Drucksache - 0086/5  

 
 
Betreff: Der Hardenbergplatz gehört zu Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU 
Verfasser:Wuttig/Klose 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
16.02.2017 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Beratung
19.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
27.04.2017 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf
hat in ihrer Sitzung am 27.04.2017 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung deutlich zu machen, dass der Bezirk auf die Planungshoheit für den Umbau des Hardenbergplatzes und für die damit verbundene verkehrliche und gestalterische Aufwertung nicht verzichten will.

 

Der BVV ist bis zum 30.06.2017 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt dazu Folgendes mit:

Der Hardenbergplatz befindet sich im Geltungsbereich des sich derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 4-69, der durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Anwendung von § 9 Abs. 1 Satz 1 AGBauGB erarbeitet wird. Die Planungshoheit liegt weiterhin für Bebauungspläne beim Senat.

Für den Hardenbergplatz werden in diesem Zusammenhang voraussichtlich nur Festsetzungen zum Erhalt als Verkehrsfläche getroffen. Weitere Festsetzungen zur gestalterischen Aufwertungen sind nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

 

Das Bezirksamt strebt mittels des sich ebenfalls in Aufstellung befindlichen Bereichsentwicklungsplan City West an, für den die originäre Zuständigkeit weiter beim Bezirk liegt, dass der Hardenbergplatz und die Hertzallee zukünftig für den MIV keine übergeordneten Verkehrsfunktionen mehr übernehmen. Beide Straßenabschnitte sollen aus dem übergeordneten Hauptverkehrsstraßennetz herausgenommen und zurückgestuft werden, so dass sich hier Räume für eine verkehrliche Neuordnung und gestalterische Aufwertung ergeben. So unterstützt das Bezirksamt auch die Erschließung der City-West durch die im Nahverkehrsplan vorgesehenen Straßenbahnlinien.

 

Darüber hinaus verantwortet das Bezirksamt im Rahmen des Bundesprogramms „smart cities“ ein Pilotprojekt zur Umgestaltung und des Hardenbergplatzes. Bis 2026 soll mit Hilfe eines innovativen Betreibermodelles ein flexibles und bedarfsangepasstes Konzept für Mobilität und andere Nutzungen auf dem Hardenbergplatz entwickelt und erprobt werden. Entwickelt werden soll ein gemeinwohlorientiertes, auf andere Plätze und Städte übertragbares Betreibermodell. Eine digitale Verhandlungsplattform soll modellhaft unterschiedlichste Nutzungsmöglichkeiten von Straße und Bürgersteig zulassen, die Anschlussmobilität mit Sharing-Angeboten verbessern und die Aufenthaltsqualität beispielsweise mit Pop-up-Interventionen steigern.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Kirstin Bauch Fabian Schmitz-Grethlein

Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat

 

 


 

 
 

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