Drucksache - 0154/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, eine Klärung herbei zu führen, in welcher Form in Vereinseigentum stehende Sportstätten, die mit eigenen Geldmitteln aufgebaut wurden, in die Anrechnung der Nutzungskapazitäten von bezirklichen Sportanlagen mit einbezogen werden. Hierbei ist eine verlässliche Regelung der „Vereinseigenen Sportanlage“ und deren Anrechnung der Nutzungskapazitäten festzulegen, wobei der weit überwiegende Anteil beim Verein liegen soll. Der BVV ist bis zum 31.05.2017 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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