Drucksache - 0626/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 20.04.2018 folgendes beschlossen:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die entsprechenden Landesregelungen, insbesondere im Nichtraucherschutzgesetz und den entsprechenden baurechtlichen Vorschriften, für den Betrieb von Shisha Gaststätten angepasst oder geschaffen werden. Insbesondere sollen dabei Regelungen zu folgenden Punkten enthalten sein: • Ausreichendes Be- und Entlüftungssystem einschließlich der Anbringung einer ausreichenden Anzahl von CO-Warnmeldern in Abhängigkeit zur Anzahl der angebotenen Shishas bzw. Raumgröße und Raumhöhe • Erforderliche Wartungsintervalle der Lüftungsanlagen und Warnmelder • Gefahrlose Zubereitungsmöglichkeiten der Shishakohle • Anzahl der Feuerlöscher • Hygieneanforderungen
Der BVV ist bis zum 30.06.2018 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
Hierzu wird Folgendes berichtet:
Gegenwärtig werden auf Arbeitsebene unter Federführung der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe mit den Senatsverwaltungen für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Vertreter/innen bezirklicher Ordnungsämter die bestehenden Problematiken im Zusammenhang mit Shisha-Betrieben erörtert. Eine Vertreterin des Ordnungsamtes Charlottenburg-Wilmersdorf nimmt an diesem Arbeitskreis teil.
Ein gesonderter Impuls an die involvierten Senatsverwaltungen dürfte daher derzeit nicht erforderlich sein.
Über den weiteren Fortgang wird das Bezirksamt im zuständigen Ausschuss für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten berichten, und bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.
Oliver SchruoffenegerArne Herz BezirksstadtratBezirksstadtrat
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