Drucksache - 0038/5
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 27. April 2017 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen dafür einzusetzen, dass Richtlinien für die Kindertagesstätten erlassen werden, um Zuzahlungen zukünftig zu kontrollieren.
Der BVV ist bis zum 19.05.2017 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Die Berliner Jugendämter haben sich über viele Jahre, u.a. bei den gemeinsamen landesweiten Arbeitsgemeinschaften mit der Senatsverwaltung, dafür eingesetzt, dass die Zuzahlungen in den Kindertageseinrichtungen besser geregelt und Verstöße stärker sanktioniert werden.
In der aktuellen Fassung des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaFöG) sind einige Forderungen der bezirklichen Jugendämter aufgenommen worden. Auch in der aktuellen Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen (RV Tag) ist das Thema Zuzahlung nun stärker verankert.
Die wesentlichen Punkte zum Thema Zuzahlungen in den Kitas lauten im KitaFöG und der RV Tag wie folgt:
•Der Abschluss eines Betreuungsvertrages darf nicht von Zusatzbeiträgen abhängig sein und alle Eltern haben den Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz •Eltern können Leistungen, für die ein Zusatzbeitrag erhoben wird, jederzeit mit der Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Eine Kündigung des Platzes durch die Kita darf darauf nicht erfolgen •Eltern haben einen Anspruch darauf, über die Verwendung der Zusatzbeiträge detailliert informiert zu werden •Zahlungen für Aufnahmegebühren, Kautionen oder Reservierungsgebühren sind nicht zulässig •Eine Beteiligung an den Trägerkosten darf nicht erfolgen
Ergänzend hierzu muss erwähnt werden, dass die Regelungen für die Eltern-Initiativ-Kindertagesstätten (EKT) von den o.g. Punkten abweichen, da Eltern in dieser Rechtsform ein unmittelbares Mitspracherecht haben, da sie selbst der Kitaträger sind. Eltern haben hier keinen Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz. Die Zuzahlungen stellen trotz der o.g. Regelungen weiterhin ein großes Problem in der Praxis dar, da viele Familien sich die Zusatzbeiträge nicht leisten können und daher oftmals auf die Angebote der Eigenbetriebe oder des PFH angewiesen sind. Somit findet in vielen Kitas häufig eine Vergabe der Plätze über die finanziellen Möglichkeiten der Eltern statt. Es ist daher dringend notwendig, dass die Senatsverwaltung den im Frühsommer angekündigten Regelkatalog umsetzt, in dem die Höhe der Zuzahlungen gedeckelt wird und alle Zusatzleistungen der Kitas durch die Senatsverwaltung geprüft werden müssen. Gerade bei den Kitas, die bei Zuzahlungen, Personalausstattung und Qualitätskriterien wiederholt gegen ihre Pflichten aus der RV Tag verstoßen, muss aus fachlicher Sicht stärker und schneller sanktioniert werden. Gemäß §7 RV Tag gibt es bereits ein Vertragsverletzungsverfahren, das bis zur Kündigung der Finanzierung führen kann. Allerding ist in Charlottenburg-Wilmersdorf kein Fall bekannt, bei dem dieses Vertragsverletzungsverfahren durchgeführt wurde.
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss als erledigt anzusehen.
Reinhard NaumannHeike Schmitt-Schmelz BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin
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