Drucksache - 0856/5
1. Mündliche AnfrageAnn-Kathrin Biewener SPD-Fraktion Haus der Jugend ohne Haus?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
2. Mündliche AnfrageReinhold Hartmann
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzBm Naumann.
3. Mündliche AnfrageJenny Wieland Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Milieuschutz jetzt auch offiziell?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
4. Mündliche AnfrageKlaus-Jürgen Hintz FDP-Fraktion „Steinplatz reloaded“?!
Ich frage das Bezirksamt :
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
5. Mündliche AnfrageHans Asbeck AfD-Fraktion Geschlechtssuche und Geschlechtsfindung
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Herz.
6. Mündliche AnfrageAnnetta Juckel Fraktion DIE LINKE Aktionen und Angebote im Bezirk zum Kindertag
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
7. Mündliche AnfrageBrigitte Hoffmann SPD-Fraktion Judith-Kerr-Grundschule
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Frau BzStR’in Schmitt-Schmelz.
8. Mündliche AnfrageSusanne Klose CDU-Fraktion Wie sieht die Zukunft der Brunnen aus?
Ich frage das Bezirksamt:
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
9. Mündliche AnfrageDr. Petra Vandrey Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schulstart
Ich frage das Bezirksamt:
Wie lief die Sanierung der Schulen des Bezirks während der Sommerferien?
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die Sanierung der Schulen in den Sommerferien lief aus Sicht des Hochbauamtes und des Schulamtes gut. In Einzelfällen wurde von wenigen Schulleiter*innen insbesondere Verschmutzungen gemeldet, die in Absprache zwischen der Schule, dem Haochbauamt und dem Schulamt beseitigt wurden.
In der Regel waren die Schulleiter*innen über die Bauabläufe in den Sommerferien gut informiert und in der letzten Ferienwoche konnten mit ihnen noch Lösungen gefunden werden, um teilweise über die geplanten Bauabschnitte hinaus weitere Räume zu sanieren.
Wenige Bauleistungen konnten nicht im geplanten Umfang erbracht werden, weil ausgeschriebene Leistungen nicht angeboten wurden. Diese versuchen wir zu einem anderem Zeitpunkt, in Absprache mit den Schulen, durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
10. Mündliche AnfrageFelix Recke FDP-Fraktion Gefahrenstelle in Charlottenburg-Wilmersdorf
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Die Zahl der Meldungen spiegelt einerseits den durch drastische Sparmaßnahmen verschlechterten Gesamtzustand des öffentlichen Straßenlands wider, andererseits die veränderten Ansprüche und das veränderte Nutzungsverhalten der Bevölkerung. Hervorzuheben ist der stark zugenommene Radverkehr, der in Berlin nicht wie andernorts jahrzehntelang durch straßenverkehrsrechtliche Anordnungen und Tiefbaumaßnahmen begleitet wurde. Auch der Umstand, dass Charlottenburg-Wilmersdorf ein dicht besiedelter Innenstadtbezirk mit einer erfreulicherweise engagierten Zivilgesellschaft ist, dürfte die Zahl der Meldungen steigern. Unabhängig von der fachlichen Bewertung der einzelnen Meldung ist die Beseitigung von Gefahrenstellen und Instandhaltung nach zeitgemäßen Nutzungsansprüchen die tägliche Arbeit des Bezirksamts, die leider nicht ohne das Setzen von Prioritäten zulasten sinnvoller, aber nicht leistbarer Maßnahmen auskommt.
Meldungen über bauliche Schäden wird im Rahmen der Straßenunterhaltung nachgegangen. Die Behebung erfolgt durch die Vertragsfirmen, Gefahrenstellen werden prioritär beseitigt. Ebenso wird Meldungen nachgegangen, die straßenverkehrsrechtliche Anordnungen betreffen und ggf. nach Prüfungen Änderungen angeordnet. Es sei auch darauf verwiesen, dass täglich Straßenbegeher*innen des Bezirksamts unterwegs sind und Schäden und Gefährdungen aufnehmen. Die Fachbereiche stehen selbstverständlich auch untereinander im Austausch. Der Fachbereich Tiefbau erhält beispielsweise regelmäßig Hinweise aus dem Ordnungsamt. Es besteht auf allen üblichen Kommunikationswegen die Möglichkeit, dem Bezirksamt Gefahrenstellen zu melden. Unter anderem über den "Mängelmelder für öffentliches Straßenland in Charlottenburg-Wilmersdorf" (Link: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/strassen-und-gruenflaechenamt/strassen/artikel.201492.php) erreichen das Bezirksamt täglich ca. 15-20 Hinweise.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
11. Mündliche AnfrageSebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Fischsterben in bezirklichen Gewässern
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Nein. Zumindest nicht in denen in denen auch eine bezirkliche Zuständigkeit gegeben ist (stehende Gewässer 2. Ordnung).
Maßnahmen mussten nur in einem Fall ergriffen werden, aber nicht um Fischsterben abzuwenden, sondern um Geruchsentwicklung entgegen zu wirken. Zusätzlich zu der starken Verdunstung wegen der Wetterverhältnisse war in diesem Fall (Fennsee) wie auch im zuständigen Ausschuss berichtet aufgrund nötiger Bauarbeiten die Wasserzufuhr über das Durchströmungskonzept unterbrochen. Zur Verbesserung der Situation wurde die Baustelle in arbeitsfreien Zeiten überbrückt und Wasser in das Gewässer eingeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Mündliche Anfrage CDU-Fraktion Karsten Sell Baumschule statt Schule in Charlottenburg?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
zu 1. In der Lietzensee-Grundschule wurden lediglich geringfügige Arbeiten mit einem geringem Auftragsvolumen ausgeführt. Vorsorglich wurde die für die Sommerferien übliche Grundreinigung auf die Herbstferien verschoben, weil die Arbeiten sehr zeitaufwendig waren. Insgesamt wurde die gesamte Schule mehrfach gereinigt: am 16.08., 17.08., 18.08. und 19.08.! Leider war an einigen Stellen weiterhin Staub zu sehen. Nach der Meldung der Schule über den unbefriedigenden Zustand wurde am Montag dem 20.08.2018 (erster Schultag) die Schule noch einmal gereinigt. Ab Dienstag fand der Unterricht regulär statt.
zu 2. Im laufenden Jahr 2018 werden in unserem Bezirk über 30 Mio. Euro in den Schulen verbaut. In den kommenden Jahren stehen ähnliche Summen zur Verfügung. Die Sanierungen in fast allen Schulen werden sich bis zum Jahresende und in vielen Fällen auch darüber hinaus hinziehen, was nicht bedeutet, dass der Unterricht nicht oder nur eingeschränkt stattfinden kann. Die Hochbauabteilung plant jede Baumaßname und spricht sie mit den Schulleiter*innen ab. So wird versucht zu vermeiden, dass Maßnahmen die den Unterricht stören könnten durch erhebliche Lärm- und Dreckentwicklung nicht während der Unterrichtszeit stattfinden, sondern vorrangig in den Ferien oder aber in den späten Nachmittags- und Abendstunden. Arbeiten, die gut während des Schulbetriebes ausgeführt werden können, werden auch in diesem weitergeführt. Hierzu gehören z.B. Maler- und Fliesenarbeiten oder das Anschließen der Elektronik.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
13. Mündliche AnfrageAnnetta Juckel Fraktion DIE LINKE Sicherheit und Umweltschutz bei den Bauarbeiten Seesener Straße/Henriettenplatz
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zuständige Behörde für die Arbeitssicherheit ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi). Das Bezirksamt gibt den Hinweis gerne weiter.
Die mobilen Anlagen einer Baustelle, wie transportable Kraftstoffbehälter, unterliegen nicht den Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Besondere wasserrechtliche Anforderungen an die Befüllvorgänge und die Lagerung von Kraftstoff auf Baustellen werden daher nicht gestellt. Es gilt aber der allgemeine Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes und des Bundesbodenschutzgesetzes. Baustellen werden vom Umwelt- und Naturschutzamt in der Regel nur anlassbezogen begangen, da wasserrechtliche oder immissionsschutzrechtliche Zuständigkeiten für Baustellen nicht bestehen. Diese liegen in immissionsschutz- und abfallrechtlicher Hinsicht bei der Senatsverwaltung für Umwelt. Die Versickerung von Kraftstoff in den Boden im Bereich der Baustelle Seesener Straße/Henriettenplatz ist dem Bezirksamt bislang nicht bekannt gewesen. Ohne die konkreten Umstände und den vermuteten Eintragsort des behaupteten Kraftstoffeintrages zu kennen, macht eine Ortsbesichtigung zum jetzigen Zeitpunkt auch wegen der baustellentypischen Bodenbewegungen, dem Befahren etc. aus Sicht des Bezirksamts keinen Sinn.
Für Anzeigen und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Kraftstoff) bzw. Bodenkontaminationen ist das Umwelt- und Naturschutzamt der richtige Adressat, führt Erstermittlungen durch und klärt Zuständigkeiten. Wichtig ist die Benennung von Tatzeugen, der konkrete Tatort und eine kurze Schilderung des Tatherganges. Anzeigen und Beschwerden können telefonisch (9029 18801), per E-Mail (umweltamt@charlottenburg-wilmersdorf.de) oder schriftlich (Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Umwelt- und Naturschutzamt, 10617 Berlin) bzw. per Fax (9029-18848) an das Bezirksamt gerichtet werden. Anzeigen können aber auch bei der "Umweltkripo", LKA 32, Tel. 4664 933633 erstattet werden. Anonyme Anzeigen werden in der Regel nicht verfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
14. Mündliche AnfrageSusanne Klose CDU-Fraktion Wie geht es mit Baumneupflanzungen weiter?
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zum Teil werden Mittel für Maßnahmen verausgabt, bei denen die Planungsarbeit bereits weitgehend erledigt ist. In diesem Halbjahr wurden unter u. a. Ersatzpflanzungen im Wert von 16.200 Euro (hier: Kübel mit Solitärgehölzen, da Baumscheiben aufgrund des "betonierten" Baugrundes nicht herzustellen war) ausgeführt.
Darüber hinaus werden zu Beginn des Jahres bereits projektierte Baumpflanzungen (113 Stück) im Herbst 2018 realisiert. Es handelt sich dabei um Spenden an das Bezirksamt bzw. Pflanzungen, an denen erhöhtes Interesse besteht.
Sofern sich Antragsteller*innen von Fällgenehmigungen für Ausgleichszahlungen statt für Ersatzpflanzungen entscheiden, sind diese Mittel "zeitnah und ausschließlich für Maßnahmen zu verwenden, die der Förderung des Schutzes, der Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft dienen" (§6 Abs. 9 Baumschutzverordnung).
Die denkbar schlechteste Lösung wäre ein Verzicht auf Pflegemaßnahmen des Bestands zugunsten von Neupflanzungen.
Die Auswirkungen von nicht mehr stattfindenden Nachpflanzungen ist eine Reduzierung des Baumbestands. Ein Verzicht auf Pflegemaßnahmen würde diese Reduzierung beschleunigen und ggf den positiven Effekt von Neupflanzungen im Saldo mehr als ausgleichen.
Die Verbesserung der personellen Ausstattung ist jedoch das drängendste Vorhaben des Bezirksamts zur Sicherung des Straßenbaumbestands.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
15. Mündliche AnfrageSebastian Dieke Fraktion DIE LINKE Zuständigkeiten für Radwege im Bezirk
Ich frage das Bezirksamt:
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Mündliche Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zuständig ist die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Für alle planerischen, baulichen und Straßenunterhaltungsmaßnahmen ist der Fachbereich Tiefbau zuständig. Sind Anordnungen von Verkehrszeichen bzw. Markierungen erforderlich, werden diese von der Straßenverkehrsbehörde ausgesprochen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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