Drucksache - 0095/5
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Die BVV hat in ihrer Sitzung am 22.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:
Die BVV möge beschließen, die positive Personalentwicklung in Charlottenburg-Wilmersdorf als Chance für eine verstärkte interkulturelle Qualifizierung der Verwaltung zu nutzen. Dabei sollen durch das Bezirksamt - ggf. bezirksübergreifend - Maßnahmen entwickelt werden, wie
- der Anteil von Bewerbungen und Einstellungen von Menschen mit Migrationshintergrund auf Arbeits- oder Ausbildungsstellen in der Verwaltung signifikant erhöht werden, damit die Beschäftigungs- und Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst annähernd den Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund widerspiegelt,
- für Beschäftigte und Auszubildende im öffentlichen Dienst eine Sensibilisierung und Qualifizierung durch Weiterbildungen mit dem Schwerpunkt „interkulturelle Kompetenz“ zu gewährleistet werden,
- Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz in Stellenausschreibungen im öffentlichen Dienst genannt und als positive Einstellungskriterien gewertet werden. Dafür sind geeignete Methoden zu entwickeln, die das diskriminierungsfreie Auswahlverfahren dokumentieren.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
1. Zum ersten Spiegelstrich:
Der Anteil an Auszubildenden mit Migrationshintergrund liegt in den letzten Jahren im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r durchschnittlich bei etwa 20 Prozent. Es ist erklärte Zielsetzung des Bezirksamtes, diesen Anteil stetig zu erhöhen. Dies soll insbesondere mit der in Vorbereitung befindlichen Akquisekampagne gelingen. Auch der erfolgte Beschluss des Bezirksamtskollegiums zur Interkulturellen Öffnung unser Verwaltung soll schrittweise dazu beitragen. Dies wird ergänzt durch die Kooperation mit dem Berliner Qualifizierungsnetzwerk (BQN).
2. Zum zweiten Spiegelstrich:
Interkulturelle Kompetenz ist bei Auszubildenden im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r Bestandteil des dritten Unterrichtsblocks in der Verwaltungsakademie.
Für Beschäftigte bietet die Verwaltungsakademie verschiedene Fortbildungen an.
Bei entsprechend vielen Interessenten besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Fortbildungen im Rahmen von Inhouse-Schulungen durchzuführen. Das Kontingent möglicher Inhouse-Schulungen ist jedoch begrenzt und oft wegen übergeordneter Prioritäten anderweitig vergeben.
Zudem wurde im Rahmen der BQN-Kooperation vereinbart, Praktikumsplätze für Bewerber/innen einzurichten, die sonst keinen Zugang zum öffentlichen Dienst finden würden; dies zielt auch auf Personen mit Migrationshintergrund ab. Bei erfolgreich absolviertem Praktikum ist das Angebot zur Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis vorgesehen.
3. Zum dritten Spiegelstrich:
Das Auswahlverfahren für Auszubildende im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r orientiert sich an den im Anforderungsprofil genannten Fachkompetenzen. Dort werden neben Deutsch Kenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache als sehr wichtig definiert. Eine Differenzierung verschiedener Sprachen erfolgt hier (bisher) nicht. Da mindestens eine Fremdsprache in allen Schulformen bereits dort unterrichtet und über die Zeugnisse nachgewiesen wird, erfolgt deren Berücksichtigung über die erzielte Note im Auswahlverfahren bereits jetzt.
Der auf der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten beruhende Ausbildungsrahmenplan sieht während der Ausbildung eine Berücksichtigung von Sprachkompetenz nicht vor.
Interkulturelle Kompetenz ist wie unter 2. beschrieben Inhalt des Lehrplans der Verwaltungsakademie.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Solidarischen Grundeinkommens (SGE) bei uns in Charlottenburg-Wilmersdorf als erstem Bezirk fünf Sprachlots/innen, die dem Integrationsbüro zugeordnet sind, für fünf Jahre in unserer Verwaltung tätig sind. Gleich zu Beginn erfolgte aufgrund der Corona-Pandemie ein sehr erfolgreicher Einsatz zur Unterstützung im Gesundheitsamt, nunmehr finden die geplanten Hospitationen in unterschiedlichen Amtsbereichen statt.
Naumann
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