Drucksache - 0187/5
Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf
„Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen seiner Möglichkeiten/seines Ermessens- spielraums auf Investoren schon bei Abrissanzeigen/Bauanfragen in dem Sinne einzuwirken, dass die Belange der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt werden.“
Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:
Der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht des Stadtentwicklungsamtes ist an die Vorgaben der Bauordnung gebunden. Im bauaufsichtlichen Verfahren sind Fragen der Wohnform und des Mietendenschutzes nicht Gegenstand. Gleichwohl wurde mit der Änderung der Bauordnung im Jahr 2018 (Gesetz vom 09.04.2018 (GVBl. S. 205, 381)) wieder eine Genehmigungspflicht für die Beseitigung von Gebäuden mit Wohnraum eingeführt. Als Voraussetzung für die Beseitigung ist daher der Bescheid der Zweckentfremdung über die Schaffung von Ersatzwohnraum oder der entsprechenden Ablöse erforderlich.
Im Rahmen von Um- und Neubauvorhaben, die Bestandsmietende betreffen, adressiert das Bezirksamt regelmäßig und frühzeitig die Berücksichtigung der Bestandsmietenden.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Kirstin Bauch Fabian Schmitz-Grethlein Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
|
||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |