Drucksache - 0930/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 16.05.2019 folgenden Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten, zu prüfen, wie Jugendliche und junge Erwachsene ohne ausreichende Deutschkenntnisse durch das Angebot gezielter Lern- und Nachhilfeangebote unterstützt werden können, um erfolgreich(er) in Schule und Ausbildung zu sein. Geprüft werden soll insbesondere, ob hierzu Mittel aus dem Integrationsfonds breitgestellt oder Angebote über die VHS organisiert werden können.
Der BVV ist bis zum 31.05.2019 zu berichten.
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Die Volkshochschule City West bietet im Rahmen des Programmbereiches „Deutsch als Fremdsprache“ entsprechende Kurse zum Spracherwerb an. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geförderten Kurse richten sich insbesondere an geflüchtete Menschen ab dem 18. Lebensjahr. Daher sieht das Bezirksamt für die Altersgruppe der jungen Erwachsenen in Bezug auf die Volkhochschulen den Beschluss durch Verwaltungshandeln als erledigt an.
Lern- und Nachhilfeangebote für Kinder und Jugendliche werden vom Grundsatz her nicht von den Volkshochschulen realisiert. Entsprechend der gesetzlichen Grundlagen sind die Volkshochschulen Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Lernangebote für Kinder und Jugendlichen unterliegen anderen pädagogisch-didaktischen Anforderungen als denen einer Erwachsenbildungseinrichtung. VHS-Kursleitende sind als Erwachsenbildner*innen qualifiziert. Der Unterricht mit Kindern und Jugendlichen unterliegt zudem der Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zur Aufsichtspflicht Schutzbefohlener und erfordert die Vorlage von erweiterten polizeilichen Führungszeugnissen.
Hinsichtlich der Sprachqualifikation von Kinder und Jugendlichen gibt der Leitfaden zur „Integration von neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen in die Kindertagesförderung und die Schule“ der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umfassenden Einblick in die vom Land Berlin organisierten Maßnahmen.
Die grundlegende Zuständigkeit zur Sicherstellung ausreichender Bildungs- und Qualifikationsangebote obliegt den zuständigen Senatsfachverwaltungen. Das Bezirksamt kann im Rahmen des Integrationsfonds entsprechende von Trägern eingereichte Projekte unterstützen. Für das Jahr 2019 bestanden z.B. mit Projekten der AlphabeT Sprachschule gUG, Sprungbrett Zukunft Berlin e.V. oder diversen Kleinprojekten verschiedene niedrigschwellige Angebote die auch den Spracherwerb begleiten.
Die Förderung aus dem Integrationsfonds muss entsprechend der „Leitlinie zur Umsetzung des Gesamtkonzepts zur Integration und Partizipation Geflüchteter (Integrationsfonds)“ mehrere gesellschaftliche Aspekte in den Blick nehmen.
Daher stellt das Bezirksamt abschließend fest, dass das Ansinnen des Antrages im Rahmen bezirklicher Möglichkeiten durch Verwaltungshandeln realisiert wird. Die grundlegende Zuständigkeit aber bei den Senatsfachverwaltungen zu verorten ist.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Heike Schmitt-Schmelz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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