Drucksache - 0268/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22. Juni 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die defekten Parkbänke in den Parks des Bezirks zu reparieren, beginnend mit denen im Schustehruspark.
Der BVV ist bis zum 31.07.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Sowohl die Bänke im Schustehruspark als auch im gesamten öffentlichen Raum weisen in der Regel vandalismusbedingte Schäden, sei es physischer oder optischer Art, auf. Reine Verunstaltungen, zum Beispiel durch Aufkleber oder Farbauftrag, stellen jedoch keinen sicherheitsrelevanten Mangel dar, der, gerade unter dem Aspekt nicht auskömmlicher Mittel für die Unterhaltung der bezirklichen Grünanlagen, umgehend zu beseitigen wäre. Dagegen müssen beschädigte Bänke, insbesondere, wenn sie nicht mehr verkehrssicher sind, umgehend gesichert oder abgebaut und dann aufgearbeitet beziehungsweise erneuert werden. Dies betrifft auch die Rundbanklauflagen im Schustehruspark, die in den kommenden Wochen erneuert werden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
in Vertretung Reinhard NaumannArne Herz BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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