Drucksache - 0154/5  

 
 
Betreff: Klärung der Anrechnungszeiten von eigenen Sportanlagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU-Fraktion 
Verfasser:Klose/Fenske 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.03.2017 
6. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Sport Beratung
19.05.2017 
5. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
28.06.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport vertagt   
22.11.2017 
9. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Sport im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
22.02.2018 
17. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.03.2018 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
19.04.2018 
18-1. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss

 

Die BVV beschließt:

 

Die Drucksache wird abgelehnt.

 

 

Ursprungstext:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Klärung herbei zu führen, in welcher Form in Vereinseigentum stehende Sportstätten, die mit eigenen Geldmitteln aufgebaut wurden, in die Anrechnung der Nutzungskapazitäten von bezirklichen Sportanlagen mit einbezogen werden. Hierbei ist eine verlässliche Regelung der „Vereinseigenen Sportanlage“ und deren Anrechnung der Nutzungskapazitäten festzulegen, wobei der weit überwiegende Anteil beim Verein liegen soll.

Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.

 

 

 

Annegret Hansen

Bezirksverordnetenvorsteherin

 


 

 
 

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