Drucksache - 0463/5  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.11.2017 
14. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

 

1. EinwohnerfrageUlrich Scholz

Allgemeines über Schulen

 

  1. Plant der Bezirk als Schulträger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen von Schulen in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu übertragen und in welcher Form soll die Übertragung der Zuständigkeit erfolgen?
     
  2. Plant der Bezirk das Erbbaurecht an Schulgrundstücken gemäß dem Zwei-Phasen-Plan des Senats an die HOWOGE bzw. ihre Tochtergesellschaft zu übertragen und werden die Grundstücke dann bei der HOWOGE bilanziert und dann beliehen?
     
  3. Plant der Bezirk längerfristig Mietverträge für Schulen abzuschließen, die gemäß Frage 1 oder 2 in andere Zuständigkeit übergehen sollen und zu welchen Konditionen?
     

Der Fragesteller war nicht anwesend. Die Einwohnerfrage wird vom Bezirksamt schriftlich beantwortet.

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Scholz,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Scholz teile ich Folgendes mit:

 

  1. Plant der Bezirk als Schulträger Neubau- oder Sanierungsmaßnahmen von Schulen in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zu übertragen und in welcher Form soll die Übertragung der Zuständigkeit erfolgen?

 

Der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beabsichtigt, die Errichtung von Modularen Ergänzungsbauten (MEB), einer Schulsporthalle sowie einen Schulneubau im Rahmen von Amtshilfe durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen.

 

  1. Plant der Bezirk das Erbbaurecht an Schulgrundstücken gemäß dem Zwei-Phasen-Plan des Senats an die HOWOGE bzw. ihre Tochtergesellschaft zu übertragen und werden die Grundstücke dann bei der HOWOGE bilanziert und dann beliehen?
  2. Plant der Bezirk längerfristig Mietverträge für Schulen abzuschließen, die gemäß Frage 1 und 2 in andere Zuständigkeit übergehen sollen und zu welchen Konditionen?

 

 

Zu 2. und 3.:

Der Bezirk plant weder ein Erbbaurecht an Schulgrundstücken an die HOWOGE zu übertragen noch längerfristige Mietverträge für Schulen abzuschließen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heike Schmitt-Schmelz

 

 

2. EinwohnerfrageMonika Trieselmann

Olivaer Platz

 

  1. Gibt es für die Rodung der 63 Bäume auf dem Platz, hinsichtlich deren Standfestigkeit oder der Notwendigkeit der Fällung aus Gründen der Gesundheit der Bäume gefertigte Gutachten, die diese Maßnahme rechtfertigen und wo kann der Bürger diese Gutachten einsehen.
     
  2. Auf welcher Grundlage werden nunmehr 63 Bäume anstelle von 49 Bäumen gefällt. Der vielzitierte angebliche Konsensplan sah vor, weniger Bäume zu roden (dazu Umgestaltungsansicht aus dem Schaukasten aus 2016 gegenüber Umgestaltungsplan aktuell.
     
  3. Es fehlen auf dem Platz derzeit mindestens 6 Bänke.
    Wurden diese bereits im Hinblick auf die geplante Umgestaltung ersatzlos entfernt oder werden die Bänke gegen neuere ausgetauscht.

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.

 

3. EinwohnerfrageHans-Henning Romberg

Olivaer Platz

 

Die BVV hat beschlossen, den Olivaer Platz umzugestalten.
Ein rechtskräftiger veränderter Bebauungsplan, Voraussetzung für die Realisierung des „Rehwaldt“-Plans, liegt bisher nicht vor.
Der Bebauungsplan wurde mehrfach geändert. Die völlige Streichung der Parkplätze wurde aufgegeben, Flächen geändert, Standorte von Bäumen verlegt, der Spielplatz-Entwurf geändert. Vom „Rehwaldt“-Plan ist konkret einzig übrig geblieben, dass in der Mitte eine große Rasenfläche entstehen soll.


     1. Gilt der BVV-Beschluss für das gesamte Platzareal?
 

  1. Wurde die Gestaltung des Parkplatzes, z.B. die Aussage, dass dort 60 Plätze nur für E-mobile, Ladestationen, Fahrradabstellplätze möglich sind, Privat-Pkw-Abstellmöglichkeiten sind nicht ausgewiesen, erneut beschlossen und wenn ja, wann erfolgte ein Beschluss?
     
  2. Da der „Rehwaldt“-Plan und der daraus resultierte Umbau-Beschluss den ganzen Platz betraf, warum soll der Bebauungsplan nur für einen Teil des Platzes gelten und gibt es hierzu einen formalen BVV-Beschluss, bereits vor der Rechtskraft des neuen Bebauungsplanes mit dem Umbau des Park-Teiles zu beginnen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.

 

4. EinwohnerfrageChristine Wußmann-Nergiz

Grünflächen

 

  1. Wieviel qm unversiegelter Fläche wurden seit dem erfolgreichen Bürgerbegehren zum Erhalt der Grünflächen im Bezirk zur Bebauung freigegeben bzw. in diesem Zeitraum bebaut?
     
  2. Welche Maßnahmen trifft das BA, um auch weierhin ausreichend unversiegelte Fläche im Bezirk vom Regenwasser und damit Schutz vor Überschwemmungen vorzuhalten?
     
  3. Was unternimmt das BA, um langfristig die Einwohner des Bezirks vor weiteren
    Überschwemmungen wie der vom vergangenen Sommer zu schützen?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.

 

5.EinwohnerfrageJoachim Neu

Entmietung des Nachbarschaftshauses am

Lietzensee

 

  1. Der Stadtrat dringt ohne Unterlaß auf die Übergabe des Hauses an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung.Wie kann das sein, wo die Stiftung lt.Satzung nur zu Altenhilfe befugt ist, somit jegliche Nutzung des Hauses (wie bisher gegeben) in der intergenerationalen Nutzung nicht in Frage kommt und wo sollen diese bisherigen Nutzergruppen verbleiben?

 

Beleg:Satzung (Zitat)

 

Die Stiftung kann einzelne Räume in den Stiftungshäusern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Unternehmen vermieten oder verpachten, insbesondere an steuerbegünstigte Einrichtungen sowie kleine und mittlere Betriebe, die sich von der Art und Weise ihrer Tätigkeit in das Wirkungsfeld der Altenhilfe einfügen.

 

  1. Der Stadtrat erhebt zu allen Anläßen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger.Welche sind diese und wie kann er selbige nachweisen?

 

  1. Wie soll der bisherige Träger, nach dem Verlust des Hauses, der Möbel, der ihn tragenden Gruppen sowie der absehbaren Auflösung des Vereins, nach ca. einem Jahr in einem vom Stadtrat favorisierten Interessenbekundungsverfahren eine Bewerbung erfolgreich bestehen?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

 

die Einwohneranfrage wird wie folgt beantwortet:

 

1. Der Stadtrat dringt ohne Unterlass auf die Übergabe des Hauses an die Wilmersdorfer Seniorenstiftung. Wie kann das sein, wo die Stiftung laut Satzung nur zu Altenhilfe befugt ist, somit jegliche Nutzung des Hauses (wie bisher gegeben) in der intergenerationalen Nutzung nicht in Frage kommt und wo sollen diese bisherigen Nutzergruppen verbleiben?

Beleg: Satzung (Zitat)

Die Stiftung kann einzelne Räume in den Stiftungshäusern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch an Unternehmen vermieten oder verpachten, insbesondere an steuerbegünstigte Einrichtungen sowie kleine und mittlere Betriebe, die sich von der Art und Weise ihrer Tätigkeit in das Wirkungsfeld der Altenhilfe einfügen.

 

Die Satzung der Wilmersdorfer Seniorenstiftung ist mir als Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung  bekannt. Ich habe mich mit der Frage der Satzungskonformität bezüglich einer möglichen Nutzung des Hauses an der Herbartstraße 25 durch die Wilmersdorfer Senioren-stiftung im Zusammenhang mit der Konzept-entwicklung für den zukünftigen Betrieb beschäftigt und bin zu dem Schluss gekommen, dass die Anmietung eines Hauses und die Untervermietung von Räumen im Grunde der Satzung nicht widersprechen.

 

In der Satzung ist der Stiftungszweck „Altenhilfe“ verankert. Der Schwerpunkt, den ich mit den zukünftigen Angeboten im Hause verortet sehen möchte.

 

Altenhilfe ist auch Freizeitarbeit und hat traditionell eine generationsübergreifende Komponente, d.h., gerade das Miteinander der Generationen bei gemeinsam wahrgenommen Angeboten ist das, was die Lebendigkeit sozialkultureller und multikultureller Arbeit ausmacht.

Insofern teile ich Ihre Bedenken nicht.

 

Wenn Sie nach dem Verbleib der bisherigen Nutzergruppen fragen, kann ich Ihnen das, was ich bereits mehrfach, vielerorts und auch unter Ihrer Anwesenheit bereits gesagt habe wiederholen: den Gruppen, die derzeit Angebote im Haus durchführen, soll nach Sanierung des Hauses und im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten die Gelegenheit gegeben werden, sofern Sie dies wünschen, wieder Räume im Haus zu nutzen.

 

2. Der Stadtrat erhebt zu allen Anlässen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger. Welche sind diese und wie kann er selbige nachweisen?

 

 

Wenn Sie behaupten, ich erhebe zu allen Anlässen schwere Vorwürfe gegen den gegenwärtigen Träger, dann weise ich dies ausdrücklich zurück.

 

Ich habe nichts gegen berechtigte, konstruktive Kritik, niemand ist unfehlbar. Ich habe aber etwas gegen Polemik, Unwahrheiten, haltlose Verdächtigungen und eine herabwürdigende Art und Weise über jemanden zu sprechen oder zu schreiben, anstatt mit ihm ins Gespräch zu gehen.

 

 

3. Wie soll der bisherige Träger, nach dem Verlust des Hauses, der Möbel, der ihn tragenden Gruppen sowie der absehbaren Auflösung des Vereins, nach ca. einem Jahr in einem vom Stadtrat favorisierten Interessenbekundungsverfahren eine Bewerbung erfolgreich bestehen.

 

Sehr geehrter Herr Neu, die Antwort auf diese Frage muss ich Ihnen schuldig bleiben, denn ich kann nicht in die Zukunft sehen.

 

Ob sich ein Träger in einem wie auch immer gestalteten Auswahlverfahren durchsetzen kann, wird sich zeigen, wenn die Unterlagen aller interessierten Bewerberinnen und Bewerber auf dem Tisch liegen, ausgewertet und gegeneinander abgewogen werden.

 

Ich vertrete als Bezirksstadtrat für Soziales und Gesundheit nicht die Individualinteressen eines Trägers sondern ich suche immer nach der besten Lösung für unsere Bürgerinnen und Bürger und das werde ich auch in dieser Sache tun.

Erfolgreich wird der bestehen, der das beste und passende Angebot macht und der mit seiner Arbeit verspricht, dass das Haus an der Herbartstraße 25 nach der Sanierung wieder im Mittelpunkt der sozialkulturellen und multikulturellen Arbeit in unserem Bezirk steht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Carsten Engelmann

 

6. EinwohnerfrageRegine Wieyng

Olivaer Platz

 

  1. Was gibt Ihnen das Recht, seit fast 10 Jahren, die Willensbekundungen von Anwohnern des Olivaer Platzes, die sich in einer Petition - mit über 4000 Stimmen - mit Unterschriften Sammlungen und in schriftlichen Eingaben klar gegen die von Ihnen geplante Umgestaltung des Platzes ausgesprochen haben, zu ignorieren?
     
  2. Warum wollen Sie alte, gesunde und Sauerstoff spendende große Bäume fällen - es ist von 63 die Rede - um dann für die Pflanzung von 75 neuen Bäumen unnötiges Geld auszugeben?
     
  3. Wieso wurde das sog. Lärmgutachten - zu dem es sogleich kontroverse Anmerkungen gab - allen zuständigen Parteien der BVV vom 01.11.2017 erst ganz am Ende der Sitzung ausgehändigt, als niemand mehr genug Zeit hatte sich damit angemesen auseinander?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.

 

7.EinwohnerfrageJoachim Jetschmann

Trinkbrunnen

 

  1. An welchen Standorten befinden sich Trinkbrunnen der Berliner Wasserbetriebe im Bezirk?
     
  2. Inwieweit ist das Bezirksamt in Planungen zur Einrichtung weiterer Trinkbrunnen eingebunden?
     
  3. Für welche Standorte sind neue Trinkbrunnen in Vorbereitung?

 

Die mündliche Beantwortung erfolgt durch BzStR Schruoffeneger.

 

8.EinwohnerfrageRudolf Harthun

Grünflächenliste für Bürgerbegehren

(zusätzliche schriftliche Beantwortung)

 

Nach meiner Kenntnis wurde in der 3. Öffentlichen Sitzung der BVV am 15.12.2016 durch die CDU-Fraktion, in der 5. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Grünflächen am 12.7.17 sowie letztlich in der 17. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.10.17 das Bezirksamt aufgefordert, eine Liste der Flächen im Bezirk zu erstellen, welche vom "Bürgerbegehren Grünflächen" betroffen sind oder betroffen sein könnten.

Auf meine Nachfrage im Ausschuss vom 18.10.17 wurde zugesichert, dass die Vertreter des "Bürgerbegehrens Grünflächen" diese Liste erhalten und strittige Punkte in Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und Vertretern des Bürgerbegehrens abgeklärt werden.
Als AKTIVER Unterstützer des "Bürgerbegehrens Grünflächen" frage ich Sie:

 

Wann ist mit der Vorlage dieser Liste zu rechnen bzw. kann hierzu ein verbindlicher Termin benannt werden?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Nach meiner Kenntnis wurde in der 3. Öffentlichen Sitzung der BVV am 15.12.2016 durch die CDU-Fraktion, in der 5. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Grünflächen am 12.7.17 sowie letztlich in der 17. Öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 18.10.17 das Bezirksamt aufgefordert, eine Liste der Flächen im Bezirk zu erstellen, welche vom "Bürgerbegehren Grünflächen" betroffen sind oder betroffen sein könnten. Auf meine Nachfrage im Ausschuss vom 18.10.17 wurde zugesichert, dass die Vertreter des "Bürgerbegehrens Grünflächen" diese Liste erhalten und strittige Punkte in Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt und Vertretern des Bürgerbegehrens abgeklärt werden.

Als aktiver Unterstützer des "Bürgerbegehrens Grünflächen" frage ich Sie: Wann ist mit der Vorlage dieser Liste zu rechnen bzw. kann hierzu ein verbindlicher Termin benannt werden?

 

Die entsprechende Vorlage zur Kenntnisnahme 0019/5, aus der die Liste hervorgeht, wurde vom Bezirksamt am 14. November 2017 beschlossen und ist online einsehbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 

 

9.EinwohnerfrageMichael Roeder

Olivaer Platz

(schriftliche Beantwortung)

 

Siebzehn Bäume noch zusätzlich fällen

Bisher haben Sie den Befürwortern einer Erhaltung des Oliver Platzes immer den „Konsens" von 2016 entgegengehalten. Jetzt wollen Sie – was allerdings nur im Vergleich zwischen den von Ihnen ausgehängten Plänen von 2016 und von 2017 erkennbar ist – sogar siebzehn Bäume mehr fällen, als im „Konsens" festgelegt, und zwar ohne jemals öffentlich darauf hingewiesen zu haben:
 

1. Was hat Sie zum klammheimlichen Fallenlassens Ihres „Konsenses“ und zur Fällung von 17 weiteren Bäumen veranlaßt?

 

2. Zwei Jahre Baustelle
Welchen Bauablaufplan gibt es und warum wird der Platz für ganze zwei Jahre zur Baustelle?

 

3. Zwei unbekannte Gutachten und der Bebauungsplan 4-42
Warum haben Sie der Öffentlichkeit das Gutachten über die von Ihnen zum Fällen vorgesehenen Bäume bisher vorenthalten ebenso wie in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 1. November das Lärmgutachten und wann und wo (Link!) werden beide sowie die neueste Variante des Bebauungsplans 4-42 veröffentlicht?

 

Sehr geehrte Frau Hansen,

sehr geehrter Herr Roeder,

 

zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:

 

Siebzehn Bäume noch zusätzlich fällen

Bisher haben Sie den Befürwortern einer Erhaltung des Oliver Platzes immer den „Konsens" von 2016 entgegengehalten. Jetzt wollen Sie – was allerdings nur im Vergleich zwischen den von Ihnen ausgehängten Plänen von 2016 und von 2017 erkennbar ist – sogar siebzehn Bäume mehr fällen, als im „Konsens" festgelegt, und zwar ohne jemals öffentlich darauf hingewiesen zu haben:

 

  1. Was hat Sie zum klammheimlichen Fallenlassen Ihres „Konsenses“ und zur Fällung von 17 weiteren Bäumen veranlasst?

Das Bezirksamt kann nicht erkennen, dass es den Konsens klammheimlich fallen gelassen habe. Für 2017 wurden 11 und für 2018 55 Anlagenbäume zunächst zur Fällung vorgesehen. Bei einigen prägenden Bäumen wird jedoch im Rahmen behutsamer Aufgrabungen zu Beginn der Baumaßnahme untersucht, ob angesichts der geplanten Umgestaltung ein Erhalt vertretbar ist und eine Integration in die neue Anlage gelingen kann.

 

  1. Zwei Jahre Baustelle Welchen Bauablaufplan gibt es und warum wird der Platz für ganze zwei Jahre zur Baustelle?

In Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Jahresraten ist es beabsichtigt, den Olivaer Platz abschnittsweise umzugestalten. Nicht unmittelbar von der Baumaßnahme betroffene zusammenhängende Teilbereiche des Platzes sollen weiterhin genutzt werden können.

 

  1. Zwei unbekannte Gutachten und der Bebauungsplan 4-42 Warum haben Sie der Öffentlichkeit das Gutachten über die von Ihnen zum Fällen vorgesehenen Bäume bisher vorenthalten ebenso wie in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 1. November das Lärmgutachten und wann und wo (Link!) werden beide sowie die neueste Variante des Bebauungsplans 4-42 veröffentlicht?

Das Lärmgutachten wurde in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 1.11.17 an die Fraktionen verteilt und ist seit dem 3.11.17 auf der Internetseite des Umweltamtes für die Öffentlichkeit einsehbar. Der Bebauungsplan befindet sich zurzeit noch in der Bearbeitung, die Beteiligung der Öffentlichkeit soll Anfang 2018 erfolgen. Zu den geplanten Baumfällungen wurden und werden die Akteure vor Ort regelmäßig eingebunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Schruoffeneger

 


 

 
 

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