorstellen und die Kollegen*Innen feststellen, dass es auf dem Grundstück Bäume gibt, die gefällt werden müssen, wird auf das Umwelt- und Naturschutzamt verwiesen. Nach der Berliner Bauordnung trägt der Bauherr die Verantwortung und hat eigenverantwortlich zu handeln. Im Baugenehmigungsverfahren wird das Umwelt- und Naturschutzamt im Verfahren beteiligt und kann entsprechende Anforderungen an das Bauvorhaben zum Schutz der Bäume stellen.
Bei der Antragsstellung auf Fällungen von Straßenbäumen ist eine detaillierte Begründung mit Prüfung von (Planungs-) Alternativen vorzulegen, warum der Straßenbaum an diesem Standort gefällt werden muss. Weiterhin sind ggf. vorhandene Auflagen durch die Berliner Feuerwehr schriftlich vorzulegen. Ein zumutbarer Mehraufwand ist hier weder prozentual, noch als Geldbetrag bezifferbar.
Wie schon unter 2. mitgeteilt, wird zur Zeit eine neue Arbeitsanweisung erarbeitet, die eine regelhafte Beteiligung der für den Baumschutz zuständigen Fachbereiche vorsieht, auch wenn dies die Bauordnung nicht mehr vorschreibt. Damit sollen die Fehler der Vergangenheit rückgängig gemacht werden, die dazu geführt haben, dass die zuständigen Verwaltungen oftmals erst dann beteiligt wurden, wenn die Baugenehmigungen schon erteilt waren.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
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