Drucksache - 0557/5  

 
 
Betreff: Kommunalen Finanzierungsanteil für die Arbeit des Jobcenters sicherstellen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Sell 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.01.2018 
16. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 Folgendes beschlossen:

 

Das BA wird aufgefordert sich bei der Senatsverwaltung für Finanzen für die Sicherstellung des kommunalen Finanzierungsanteils für die Arbeit des Jobcenters Charlottenburg-Wilmersdorf einzusetzen.

 

Das Bezirksamt teilt dazu mit:

 

Die Finanzierung der Verwaltungskosten des Jobcenters erfolgt aus Mitteln des Bundes (84,8%) und der Kommune (15,2%).

Über die Verwaltungskosten wird in der Trägerversammlung des Jobcenters entschieden, die sich paritätisch aus Mitgliedern der Kommune (2 Vertreter*innen  des Bezirks und ein*e Vertreter*in der für Arbeit zuständigen Senatsverwaltung) und drei Vertreter*innen der Agentur für Arbeit zusammensetzt.

 

Der kommunale Finanzierungsanteil (KFA) wird über den Bezirkshaushalt geleistet. Der Haushaltsansatz für den KFA reicht dabei nicht für die tatsächlich anfallenden Kosten aus. Bis zum Jahr 2016 wurden diese Differenzbeträge zum im Bezirkshaushalt eingestellten KFA durch die Senatsverwaltung für Finanzen ausgeglichen; ab dem Jahr 2017 sollte der KFA in das reguläre Nachbudgetierungsverfahren überführt werden.

 

Aufgrund der weitreichenden Einwände wurde im Jahr 2017 eine Arbeitsgruppe zur Steuerung der Verwaltungskosten der Berliner Jobcenter unter Beteiligung eines Vertreters des Bezirks einberufen. Im weiteren Verlauf soll die Abstimmung in einem Folgegremium fortgesetzt werden. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat darüber hinaus für das Jahr 2018 eine Finanzierungszusage gemacht, so dass der Ausgleich der Verwaltungskosten für dieses Jahr gesichert ist. Für die Folgejahre ist noch keine Entscheidung hierzu gefallen.

 

Das Bezirksamt wird auch weiter seine Möglichkeiten im Rahmen dieses Prozesses nutzen, um sich gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen für auskömmliche Verwaltungskosten für das Jobcenter einzusetzen.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

Naumann         

Bezirksbürgermeister (für den Leiter der Abteilung)


 

 
 

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