Drucksache - 0955/5  

 
 
Betreff: Spekulativen Leerstand beenden: Anwendung Treuhänder-Modell für die Wilmersdorfer Straße 82/83 prüfen - zurückgezogen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKE 
Verfasser:Schenker/Juckel 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.11.2018 
25. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten Beratung
27.11.2018 
26. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
22.01.2019 
27. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
26.02.2019 
28.Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
26.03.2019 
29. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
28.05.2019 
32. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
22.09.2020 
42. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten - Bitte melden Sie sich im BVV-Büro an. im Ausschuss zurückgezogen (Beratungsfolge beendet)   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag

 

Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Anwendung des Treuhänder-Modells nach § 4b Zweckentfremdungsverbot-Gesetz für den spekulativen Leerstand des Wohnhauses in der Wilmersdorfer Straße 82/83 zu prüfen. Hierzu sind ggf. auch Expert*innen anderer Bezirke oder Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu Rate zu ziehen. Besteht Einsicht, dass das Treuhänder-Modell zur Anwendung kommen kann, sind zeitnah entsprechende Maßnahmen zu treffen und das Modell anzuwenden.

Die Ergebnisse der Prüfung sind in einem Kurz-Bericht zeitnah dem Ausschuss für Bürgerdienste schriftlich zur Diskussion und Bewertung vorzulegen, unter Teilnahme des*der zuständigen Sachbearbeiters*Sachbearbeiterin bzw. eines*einer fachkundigen Jurist*in. Der Bericht soll mindestens drei Tage vor dem Ausschuss den Fraktionen zugegangen sein. Wenn das Wohnungsamt nach Prüfung zur Einsicht kommt, dass das Treuhänder-Modell zur Anwendung kommen kann, sollen im Ausschuss die ersten unternommenen und kommenden Maßnahmen vorgestellt werden. Der zuständige Ausschuss soll im Anschluss an die Diskussion des Berichts das Vorgehen des Bezirksamtes durch einen Beschluss anregen.

Ziel ist, den spekulativen Leerstand in der Wilmersdorfer Straße 82/83 zu beenden und das Wohnhaus noch in der laufenden Wahlperiode wieder dem regulären Wohnungsmarkt zuzuführen.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2019 zu berichten.

 

 

Begründung:

Das Wohnhaus ist seit Jahren leerstehend und dem Bezirksamt bekannt – trotzdem hat sich bisher nichts getan. Die Eigentümer*innen kommen ihrer Verpflichtung nicht nach, das Wohnhaus instand zu halten und regulären Wohnzwecken zuzuführen, damit verstoßen sie gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG). Die Ausführungsvorschriften des ZwVbG werden in Kürze erscheinen, sodass Rechtssicherheit in der Anwendung des Treuhänder-Modells besteht. Der Fall könnte zum Präzedenzfall werden und eine abschreckende Wirkung auf andere Vermieter*innen haben.

 

 


 

 
 

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