Drucksache - 0095/5  

 
 
Betreff: Interkulturelle Qualifizierung der Verwaltung als Qualitätsmerkmal für den Bezirk
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne 
Verfasser:Wuttig/Dr.Vandrey/Wapler 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming Beratung
09.05.2017 
6. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnologie und Gender Mainstreaming ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.05.2017 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin vertagt   
22.06.2017 
9. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
3. Version vom 30.05.2017
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen, die positive Personalentwicklung in Charlottenburg-Wilmersdorf als Chance für eine verstärkte interkulturelle Qualifizierung der Verwaltung zu nutzen

1

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:

 

Die BVV möge beschließen, die positive Personalentwicklung in Charlottenburg-Wilmersdorf als Chance für eine verstärkte interkulturelle Qualifizierung der Verwaltung zu nutzen. Dabei sollen durch das Bezirksamt - ggf. bezirksübergreifend - Maßnahmen entwickelt werden, wie

 

-          der Anteil von Bewerbungen und Einstellungen von Menschen mit Migrations­hintergrund auf Arbeits- oder Ausbildungsstellen in der Verwaltung signifikant erhöht werden, damit die Beschäftigungs- und Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst annähernd den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund widerspiegelt,

 

-          r Beschäftigte und Auszubildende im öffentlichen Dienst eine Sensibilisierung und Qualifizierung durch Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt „interkulturelle Kompetenz“ zu gewährleistet werden,

 

-          Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz in Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst genannt und als positive Einstellungskriterien gewertet wer­den. Dafür sind geeignete Methoden zu entwickeln, die das diskriminierungsfreie Auswahlverfahren dokumentieren.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

1. Zum ersten Spiegelstrich:

 

Der Anteil an Auszubildenden mit Migrationshintergrund liegt in den letzten Jahren im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r durchschnittlich bei etwa 20 Prozent. Es ist erklärte Zielsetzung des Bezirksamtes, diesen Anteil stetig zu erhöhen. Dies soll insbesondere mit der in Vorbereitung befindlichen Akquisekampagne gelingen. Auch der erfolgte Beschluss des Bezirksamtskollegiums zur Interkulturellen Öffnung unser Verwaltung soll schrittweise dazu beitragen. Dies wird ergänzt durch die Kooperation mit dem Berliner Qualifizierungsnetzwerk (BQN).

 

 

2. Zum zweiten Spiegelstrich:

 

Interkulturelle Kompetenz ist bei Auszubildenden im Beruf Verwaltungsfachangestell­te/r Bestandteil des dritten Unterrichtsblocks in der Verwaltungsakademie.

 

Für Beschäftigte bietet die Verwaltungsakademie verschiedene Fortbildungen an.

 

Bei entsprechend vielen Interessenten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Fortbil­dungen im Rahmen von Inhouse-Schulungen durchzuführen. Das Kontingent mögli­cher Inhouse-Schulungen ist jedoch begrenzt und oft wegen übergeordneter Prioritäten anderweitig vergeben.

 

Zudem wurde im Rahmen der BQN-Kooperation vereinbart, Praktikumsplätze für Bewerber/innen einzurichten, die sonst keinen Zugang zum öffentlichen Dienst finden würden; dies zielt auch auf Personen mit Migrationshintergrund ab. Bei erfolgreich absolviertem Praktikum ist das Angebot zur Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis vorgesehen.

 

3. Zum dritten Spiegelstrich:

 

Das Auswahlverfahren für Auszubildende im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r orientiert sich an den im Anforderungsprofil genannten Fachkompetenzen. Dort werden neben Deutsch Kenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache als sehr wichtig definiert. Eine Differenzierung verschiedener Sprachen erfolgt hier (bisher) nicht. Da mindestens eine Fremdsprache in allen Schulformen bereits dort unterrichtet und über die Zeugnisse nachgewiesen wird, erfolgt deren Berücksichtigung über die erzielte Note im Auswahlverfahren bereits jetzt.

 

Der auf der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestell­ten beruhende Ausbildungsrahmenplan sieht während der Ausbildung eine Berücksichtigung von Sprachkompetenz nicht vor.

 

Interkulturelle Kompetenz ist wie unter 2. beschrieben Inhalt des Lehrplans der Ver­waltungsakademie.

 

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) bei uns in Charlottenburg-Wilmersdorf als erstem Bezirk fünf Sprachlots/innen, die dem Integrationsbüro zugeordnet sind, für fünf Jahre in unserer Verwaltung tätig sind. Gleich zu Beginn erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie ein sehr erfolgreicher Einsatz zur Unterstützung im Gesundheitsamt, nunmehr finden die geplanten Hospitationen in unterschiedlichen Amtsbereichen statt.

 

 

 

 

Naumann

 

 


 

 
 

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