Drucksache - 0624/5  

 
 
Betreff: Vorkommnisse an Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Dr. Seyfert/ Bolsch/v. Ertzdorff-Kupffer 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin schriftlich beantwortet   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

 

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viele Fälle von Gewalt oder Eigentumsdelikten, einschließlich Vandalismus, oder Androhungen von Gewalt gab es gegenüber Mitschülern oder gegenüber Lehrkräften und weiterem Schulpersonal seit Januar 2014 und wie viele davon führten zu einem Polizeieinsatz?

(Bitte aufschlüsseln nach Deliktart, Schulen und Halbjahr)

 

  1. Wie viele rassistische, antisemitische, fremden- oder deutschenfeindliche Vorfälle wurden im selben Zeitraum registriert?

 

  1. Welche Disziplinarmaßnahmen wurden hierzu, bzw. generell in anderen Belangen seit Januar 2014 ergriffen? (bitte mit Angabe von Ursache, Art, Anzahl und Schule)

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

 

Die Große Anfrage beantworte ich im Namen des Bezirksamtes wie folgt:

 

Zu 1. - 3.:

Die Große Anfrage der AfD-Fraktion greift das Thema der Gewaltdelikte im schulischen Bereich auf, das uns gemeinsam schon 2017 im Rahmen der Großen Anfrage der CDU-Fraktion zu Vorfällen des Antisemitismus beschäftigt hat.

 

Ich bin mir sicher, dass wir damals wie heute auch alle miteinander unterstreichen, dass wir ein schulisches Umfeld wollen, in dem Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonal und Eltern gewalt- und angstfrei sich begegnen können. Und ich füge hinzu, dazu gehört auch ein Klima der Toleranz, das frei ist von Vorurteilen und Hass gegenüber anderen Menschen.

Die Große Anfrage der AfD-Fraktion umfasst in Gänze aller drei Fragen, nicht die Zuständigkeit des Bezirksamtes, sondern die der regionalen Schulaufsicht und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

 

Die regionale Schulaufsicht hat im Rahmen Ihrer ersten Frage mitgeteilt, dass die von Ihnen geforderte Aufschlüsselung nach Deliktart, Schule und Halbjahr nicht den datenschutzrechtlichen Anforderungen entspricht. Insbesondere da diese Angaben Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen.

 

Im Rahmen der Großen Anfrage der CDU-Fraktion habe ich am 26. April 2017 die BVV unterrichtet, dass die Grundlage der entsprechenden Meldungen seit 2005 durch die allen Berliner Schulen zur Verfügung gestellten Notfallpläne und Notfallordner geregelt ist. Des Weiteren geben diese den Akteuren vor Ort bei der Bewältigung von Gewalt- und Notfallsituationen im Schulalltag Orientierung und Handlungsanweisungen. Im Rahmen dieser Handlungsvorgaben ist ein entsprechender Vorfall mit einem Meldeformular anzuzeigen und wird auch abgefragt.

 

Das Schulamt erhält eine Durchschrift dieses Meldeformulars und ist somit in das Verfahren eingebunden. Darüber hinaus tauschen sich das Schulamt und die regionalen Schulaufsicht in regelmäßigen Abständen und ggf. auch tagesaktuell über Gewaltvorfälle bzw. Notfälle aus. Eigene statistische Erhebungen werden durch die Bezirksämter aus dem Eingangs erläuterten Zuständigkeitsregelungen nicht geführt.

 

Hinsichtlich der von Ihnen in Frage 1 und 2 geforderten Auflistung nach Gewalt oder Eigentumsdelikten bzw. rassistische, antisemitische, fremden- oder deutschenfeindliche Vorfälle stelle ich fest, dass eine in dieser Form differenzierte Aufschlüsselung nicht erhoben wird. Auch hierauf habe ich bereits in der Großen Anfrage der CDU-Fraktion am 26. April 2017 hingewiesen. 

 

Eine Auswertung der entsprechenden Meldungen erfolgt ausschließlich in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Entsprechende Statistiken liegen dem Bezirksamt nicht vor.

 

Aktuell hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in einer aktuellen Anfrage des Abgeordnetenhauses auf Folgendes hingewiesen:

Ich erlaube mir Frau Vorsteherin zu zitieren:

„In den letzten Jahren wurde seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wiederholt auf die eingeschränkte Aussagekraft der im sogenannten „Meldeverfahren“ erhobenen Daten hingewiesen. Die Nutzung des „Meldeverfahrens“, welches gleichzeitig ein Unterstützungs- und Hilfeverfahren für die Berliner Schulen ist, erfolgt aufgrund unterschiedlicher Motive, die über eine Meldung zur statistischen Erfassung von Vorfällen hinausgehen.

 

Aufgrund dessen beauftragte die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im letzten Jahr die Evaluation des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens für Gewalt, Krisen und Notfälle an Berliner Schulen. In einem ersten Schritt stand das Verfahren als Instrument, über welches Schulen Unterstützung bei Gewaltvorfällen, Krisen und Notfällen erhalten können, im Fokus. Dabei wurde u.a. das Nutzungsverhalten der Schulen sowie Anpassungs- und Änderungsbedarfe seitens der Beteiligten erfasst.

 

Im zweiten Schritt der Evaluation erfolgt in 2018 eine vertiefende Analyse der Meldesituation. Hier geht es u.a. um die Bewertung der Frage, inwieweit die erfassten Fälle einerseits eine Meldung bedingen und andererseits trennscharf und inhaltlich zutreffend kategorisiert werden. Im Ergebnis der Evaluation sollen Empfehlungen für Anpassungs- und Änderungsbedarfe des Hilfe- und Unterstützungsverfahrens zur Verfügung stehen.“

 

Da dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf keine entsprechenden Daten zur Verfügung stehen, kann eine detailliertere Beantwortung auch in Abstimmung mit der Regionalen Schulaufsicht nicht erfolgen.

 

Hinsichtlich der dritten Frage möchte ich Ihnen mitteilen, dass gemäß §  63 SchulG die Schulleitungen Ordnungsmaßnahmen ergreifen. Im Allgemeinen gilt, wenn es an Schulen zu gewalttätigen Überfällen kommt, ist dies unverzüglich der Klassenleitung und der Schulleitung anzuzeigen. Die Schulleitung kann in dringenden Fällen gemäß § 63 Schulgesetz den Ausschluss vom Unterricht anordnen.

 

Wenn die Klassenleitung/Schulleitung die Meldung eines Gewaltvorfalls erhält, prüft die Klassenkonferenz gemäß § 63 SchulG, ob Ordnungsmaßnahmen unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit getroffen werden. Die Klassenkonferenz wird idR eine Woche nach einem Vorfall stattfinden.

 

Wenn von der Klassenkonferenz die Maßnahme „Überweisung in eine andere Schule desselben Bildungsganges“ getroffen wird, muss die Schulkonferenz zeitnah gehört werden. Die Entscheidung trifft nach Anhörung die Schulaufsicht.

 

Nach unserer Kenntnis liegen zu den Disziplinarmaßnahmen bisher grundsätzlich keine statistischen Erhebungen vor.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Heike Schmitt-Schmelz

 


 

 
 

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