Drucksache - 0270/5  

 
 
Betreff: Sanierungsbedarf bezirklicher Sportanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Fenske 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
28.06.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
13.07.2017 
10. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 13. Juli 2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine detaillierte Liste zu erstellen, in der alle Sanierungsbedarfe (mit Kostenschätzung und Alter der Anlagen) der gedeckten und ungedeckten bezirklichen Sportanlagen aufgelistet werden.

 

Der BVV ist bis zum 30.09.2017 zu berichten.

 

 

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

 

Eine Übersicht zum Sanierungsbedarf öffentlicher Sportanlagen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf existiert seit dem Jahr 2006 und ist unabdingbare Voraussetzung für die Anmeldung von Programmmaßnahmen im Rahmen des Berliner Sportanlagensanierungsprogramms. Diese Liste wurde regelmäßig in den letzten Jahren dem Ausschuss für Sport der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

Das Bezirksamt wird diesen Beschluss zum Anlass nehmen, die aktuelle Fortschreibung dieser Zusammenstellung (Stand 07/2017) sowie eine detaillierte Übersicht der in der Verwaltung des Fachbereiches Sportförderung befindlichen Kunststoffrasengroßspielfelder / kunststoffgebundene Leichtathletikanlagen im Ausschuss für Sport zu verteilen.

 

Es sei bezüglich dieses Beschlusses der Hinweis gestattet, dass das Alter einer Sportfläche nur eine untergeordnete Hilfsgröße bei der Beurteilung eines Schadbildes sein kann. Grundsätzlich löst der jeweils aktuelle Zustand einer Sportfläche einen Sanierungsbedarf aus oder eben auch nicht. Dieser Zustand wird durch eine Vielzahl von unterschiedlichen Faktoren bestimmt (Nutzungsintensität, Lage, Besonnung/Verschattung, Havarien usw.).

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard NaumannHeike Schmitt-Schmelz

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 


 

 
 

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