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Betreff: |
Wohnberechtigungsschein für Asylbewerber? |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | AfD-Fraktion | |
Verfasser: | Bolsch/Dr. Seyfert | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt: - Wurden oder werden vom Bezirksamt Wohnberechtigungsscheine (WBS) entgegen der kein Ermessen zulassenden bundesgesetzlichen Regelung in § 27 Absatz 2 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) an Personen erteilt, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder der Berliner Ausländerbehörde lediglich Aufenthaltsgestattungen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 bzw. § 63 Absatz 3 Satz 2 des Asylgesetzes (AsylG) erhalten haben?
- Falls ja, wie viele WBS wurden in 2016 an Personen mit Aufenthaltsgestattungen vom Bezirksamt, wie nach Pressemeldungen von einigen anderen Berliner Bezirksämtern laufend geschehen, erteilt?
- Falls nein, in wie vielen Fällen wurden Anträge auf Erteilung eines WBS von Personen mit Aufenthaltsgestattungen vom Bezirksamt in 2016 abgelehnt?
- Falls nein, in wie vielen Fällen wurden in 2016 Widersprüche gegen die versagte Erteilung eines WBS durch Antragsteller mit Aufenthaltsgestattung erhoben und vom Bezirksamt beschieden?
- Auf welcher Rechtsgrundlage (Landesgesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschriften) könnte der Senat von Berlin nach Auffassung des Bezirksamts die zwingende bundesgesetzliche Regelung in § 27 Absatz 2 Satz 2 WoFG „aushebeln“ und ist dies zu erwarten bzw. zu befürchten?
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