Drucksache - 0177/5  

 
 
Betreff: Wohnberechtigungsschein für Asylbewerber?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfD-Fraktion 
Verfasser:Bolsch/Dr. Seyfert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wurden oder werden vom Bezirksamt Wohnberechtigungsscheine (WBS) entgegen der kein Ermessen zulassenden bundesgesetzlichen Regelung in § 27 Absatz 2 Satz 2 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) an Personen erteilt, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder der Berliner Ausländerbehörde lediglich Aufenthaltsgestattungen nach § 55 Absatz 1 Satz 1 bzw. § 63 Absatz 3 Satz 2 des Asylgesetzes (AsylG) erhalten haben?

 

  1. Falls ja, wie viele WBS wurden in 2016 an Personen mit Aufenthaltsgestattungen vom Bezirksamt, wie nach Pressemeldungen von einigen anderen Berliner Bezirksämtern laufend geschehen, erteilt?

 

  1. Falls nein, in wie vielen Fällen wurden Anträge auf Erteilung eines WBS von Personen mit Aufenthaltsgestattungen vom Bezirksamt in 2016 abgelehnt?

 

  1. Falls nein, in wie vielen Fällen wurden in 2016 Widersprüche gegen die versagte Erteilung eines WBS durch Antragsteller mit Aufenthaltsgestattung erhoben und vom Bezirksamt beschieden?

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage (Landesgesetz, Rechtsverordnung, Verwaltungsvorschriften) könnte der Senat von Berlin nach Auffassung des Bezirksamts die zwingende bundesgesetzliche Regelung in § 27 Absatz 2 Satz 2 WoFG „aushebeln“ und ist dies zu erwarten bzw. zu befürchten?

 


 

 
 

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