Drucksache - 0961/5  

 
 
Betreff: Liveübertragung der BVV-Sitzung - Teil II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Hertel 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.12.2018 
26. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
14.01.2020 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.01.2020 
40. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Fraktion
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf hat in ihrer Sitzung am 16.01.2020 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert, dem Haushaltsausschuss und der Bezirksverordnetenversammlung zeitnah einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Voraussetzungen (insbesondere bezüglich Kosten und technischem Aufwand) für eine Liveübertragung erforderlich sind. Die Bezirksverordnetenversammlung-Liveübertragungen sollen möglichst ab dem Jahr 2021 beginnen.

 

Der BVV ist bis zum 31. Januar 2019 zu berichten."

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen der Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung und damit auch möglicher Übertragungen und Aufzeichnungen obliegt schon aus verfassungsrechtlichen Gründen der BVV selbst. Das Bezirksamt unterstützt die Bezirksverordnetenversammlung gerne nach Kräften bei der technischen Umsetzung einer Liveübertragung, kann aber der BVV die Klärung der Spezifikationen wie Art der Übertragung, Speicherung etc. nicht vorwegnehmen. Auch beschäftigt das Bezirksamt kein Personal mit entsprechender Expertise, um eine professionelle Übertragung abzuwickeln.

 

Die Übertragung von Sitzungen der BVV ist jedoch kein Neuland. Das Bezirksamt legt der BVV daher nahe, auf die Erfahrung anderer Bezirke zurückzugreifen und diese Aufgabe an einen externen Dienstleister zu vergeben, die eine Übertragung mit eigener Technik und betreuendem Personal sowie ggf. eine Bearbeitung des Materials nach den Bedürfnissen der BVV übernehmen können.

Bei der Bereitstellung der notwendigen Anschlüsse oder Vergabe der Leistung unterstützt das Bezirksamt die BVV selbstverständlich. Als Kosten für eine Übertragung sind etwa 1.500 € pro Sitzung zu kalkulieren

 

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann Oliver Schruoffeneger

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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