Drucksache - 0735/5  

 
 
Betreff: Klare Regelungen auf der Hildegardstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Röder/Biewener 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
24.05.2018 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beratung
13.06.2018 
17. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.06.2018 
21. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 21.06.2018 beschlossen:

 

"Das Bezirksamt wird aufgefordert zu überprüfen, inwieweit die Sanierung oder der Rückbau des Fahrradweges in der Hildegardstraße zu realisieren ist.

 

Der BVV ist bis zum 31.08.2018 zu berichten."

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Die Radwegsituation in der Hildegardstraße ist tatsächlich nicht sehr befriedigend. Der dort vor knapp 40 Jahren angelegte Radweg ist im markierten Bereich nahezu nicht mehr existent und mit 80 cm Breite deutlich zu schmal. Lediglich die baulich angelegten Abschnitte weisen auf einen Radweg hin. Die durch Baumwurzeln entstandenen Beschädigungen machten bereits eine Sperrung an der Ecke Livländische Straße erforderlich. Rückschnitte der Wurzeln wären an mehreren weiteren Stellen erforderlich, werden aber wegen der Gefährdung der Standsicherheit der Bäume jedoch nicht durchgeführt. Deshalb wurde entschieden, den Radweg nicht mehr zu markieren. Ein Rückbau der baulich angelegten Radwegabschnitte wurde in der Vergangenheit wegen der hohen Rückbaukosten von überschlägig 80.000 bis 100.000 Euro verworfen. Ein zwingendes Erfordernis für den weiteren Bestand des Radweges ist wegen der Lage in einem auf 30 Km/h  reduzierten Geschwindigkeitsbereich nicht gegeben. Eine Erneuerung des Radweges wäre nur bei gleichzeitiger Verbreiterung sinnvoll und über ein Radwegprogramm finanzierbar. Der benötigte zusätzliche Raum ist jedoch nicht vorhanden. Eine Erneuerung der Markierungen würde, wegen der benannten Wurzelproblematik, jedoch weitere Sperrungen nach sich ziehen. Die weiterhin extrem angespannte personelle Situation im Bezirksamt erfordert eine Prioritätensetzung. Im Ergebnis ist die Beibehaltung des Ist-Zustandes (Erhalt der Bäume, Radverkehr in der Tempo-30-Zone auf der Straße und kein kostenintensiver und ressourcenbindender Rückbau) noch tolerierbar.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannOliver Schruoffeneger

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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