Drucksache - 0463/5
1. EinwohnerfrageUlrich Scholz Allgemeines über Schulen
Der Fragesteller war nicht anwesend. Die Einwohnerfrage wird vom Bezirksamt schriftlich beantwortet.
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Scholz,
zu der Einwohneranfrage des Herrn Scholz teile ich Folgendes mit:
Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beabsichtigt, die Errichtung von Modularen Ergänzungsbauten (MEB), einer Schulsporthalle sowie einen Schulneubau im Rahmen von Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.
Zu 2. und 3.: Der Bezirk plant weder ein Erbbaurecht an Schulgrundstücken an die HOWOGE zu übertragen noch längerfristige Mietverträge für Schulen abzuschließen.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
2. EinwohnerfrageMonika Trieselmann Olivaer Platz
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.
3. EinwohnerfrageHans-Henning Romberg Olivaer Platz
Die BVV hat beschlossen, den Olivaer Platz umzugestalten.
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.
4. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz Grünflächen
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.
5.EinwohnerfrageJoachim Neu Entmietung des Nachbarschaftshauses am Lietzensee
Beleg:Satzung (Zitat)
Die Stiftung kann einzelne Räume in den Stiftungshäusern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Unternehmen vermieten oder verpachten, insbesondere an steuerbegünstigte Einrichtungen sowie kleine und mittlere Betriebe, die sich von der Art und Weise ihrer Tätigkeit in das Wirkungsfeld der Altenhilfe einfügen.
Sehr geehrte Frau Hansen,
die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:
1. Der Stadtrat dringt ohne Unterlass auf die Übergabe des Hauses an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung. Wie kann das sein, wo die Stiftung laut Satzung nur zu Altenhilfe befugt ist, somit jegliche Nutzung des Hauses (wie bisher gegeben) in der intergenerationalen Nutzung nicht in Frage kommt und wo sollen diese bisherigen Nutzergruppen verbleiben? Beleg: Satzung (Zitat) Die Stiftung kann einzelne Räume in den Stiftungshäusern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Unternehmen vermieten oder verpachten, insbesondere an steuerbegünstigte Einrichtungen sowie kleine und mittlere Betriebe, die sich von der Art und Weise ihrer Tätigkeit in das Wirkungsfeld der Altenhilfe einfügen.
Die Satzung der Wilmersdorfer Seniorenstiftung ist mir als Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung bekannt. Ich habe mich mit der Frage der Satzungskonformität bezüglich einer möglichen Nutzung des Hauses an der Herbartstraße 25 durch die Wilmersdorfer Senioren-stiftung im Zusammenhang mit der Konzept-entwicklung für den zukünftigen Betrieb beschäftigt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Anmietung eines Hauses und die Untervermietung von Räumen im Grunde der Satzung nicht widersprechen.
In der Satzung ist der Stiftungszweck „Altenhilfe“ verankert. Der Schwerpunkt, den ich mit den zukünftigen Angeboten im Hause verortet sehen möchte.
Altenhilfe ist auch Freizeitarbeit und hat traditionell eine generationsübergreifende Komponente, d.h., gerade das Miteinander der Generationen bei gemeinsam wahrgenommen Angeboten ist das, was die Lebendigkeit sozialkultureller und multikultureller Arbeit ausmacht. Insofern teile ich Ihre Bedenken nicht.
Wenn Sie nach dem Verbleib der bisherigen Nutzergruppen fragen, kann ich Ihnen das, was ich bereits mehrfach, vielerorts und auch unter Ihrer Anwesenheit bereits gesagt habe wiederholen: den Gruppen, die derzeit Angebote im Haus durchführen, soll nach Sanierung des Hauses und im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten die Gelegenheit gegeben werden, sofern Sie dies wünschen, wieder Räume im Haus zu nutzen.
2. Der Stadtrat erhebt zu allen Anlässen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger. Welche sind diese und wie kann er selbige nachweisen?
Wenn Sie behaupten, ich erhebe zu allen Anlässen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger, dann weise ich dies ausdrücklich zurück.
Ich habe nichts gegen berechtigte, konstruktive Kritik, niemand ist unfehlbar. Ich habe aber etwas gegen Polemik, Unwahrheiten, haltlose Verdächtigungen und eine herabwürdigende Art und Weise über jemanden zu sprechen oder zu schreiben, anstatt mit ihm ins Gespräch zu gehen.
3. Wie soll der bisherige Träger, nach dem Verlust des Hauses, der Möbel, der ihn tragenden Gruppen sowie der absehbaren Auflösung des Vereins, nach ca. einem Jahr in einem vom Stadtrat favorisierten Interessenbekundungsverfahren eine Bewerbung erfolgreich bestehen.
Sehr geehrter Herr Neu, die Antwort auf diese Frage muss ich Ihnen schuldig bleiben, denn ich kann nicht in die Zukunft sehen.
Ob sich ein Träger in einem wie auch immer gestalteten Auswahlverfahren durchsetzen kann, wird sich zeigen, wenn die Unterlagen aller interessierten Bewerberinnen und Bewerber auf dem Tisch liegen, ausgewertet und gegeneinander abgewogen werden.
Ich vertrete als Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit nicht die Individualinteressen eines Trägers sondern ich suche immer nach der besten Lösung für unsere Bürgerinnen und Bürger und das werde ich auch in dieser Sache tun. Erfolgreich wird der bestehen, der das beste und passende Angebot macht und der mit seiner Arbeit verspricht, dass das Haus an der Herbartstraße 25 nach der Sanierung wieder im Mittelpunkt der sozialkulturellen und multikulturellen Arbeit in unserem Bezirk steht.
Mit freundlichen Grüßen Carsten Engelmann
6. EinwohnerfrageRegine Wieyng Olivaer Platz
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.
7.EinwohnerfrageJoachim Jetschmann Trinkbrunnen
Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.
8.EinwohnerfrageRudolf Harthun Grünflächenliste für Bürgerbegehren (zusätzliche schriftliche Beantwortung)
Nach meiner Kenntnis wurde in der 3. Öffentlichen Sitzung der BVV am 15.12.2016 durch die CDU-Fraktion, in der 5. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Grünflächen am 12.7.17 sowie letztlich in der 17. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.10.17 das Bezirksamt aufgefordert, eine Liste der Flächen im Bezirk zu erstellen, welche vom "Bürgerbegehren Grünflächen" betroffen sind oder betroffen sein könnten. Auf meine Nachfrage im Ausschuss vom 18.10.17 wurde zugesichert, dass die Vertreter des "Bürgerbegehrens Grünflächen" diese Liste erhalten und strittige Punkte in Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und Vertretern des Bürgerbegehrens abgeklärt werden.
Wann ist mit der Vorlage dieser Liste zu rechnen bzw. kann hierzu ein verbindlicher Termin benannt werden?
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Harthun,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Nach meiner Kenntnis wurde in der 3. Öffentlichen Sitzung der BVV am 15.12.2016 durch die CDU-Fraktion, in der 5. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Grünflächen am 12.7.17 sowie letztlich in der 17. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.10.17 das Bezirksamt aufgefordert, eine Liste der Flächen im Bezirk zu erstellen, welche vom "Bürgerbegehren Grünflächen" betroffen sind oder betroffen sein könnten. Auf meine Nachfrage im Ausschuss vom 18.10.17 wurde zugesichert, dass die Vertreter des "Bürgerbegehrens Grünflächen" diese Liste erhalten und strittige Punkte in Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und Vertretern des Bürgerbegehrens abgeklärt werden. Als aktiver Unterstützer des "Bürgerbegehrens Grünflächen" frage ich Sie: Wann ist mit der Vorlage dieser Liste zu rechnen bzw. kann hierzu ein verbindlicher Termin benannt werden?
Die entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme 0019/5, aus der die Liste hervorgeht, wurde vom Bezirksamt am 14. November 2017 beschlossen und ist online einsehbar.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
9.EinwohnerfrageMichael Roeder Olivaer Platz (schriftliche Beantwortung)
Siebzehn Bäume noch zusätzlich fällen Bisher haben Sie den Befürwortern einer Erhaltung des Oliver Platzes immer den „Konsens" von 2016 entgegengehalten. Jetzt wollen Sie – was allerdings nur im Vergleich zwischen den von Ihnen ausgehängten Plänen von 2016 und von 2017 erkennbar ist – sogar siebzehn Bäume mehr fällen, als im „Konsens" festgelegt, und zwar ohne jemals öffentlich darauf hingewiesen zu haben: 1. Was hat Sie zum klammheimlichen Fallenlassens Ihres „Konsenses“ und zur Fällung von 17 weiteren Bäumen veranlaßt?
2. Zwei Jahre Baustelle
3. Zwei unbekannte Gutachten und der Bebauungsplan 4-42
Sehr geehrte Frau Hansen, sehr geehrter Herr Roeder,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Siebzehn Bäume noch zusätzlich fällen Bisher haben Sie den Befürwortern einer Erhaltung des Oliver Platzes immer den „Konsens" von 2016 entgegengehalten. Jetzt wollen Sie – was allerdings nur im Vergleich zwischen den von Ihnen ausgehängten Plänen von 2016 und von 2017 erkennbar ist – sogar siebzehn Bäume mehr fällen, als im „Konsens" festgelegt, und zwar ohne jemals öffentlich darauf hingewiesen zu haben:
Das Bezirksamt kann nicht erkennen, dass es den Konsens klammheimlich fallen gelassen habe. Für 2017 wurden 11 und für 2018 55 Anlagenbäume zunächst zur Fällung vorgesehen. Bei einigen prägenden Bäumen wird jedoch im Rahmen behutsamer Aufgrabungen zu Beginn der Baumaßnahme untersucht, ob angesichts der geplanten Umgestaltung ein Erhalt vertretbar ist und eine Integration in die neue Anlage gelingen kann.
In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Jahresraten ist es beabsichtigt, den Olivaer Platz abschnittsweise umzugestalten. Nicht unmittelbar von der Baumaßnahme betroffene zusammenhängende Teilbereiche des Platzes sollen weiterhin genutzt werden können.
Das Lärmgutachten wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 1.11.17 an die Fraktionen verteilt und ist seit dem 3.11.17 auf der Internetseite des Umweltamtes für die Öffentlichkeit einsehbar. Der Bebauungsplan befindet sich zurzeit noch in der Bearbeitung, die Beteiligung der Öffentlichkeit soll Anfang 2018 erfolgen. Zu den geplanten Baumfällungen wurden und werden die Akteure vor Ort regelmäßig eingebunden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schruoffeneger
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |