Drucksache - 1675/4  

 
 
Betreff: Einwohnerfragen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksverordnetenvorsteher 
   
Drucksache-Art:EinwohnerfragestundeEinwohnerfragestunde
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
14.07.2016 
60. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Einwohnerfragen
Beantwortungen

1

1. Einwohnerfrage              Kai-Uwe Hoffmann

              Kleingartenkolonie Eichkamp

 

Wieso verhindern Sie (die Mehrheit der BVV) einen B-Plan Kleingärten für die Kolonien Eichkamp, zumal das sowohl der Staatssekretär für Sport bei der Senatsverwaltung für Inneres empfohlen hat, als auch bei entsprechendem Beschluss der BVV der Staatssekretär Gaebler, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, befürwortet?

 

Die Beantwortung erfolgte durch Herrn BzStR Schulte sowie den Fraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen.

 

 

2. Einwohnerfrage              Norbert Machachej

              Bürgerbegehren zum Grünflächenerhalt –

              Planung zur Bebauung der Wiese am Franz-Cornelsen-

              Weg
 

  1. Die Berliner Woche hat den Baustadtrat im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zum Grünflächenerhalt so zitiert:
    "Dass niemand vorhat, Parks und Grünanlagen zu bebauen, ist völlig klar. Wenn es nur darum geht, würde ich gleich unterschreiben."
    Ist dieses Zitat richtig?

 

  1. Bekanntlich wurde die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg jahrzehntelang durch Schilder als geschützte Grünanlage ausgewiesen. Diese Schilder wurden aber im Herbst 2014 entfernt. Ich erinnere mich noch sehr genau, dass in diesem Zusammenhang der Baustadtrat im Stadtplanungsausschuss mehrfach erklärt hat, es sei völlig egal, ob die Wiese eine gewidmete Grünanlage ist oder nicht, er sei unabhängig davon für eine Bebauung.
    Erinnere ich mich richtig?
     
  2. Um bei der kommenden Wahl zur BVV eine Entscheidungsgrundlage zu haben, möchte ich so wie viele andere Bürgerinnen und Bürger gern wissen: Ist der Baustadtrat im Gegensatz zum Zitat in der Berliner Woche dafür, die Grünanlage Wiese am Franz-Cornelsen-Weg zu bebauen?
     
  3. 18.300 Bürgerinnen und Bürger (inzwischen sogar noch mehr) haben durch ihre Unterschrift das Bürgerbegehren für den Grünflächenerhalt unterstützt. Trifft es zu, dass eine Bebauung der Wiese am Franz-Cornelsen-Weg dem Wortlaut und dem Geist dieses Bürgerbegehrens widerspricht?
     
  4. Welchen Einfluss hätte ein erfolgreicher Bürgerentscheid über den Text des Bürgerbegehrens auf die Haltung des jetzigen Baustadtrats zur Bebauung der Wiese am Franz-Cornelsen-Weg?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Machachej,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Machachej teile ich Folgendes mit:

 

  1. Die Berliner Woche hat den Baustadtrat im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren zum Grünflächenerhalt so zitiert:

"Dass niemand vorhat, Parks und Grünanlagen zu bebauen, ist völlig klar. Wenn es nur darum geht, würde ich gleich unterschreiben." Ist dieses Zitat richtig?

 

Ja, fast. Da von mir aber der Text des Bürgerbegehrens zitiert wurde, habe ich von Parks und gewidmeten Grünanlagen gesprochen.

 

  1. Bekanntlich wurde die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg jahrzehntelang durch Schilder als geschützte Grünanlage ausgewiesen. Diese Schilder wurden aber im Herbst 2014 entfernt. Ich erinnere mich noch sehr genau, dass in diesem Zusammenhang der Baustadtrat im Stadtplanungsausschuss mehrfach erklärt hat, es sei völlig egal, ob die Wiese eine gewidmete Grünanlage ist oder nicht, er sei unabhängig davon für eine Bebauung. Erinnere ich mich richtig?

 

Ja, fast. Ich habe damals ausgeführt, dass wenn man sich städtebaulich für eine Bebauung entscheidet, es unerheblich ist, ob eine Grünfläche gewidmet ist oder nicht, da, rein verfahrenstechnisch betrachtet, auch eine geschützte Grünanlage entwidmet und im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens zu Bauland werden kann.

 

  1. Um bei der kommenden Wahl zur BVV eine Entscheidungsgrundlage zu haben, möchte ich so wie viele andere Bürgerinnen und Bürger gern wissen: Ist der Baustadtrat im Gegensatz zum Zitat in der Berliner Woche dafür, die Grünanlage Wiese am Franz-Cornelsen-Weg zu bebauen?

 

Nach wie vor halte ich eine Nachverdichtung zur Schaffung von Mietwohnungen an dieser Stelle städtebaulich für richtig. 

 

  1. 18.300 Bürgerinnen und Bürger (inzwischen sogar noch mehr) haben durch ihre Unterschrift das Bürgerbegehren für den Grünflächenerhalt unterstützt. Trifft es zu, dass eine Bebauung der Wiese am Franz-Cornelsen-Weg dem Wortlaut und dem Geist dieses Bürgerbegehrens widerspricht?

 

Ja, wenn man die Wiese am Franz-Cornelsen-Weg als durch die Öffentlichkeit nutzbare Grünfläche betrachtet.

 

  1. Welchen Einfluss hätte ein erfolgreicher Bürgerentscheid über den Text des Bürgerbegehrens auf die Haltung des jetzigen Baustadtrats zur Bebauung der Wiese am Franz-Cornelsen-Weg?

 

Diese Entscheidung obliegt der BVV, die über Bebauungspläne entscheidet. Der BVV steht es frei, wie es in Abwägung verschiedener Interessen auch das Ergebnis des Bürgerentscheides in eine Entscheidung über den Bebauungsplan einfließen lässt.   

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

3. Einwohnerfrage              Dipl.-Päd. Tiana-Rikarda Weickert

              Ortsteil Schmargendorf

 

Ich beobachte seit mehreren Jahren, dass im Ortsteil Schmargendorf und Umkreis die Gehwege zunehmend von Radfahrern befahren werden, und zwar auch verkehrswidrig in entgegengesetzter Fahrtrichtung.

Viele Straßen, wie z. B. Heiligendammer Str., Breite Str., Cunostr., Forckenbeckstr., Zoppoter Str., Mecklenburgische Str., Wiesbadener Str., Warnemünder Str. u. a. sind mit Radfahrstreifen oder Radwegen ausgestattet, die aber meist nicht genutzt werden. Die Gehwege der Kirchstr. und Misdroyer Str. werden grundsätzlich von Radfahrern befahren, weil sie die Fahrbahn wegen des Kopfsteinpflasters nicht benutzen wollen.

Durch das Radfahren auf Gehwegen werden alte, gehbehinderte Menschen sowie Frauen mit Kindern und Kinderwagen erheblich gefährdet. Besonders bedenklich ist diese Verkehrssituation auch für Sehbehinderte und Blinde, die von den Radfahrern mit hoher Geschwindigkeit und ohne akustische Warnung auf den Gehwegen überholt werden. Auch fahren die Radfahrer meist in der Mitte des Gehweges, so dass wir Fußgänger gezwungen sind, auszuweichen.

Ich habe in den vergangenen Jahren noch nie entsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Polizei in dem von mir beschriebenen Straßenbereich registriert.

 

  1. Nimmt der zuständige Dezernent des Ordnungsamtes, Herr Marc Schulte, diese Situation kritiklos hin und was gedenkt er zu tun, um diese negative Entwicklung im Straßenverkehr für Fußgänger einzudämmen und die Sicherheit auf den Gehwegen und in Fußgängerzonen zu gewährleisten? Schließlich sind wir Fußgänger die schwächsten Mitglieder im Straßenverkehr.
     
  2. Werden Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern auf Straßen, Gehwegen und in Fußgängerzonen statistisch erfasst?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Weickert,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Weickert teile ich Folgendes mit:

 

Ich beobachte seit mehreren Jahren, dass im Ortsteil Schmargendorf und Umkreis die Gehwege zunehmend von Radfahrern befahren werden, und zwar auch verkehrswidrig in entgegengesetzter Fahrtrichtung.

Viele Straßen, wie z. B. Heiligendammer Str., Breite Str., Cunostr., Forckenbeckstr., Zoppoter Str., Mecklenburgische Str., Wiesbadener Str., Warnemünder Str. u. a. sind mit Radfahrstreifen oder Radwegen ausgestattet, die aber meist nicht genutzt werden. Die Gehwege der Kirchstr. und Misdroyer Str. werden grundsätzlich von Radfahrern befahren, weil sie die Fahrbahn wegen des Kopfsteinpflasters nicht benutzen wollen.

Durch das Radfahren auf Gehwegen werden alte, gehbehinderte Menschen sowie Frauen mit Kindern und Kinderwagen erheblich gefährdet. Besonders bedenklich ist diese Verkehrssituation auch für Sehbehinderte und Blinde, die von den Radfahrern mit hoher Geschwindigkeit und ohne akustische Warnung auf den Gehwegen überholt werden. Auch fahren die Radfahrer meist in der Mitte des Gehweges, so dass wir Fußgänger gezwungen sind, auszuweichen.

Ich habe in den vergangenen Jahren noch nie entsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt oder die Polizei in dem von mir beschriebenen Straßenbereich registriert.

 

  1. Nimmt der zuständige Dezernent des Ordnungsamtes, Herr Marc Schulte, diese Situation kritiklos hin und was gedenkt er zu tun, um diese negative Entwicklung im Straßenverkehr für Fußgänger einzudämmen und die Sicherheit auf den Gehwegen und in Fußgängerzonen zu gewährleisten? Schließlich sind wir Fußgänger die schwächsten Mitglieder im Straßenverkehr.

 

Im Ortsteil Schmargendorf finden Kontrollen der Dienstkräfte des Allgemeinen Außendienstes zur beschriebenen Thematik statt. Aufgrund eines bereits erfolgten Hinweises der Fragestellerin wurde der Bereich hinsichtlich Radfahrender auf Gehwegen gesondert kontrolliert. Entsprechende Verstöße konnten hierbei nicht festgestellt werden, zumal diese Kontrollen nur in Uniform erfolgen dürfen.

 

Das große Aufgabenspektrum des Ordnungsamtes fordert regelmäßig einen an der Aufgabenpriorität orientierten Personaleinsatz. Dies kann dazu führen, dass Überwachungsaufgaben bzw. –bereiche weniger intensiv wahrgenommen werden können als andere. Die Außendienstmitarbeiterinnen und Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes werden auch zukünftig im Rahmen der regelmäßigen Gebietskontrollen auf Radfahrende auf Gehwegen in dem von Ihnen benannten Bereich achten und bei entsprechenden Feststellungen gebührenpflichtige Verwarnungen vornehmen.

 

  1. Werden Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern auf Straßen, Gehwegen und in Fußgängerzonen statistisch erfasst?

 

Ja, sofern diese Unfälle dem Polizeipräsidenten in Berlin gemeldet bzw. dort zur Anzeige gebracht werden, erfolgt eine statistische Erfassung. Der Bezirk erstellt jährlich einen Verkehrssicherheitsbericht, der im zuständigen Ausschuss besprochen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

4. Einwohnerfrage              Gabriele Kaufhold

              Bebauung Henriettenplatz und Seesener Straße

 

  1. In der Einwohnerversammlung der Bebauung des Henriettenplatzes und der Seesener Straße hat Herr Stadtrat Schulte versprochen, uns über den Bauvorbescheid zu informieren. Wann, wie und wodurch werden wir Anwohner durch Ihre Verwaltung informiert?
     
  2. Wann, wie und wodurch erfahren wir von der Auswertung des versprochenen Umweltgutachtens für unseren Kiez, rund um den Henriettenplatz, ist es überhaupt schon in Auftrag gegeben, wenn ja, bei welchem Institut?
     
  3. Sofort nach der letzten BVV im Mai (am nächsten Tag morgens um 8:00 Uhr)
    wurden vom Investor auf dem Gelände der ehemaligen Gartenkolonie in der Seesener Straße (zwischen Johann-Sigismund und Henriettenplatz) die restlichen Lauben mit Hacke, Beil und per Hand von 5 jungen Bauarbeitern demoliert, zerstört und dem Chaos überlassen. Dabei sind sicherlich Bodenbrüter wie Lerche und die Nachtigall vertrieben, wenn nicht sogar getötet worden, weil sie seit dieser Zeit nicht mehr singen. Auch die Gefahr der herumfliegenden Glas- oder sogar Asbestfasern, oder auslaufende Flüssigkeiten, die das Grundwasser verseuchen liegen unter den Trümmern. Welche Maßnahmen werden von dem Senat ergriffen?
     
  4. Wann, wie und wodurch werden wir Anwohner über den Fortschritt des Architektenwettbewerbes des Henriettenplatzes informiert?
     
  5. Am Anfang meiner Besuche hier in der BVV im Oktober 2015 stellte ich in der Versammlung die Frage, warum in den Ausschüssen und in der BVV die Abgeordneten und die Gesprächsführer nicht mit leserlichen Namensschildern und Parteizugehörigkeiten auf den Tischen gekennzeichnet sind, wie weit sind hier die Besprechungen?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Kaufhold,

 

zu der Einwohneranfrage der Frau Kaufhold teile ich Folgendes mit:

 

  1. In der Einwohnerversammlung der Bebauung des Henriettenplatzes und der Seesener Straße hat Herr Stadtrat Schulte versprochen, uns über den Bauvorbescheid zu informieren. Wann, wie und wodurch werden wir Anwohner durch Ihre Verwaltung informiert?

 

Es ist noch kein Vorbescheid erteilt worden. Eine Information über den Bauvorbescheid erfolgt im zuständigen Ausschuss. Zudem sage ich zu, dass ich die Initiative direkt informieren werde. 

 

  1. Wann, wie und wodurch erfahren wir von der Auswertung des versprochenen Umweltgutachtens für unseren Kiez, rund um den Henriettenplatz, ist es überhaupt schon in Auftrag gegeben, wenn ja, bei welchem Institut?

 

Die Ergebnisse aus der Begutachtung der Verkehrssituation flossen bereits in die Planungen ein, die Erstellung eines Umweltgutachtens ist dagegen, wie hier auch schon mehrmals ausgeführt, verfahrensrechtlich nicht vorgesehen.

 

  1. Sofort nach der letzten BVV im Mai (am nächsten Tag morgens um 8:00 Uhr) wurden vom Investor auf dem Gelände der ehemaligen Gartenkolonie in der Seesener Straße (zwischen Johann-Sigismund und Henriettenplatz) die restlichen Lauben mit Hacke, Beil und per Hand von 5 jungen Bauarbeitern demoliert, zerstört und dem Chaos überlassen. Dabei sind sicherlich Bodenbrüter wie Lerche und die Nachtigall vertrieben, wenn nicht sogar getötet worden, weil sie seit dieser Zeit nicht mehr singen. Auch die Gefahr der herumfliegenden Glas- oder sogar Asbestfasern, oder auslaufende Flüssigkeiten, die das Grundwasser verseuchen liegen unter den Trümmern. Welche Maßnahmen werden von dem Senat ergriffen?

 

Der für den Abbruch Verantwortliche hat die umweltgerechte Durchführung seiner Arbeiten zu überwachen und die gegebenenfalls notwendigen Genehmigungen einzuholen.

Es gab Hinweise auf vermutete Umweltschädigungen in Form einer Beschwerdemail vom 22. Juni 2016. Der zuständige Mitarbeiter des Umweltamtes hat eine Ortsbesichtigung durchgeführt und mit der Bauaufsicht den baurechtlichen Aspekt geklärt. In einem daraufhin geführten Telefonat hat der Geschäftsführer der Grundstücksgesellschaft ausgeführt, dass die Lauben keine Schadstoffe enthielten. Vereinbart wurde, dass dem Umwelt- und Naturschutzamt die Entsorgung der Abfälle nach Abriss nachgewiesen wird. Der Umgang mit Abfällen auf Baustellen liegt in der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, die entsprechend informiert wird..

Vor diesem Hintergrund war die Einbeziehung des Sachgebietes Boden- und Grundwasserschutz nicht geboten. Das Sachgebiet Artenschutz war im Vorfeld eingebunden. Das Gutachten enthielt keine Feststellungen zu Bodenbrütern wie Lerche oder Nachtigall.

 

  1. Wann, wie und wodurch werden wir Anwohner über den Fortschritt des Architektenwettbewerbes des Henriettenplatzes informiert?

 

Über die Konditionen des freiraumplanerischen Wettbewerbs ist noch nicht entschieden.

 

  1. Am Anfang meiner Besuche hier in der BVV im Oktober 2015 stellte ich in der Versammlung die Frage, warum in den Ausschüssen und in der BVV die Abgeordneten und die Gesprächsführer nicht mit leserlichen Namensschildern und Parteizugehörigkeiten auf den Tischen gekennzeichnet sind, wie weit sind hier die Besprechungen?

 

Eine Beantwortung hierzu obliegt der BVV.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

 

5. Einwohnerfrage              Kay Zareh

              Aufstellung von B-Plänen

 

Ich bitte um Erklärung, warum im Bezirksamt die Verwendung von Unterlagen
aus der Zeit des Nationalsozialismus gegenüber der Aufstellung eines
ordentlichen Bebauungsplanes nach § 9 des BauGB Vorrang eingeräumt
wird?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Zareh,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Zareh teile ich Folgendes mit:

Ich bitte um Erklärung, warum im Bezirksamt die Verwendung von Unterlagen aus der Zeit des Nationalsozialismus gegenüber der Aufstellung eines ordentlichen Bebauungsplanes nach § 9 des BauGB Vorrang eingeräumt wird?

 

Mit der genannten Fragestellung ist Herr Zareh bereits schriftlich an das Bezirksamt herangetreten und hat mit Datum vom 18. März eine ausführliche und abschließende Beantwortung erhalten, aus der ich folgenden Satz zitiere. „Die hier maßgeblichen Straßen- und Baufluchtlinien wurden am 25. November 1895 förmlich festgesetzt und datieren nicht aus dem Jahr 1936, wie es in der Vormerkung des städtebaulichen Vertrages fehlerhaft heißt. […] Ich kann daher versichern, dass „Regelungen aus der Nazizeit“ bei der Dispenserteilung weder Berücksichtigung fanden noch zur Anwendung kamen.“

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

6. Einwohnerfrage              Dr. Wolfgang Vonnemann

              Kleingartengelände Oeynhausen

 

  1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen (einschließlich des beräumten Teils der Fläche) oder einen Teil dieses Geländes ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung beantragt oder erlassen?
    Wenn ja, wann, für welches Grundstück bzw. für welchen Grundstücksteil und von wem bzw. in wessen Namen wurde der Antrag gestellt?
     
  2. Wann, nach welchen baurechtlichen Vorschriften, für welchen Teil des Kleingartengeländes Oeynhausen und zu wessen Gunsten wurde ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung erteilt?
     
  3. Wurde das Workshop-Verfahren in Bezug auf das Kleingartengelände Oeynhausen bereits beendet bzw. wann wird dieses Verfahren abgeschlossen werden?
     
  4. Ist im Rahmen des Workshop-Verfahrens zur Bebauung des Kleingartengeländes Oeynhausen eine Konzeption zur verkehrlichen Erschließung diskutiert bzw. beschlossen worden? Wenn ja, wie sieht diese Konzeption aus?
     
  5. Ist beabsichtigt oder ist damit zu rechnen, dass vor dem in Aussicht genommenen Termin für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 18.09.2016 eine Entscheidung des Bezirksamts zur Bebauung des Kleingartengeländes Oeynhausen auf der Grundlage von Ergebnissen des Workshop-Verfahrens getroffen wird? Wenn ja, welche rechtliche Qualität wird diese Entscheidung voraussichtlich haben?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Dr. Vonnemann,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Dr. Vonnemann teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wurde für das Kleingartengelände Oeynhausen (einschließlich des beräumten Teils der Fläche) oder einen Teil dieses Geländes ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung beantragt oder erlassen? Wenn ja, wann, für welches Grundstück bzw. für welchen Grundstücksteil und von wem bzw. in wessen Namen wurde der Antrag gestellt?

 

Die Lorac Investment Management hat am 31. Juli 2015 für das Gesamtgrundstück Forckenbeckstraße 64-75 einen Bauantrag gestellt.

 

Die Groth-Gruppe hat am 15. Juni 2016 einen Antrag auf Vorbescheid für die westliche Hälfte des o. g. Grundstücks, d. h. für den beräumten Teil der Kolonie Oeynhausen gestellt.

 

  1. Wann, nach welchen baurechtlichen Vorschriften, für welchen Teil des Kleingartengeländes Oeynhausen und zu wessen Gunsten wurde ein Bauvorbescheid oder eine Baugenehmigung erteilt?

 

Rechtsgrundlagen sind wie üblich die Bauordnung Berlin und der festgesetzte Bebauungsplan. Der o. g. Antrag auf Vorbescheid für den beräumten Teil ist zur Zeit in Bearbeitung.

 

  1. Wurde das Workshop-Verfahren in Bezug auf das Kleingartengelände Oeynhausen bereits beendet bzw. wann wird dieses Verfahren abgeschlossen werden?

 

Der nächste und voraussichtlich letzte Sitzungstermin ist am 21. Juli 2016.

 

 

  1. Ist im Rahmen des Workshop-Verfahrens zur Bebauung des Kleingartengeländes Oeynhausen eine Konzeption zur verkehrlichen Erschließung diskutiert bzw. beschlossen worden? Wenn ja, wie sieht diese Konzeption aus?

 

Die Erschließung des Baufeldes soll innerhalb der festgesetzten Straßenfluchtlinien erfolgen. Es ist eine äußere Ringerschließung mit Anbindung ausschließlich an die Forckenbeckstraße vorgesehen. Innerhalb des Gebietes sind als Querungsverbindung zwei Anliegerstraßen und ein Quartiersplatz geplant. Weiter Durchwegungen und Anbindungen in den Achsen Kissinger- und Reichenhaller Straße sind nur für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen.

 

  1. Ist beabsichtigt oder ist damit zu rechnen, dass vor dem in Aussicht genommenen Termin für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 18.09.2016 eine Entscheidung des Bezirksamts zur Bebauung des Kleingartengeländes Oeynhausen auf der Grundlage von Ergebnissen des Workshop-Verfahrens getroffen wird? Wenn ja, welche rechtliche Qualität wird diese Entscheidung voraussichtlich haben?

 

Die Bescheidung des gestellten Antrages auf Vorbescheid erfolgt - unabhängig vom Wahltag - nach Vorliegen aller notwendigen Voraussetzungen. Mit Erteilung eines Vorbescheides bindet sich der Bezirk zu den im Vorbescheidantrag enthaltenen Einzelfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

7. Einwohnerfrage              Rudolf Harthun

              Seesener Straße Nord


Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.05.2016 hatte ich nach der fehlenden Verantwortlichkeit für das Grundstück am Henriettenplatz -zwischen dem Imbiss-Kiosk und dem S-Bahn-Ausgang - gefragt. Herr Schulte wollte dieser Frage nachgehen. Gibt es dazu jetzt Erkenntnisse und welche Bedeutung hat dieses Thema auf die Ausschreibung eines Gestaltungs-Wettbewerbs zum Henrietten-Platz?

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Harthun,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Harthun teile ich Folgendes mit:

 

Anlässlich der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 25.05.2016 hatte ich nach der fehlenden Verantwortlichkeit für das Grundstück am Henriettenplatz -zwischen dem Imbiss-Kiosk und dem S-Bahn-Ausgang - gefragt. Herr Schulte wollte dieser Frage nachgehen. Gibt es dazu jetzt Erkenntnisse und welche Bedeutung hat dieses Thema auf die Ausschreibung eines Gestaltungs-Wettbewerbs zum Henrietten-Platz?

 

Die Verantwortlichkeit für diesen Bereich liegt beim Eigentümer. Die Bauaufsicht hat den Eigentümer erneut aufgefordert, das Grundstück gegen das Betreten von Unbefugten zu sichern und die angekündigte Räumung zu vollziehen. Da diese Fläche in dem künftig überbauten Bereich liegt, ist sie nicht Bestandteil des konkurrierenden Verfahrens für die Freiflächengestaltung zum Henrietten-Platz.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

8. Einwohnerfrage              Raimund Fischer

              Olivaer Platz

 

  1. Wie viel Euro exakt beträgt die Gesamt-Schlußrechnung für den Umbau der südlichen Straße Olivaer Platz zwischen Konstanzer und Württembergische Straße?
     
  2. Mit welcher Summe schlagen dabei die Kosten für die Gestaltung der sogenannten "Baumscheiben" zu buche?

 

  1. Hat der Bezirk die Eventualität eines nicht Zustandekommens der Umgestaltung des Olivaer Platzes aus den Mitteln der Aktiven Zentren berücksichtigt?
     
  2. Wenn ja, -wie hoch ist die eventuell vereinbarte Summe der Leistungsentschädigung für das Unternehmen Rehwaldt?

 

 

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrter Herr Fischer,

 

zu der Einwohneranfrage des Herrn Fischer teile ich Folgendes mit:

 

  1. Wie viel Euro exakt beträgt die Gesamt-Schlussrechnung für den Umbau der südlichen Straße Olivaer Platz zwischen Konstanzer und Württembergische Straße?

 

Die Kosten für den Umbau des angefragten Straßenabschnittes betrugen insgesamt 314.506,75 €.

 

  1. Mit welcher Summe schlagen dabei die Kosten für die Gestaltung der sogenannten "Baumscheiben" zu Buche?

 

Die Kosten für die Anlage der Baumscheiben einschließlich der Pflanzenlieferung, der Pflanzarbeiten und der Entwicklungspflege der Straßenbäume des angefragten Straßenabschnittes betrugen insgesamt 12.459,00 €.

 

  1. Hat der Bezirk die Eventualität eines nicht Zustandekommens der Umgestaltung des Olivaer Platzes aus den Mitteln der Aktiven Zentren berücksichtigt?

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 28. Mai 2009 den Beschluss gefasst, das Bezirksamt von Charlottenburg-Wilmersdorf zu beauftragen:

 

- den Olivaer Platz mit den Anwohnern, Nutzern und Anliegern als einen attraktiven Freizeitort zu entwickeln, der seinem Standort an der Mitte des Kurfürstendamms umgebenen von verdichteten Wohngebieten mit einem hohen Anteil an Arbeits-, Beherbergungs- und Gaststätten gerecht werden,

- ein Änderungsverfahren zum B-Plan Olivaer Platz mit dem Ziel einzuleiten, den gesamten Platz als einen grünen innerstädtischen Platz zu entwickeln und den ruhenden Verkehr flächenschonend neu zu organisieren.

 

Infolge dieses Beschlusses wurden, angefangen von der Bürgerausstellung im Rathaus Wilmersdorf über zahlreiche Bürgerversammlungen, Bürgerworkshops und Vorort-Veranstaltungen bis hin zum „Runden Tisch“, im vergangenen Zeitraum von 7 Jahren Bürger, Anrainer und Gewerbetreibende umfänglich an der Entwicklung und Planung der Umgestaltungsmaßnahme beteiligt.

 

Dem Auftrag der BVV zur Umgestaltung des Olivaer Platzes, dem persönlichen Engagement der am Entwicklungs- und Planungsprozess beteiligten Bürgerinnen und Bürger und den Anrainerwünschen Rechnung tragend, ist mit dem Konsensplan des Büro Rehwald ein von allen am Planungsprozess Beteiligten getragener Enwurf des Olivaer Platzes entstanden, der durch BVV-Beschluss vom Bezirksamt befördernd umgesetzt werden soll.

 

Die Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden vom Fördermittelgeber bereitgestellt. Das Bezirksamt geht weiterhin davon aus, dass der Platzumbau nach der Festsetzung des Bebauungsplans 4-42 im Jahr 2017 beginnend umgesetzt wird.

 

Ein Nicht- Zustandekommen der Fördermaßnahme wird doch nicht in Erwägung gezogen.

 

  1. Wenn ja, wie hoch ist die eventuell vereinbarte Summe der Leistungsentschädigung für das Unternehmen Rehwaldt?

 

Da die Frage 3 ja mit nein beantwortet wurde, könnte die Beantwortung dieser Frage eigentlich unterbleiben. Falls die Umbaumaßnahme im nächsten Jahr nicht mehr zur Realisierung käme, würde das Landschaftsarchitekturbüro Rehwaldt Anspruch auf die bis Jahresende 2016 geleistete Planungsarbeit geltend machen können. Dies sind insbesondere die noch ausstehenden Honorare für die Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung und die Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe, die zusammen einem  Anteil von 34 % des Gesamthonorars entsprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marc Schulte

 

9. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Schoelerschlößchen

              (schriftliche Beantwortung)

 

1. Nicht stattgefundene „Werkstattgespräche"

Sie hatten zunächst für den Jahresbeginn 2016 „Werkstattgespräche" angekündigt, dann diese auf den April verschoben; und jetzt ist Juli. Als Grund für den Ausfall war zu hören, daß es a) in Ihrem Haus keine geeignete Person für die Gesprächsleitung gäbe und b) ein externer Gesprächsleiter zu teuer sei, wobei von 5.000 Eu die Rede war:

Stimmt dies und was ist mit 5.000 Eu – außer am Mikrofon zu sitzen – noch alles abgedeckt?

 

2. Glaskasten vor dem Schoelerschlößchen

Für den Glaskasten war jedoch Geld da:

Wie viel hat er gekostet (einschl. Errichtung, MWSt usw.)?

 

3. Zweck des Glaskastens

Der Glaskasten soll lt. Ihrem darin enthaltenen Schreiben der Information dienen. Das tut er insofern, als er auf den drei großformatigen Fotos eindrücklich darüber informiert, dass das Gebäude im Innern eine gesicherte Baustelle ist und mitnichten ein lebensgefährlicher Ort, den zu betreten nur Bezirksstadträtinnen und Kulturstaatssekretäre wagen dürfen, nicht jedoch interessierte Bürger, Mitglieder der BI Schoelerschlößchen, Bezirksverordnete oder Pressevertreter:

Warum halten Sie mit dieser so offenkundig unzutreffenden Behauptung seit Jahren jedermann aus dem Haus heraus bei gleichzeitiger Beteuerung, an „konstruktiver Zusammenarbeit“ höchst interessiert zu sein?

 

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Nicht stattgefundene „Werkstattgespräche"

Sie hatten zunächst für den Jahresbeginn 2016 „Werkstattgespräche" angekündigt, dann diese auf den April verschoben; und jetzt ist Juli. Als Grund für den Ausfall war zu hören, daß es a) in Ihrem Haus keine geeignete Person für die Gesprächsleitung gäbe und b) ein externer Gesprächsleiter zu teuer sei, wobei von 5.000 Eu die Rede war:

Stimmt dies und was ist mit 5.000 Eu – außer am Mikrofon zu sitzen – noch alles abgedeckt?

 

Die Gründe für die Verschiebung der Werkstattgespräche hat das Bezirksamt sowohl im zuständigen Fachausschuss als auch in der BVV hinlänglich erläutert.

 

Für die Moderation der Werkstattgespräche bedarf es einer in dieser Aufgabe erfahrenen Person. Da derartige Methoden im Bezirk vor allem im Bereich der Stadtplanung bei Bauvorhaben angewandt wurden, gibt es dafür in der Abteilung Bürgerdienste, Weiterbildung, Kultur Hochbau und Immobilien bisher weder das entsprechende know-how noch einen Haushaltstitel.

 

Die durchgeführten Informationsveranstaltungen haben jedoch gezeigt, dass eine erfahrene Moderation zwingend zum Gelingen nötig ist. Andernfalls kommen viele, die an konstruktiver Zusammenarbeit interessiert sind, überhaupt nicht dazu, ihre Ideen und Anregungen einzubringen, da die Diskussion von einigen wenigen dominiert wird. Sinn der Gespräche muss aber sein, möglichst viele  - und nicht nur einige wenige - Interessierte mit auf den Weg zu nehmen und sie und ihre vielfältigen Vorschläge miteinzubeziehen.

 

Das Bezirksamt ist zurzeit in Gesprächen hinsichtlich der Finanzierung von Werkstattgesprächen und mit verschiedenen infrage kommenden Moderatoren. Sobald Näheres feststeht werden die Werkstattgespräche terminiert.

 

2. Glaskasten vor dem Schoelerschlößchen

Für den Glaskasten war jedoch Geld da:

Wie viel hat er gekostet (einschl. Errichtung, MWSt usw.)?

 

Es entstanden keine Kosten, da der Schaukasten noch im Bestand der Immobilienverwaltung war.

 

 

3. Zweck des Glaskastens

Der Glaskasten soll lt. Ihrem darin enthaltenen Schreiben der Information dienen. Das tut er insofern, als er auf den drei großformatigen Fotos eindrücklich darüber informiert, dass das Gebäude im Innern eine gesicherte Baustelle ist und mitnichten ein lebensgefährlicher Ort, den zu betreten nur Bezirksstadträtinnen und Kulturstaatssekretäre wagen dürfen, nicht jedoch interessierte Bürger, Mitglieder der BI Schoelerschlößchen, Bezirksverordnete oder Pressevertreter:

Warum halten Sie mit dieser so offenkundig unzutreffenden Behauptung seit Jahren jedermann aus dem Haus heraus bei gleichzeitiger Beteuerung, an „konstruktiver Zusammenarbeit“ höchst interessiert zu sein?

 

Die der Fragestellung zugrunde liegende Interpretation entspricht nicht den Tatsachen. Das Gebäudeinnere ist eine ungesicherte Baustelle und daher nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.

 

Die Fotos wurden vor allem danach ausgewählt, dass die Innengestaltung des Hauses gut erkennbar ist – nicht danach, ob der Baustellencharakter daraus hervorgeht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 

 

10. Einwohnerfrage              Dr. Michael Roeder

              Zwangsarbeiterlager des Bezirksamtes Wilhelmaue 40

              (Schriftliche Beantwortung)

1. Anfragen

In Ihrer Antwort zu Punkt 5 meiner Einwohnerfrage vom Juni 2016 teilen Sie mit, daß das Bezirksamt sich am 5. April 2016 – also etwa zwei Monate nach der Auftragserteilung durch die Gedenktafelkommission – mit Anfragen an die Dokumentationsstelle NS-Zwangsarbeit und an die Berliner Geschichtswerkstatt gewandt hat, um weitere Auskünfte zu diesem und anderen Zwangsarbeiterlagern zu erhalten:

Wie lauten die Antworten?

 

2. Auskunft aus Arolsen zum Lager Wilhelmsaue 40

In Ihrer eben erwähnten Antwort – jetzt zu Punkt 1-3 – schreiben Sie am Schluß: „Ergänzend sei jedoch angemerkt, dass in den Unterlagen des ITS in Bad Arolsen sich keine Angaben zum Lager in der Wilhelmsaue fanden.“ Da dies eventuell missverstanden werden kann, frage ich Sie, ob Ihnen folgender Sachverhalt bekannt ist :

Dies bedeutet natürlich nicht, dass dieses Lager nicht existiert hätte." Grund für das Nichtauffinden von Unterlagen ist, dass „unsere Bestände keinesfalls vollständig" sind und dass außerdem „die gezielte Suche nach dem Lager Wilhelmsaue 40 in unserer Datenbank nur eingeschränkt möglich" ist. (Zitate aus dem Schreiben des ITS Arolsen vom 20.6.2016 an mich)?

 

Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,

 

zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:

 

1. Anfragen

In Ihrer Antwort zu Punkt 5 meiner Einwohnerfrage vom Juni 2016 teilen Sie mit, daß das Bezirksamt sich am 5. April 2016 – also etwa zwei Monate nach der Auftragserteilung durch die Gedenktafelkommission – mit Anfragen an die Dokumentationsstelle NS-Zwangsarbeit und an die Berliner Geschichtswerkstatt gewandt hat, um weitere Auskünfte zu diesem und anderen Zwangsarbeiterlagern zu erhalten:

Wie lauten die Antworten?

 

Bislang liegen dem Bezirksamt von beiden Stellen noch keine Antworten vor.

 

2. Auskunft aus Arolsen zum Lager Wilhelmsaue 40

In Ihrer eben erwähnten Antwort – jetzt zu Punkt 1-3 – schreiben Sie am Schluß: „Ergänzend sei jedoch angemerkt, dass in den Unterlagen des ITS in Bad Arolsen sich keine Angaben zum Lager in der Wilhelmsaue fanden.“ Da dies eventuell missverstanden werden kann, frage ich Sie, ob Ihnen folgender Sachverhalt bekannt ist :

Dies bedeutet natürlich nicht, dass dieses Lager nicht existiert hätte." Grund für das Nichtauffinden von Unterlagen ist, dass „unsere Bestände keinesfalls vollständig" sind und dass außerdem „die gezielte Suche nach dem Lager Wilhelmsaue 40 in unserer Datenbank nur eingeschränkt möglich" ist. (Zitate aus dem Schreiben des ITS Arolsen vom 20.6.2016 an mich)?

 

Das zitierte Schreiben  der ITS Arolsen ist mir nicht bekannt.

Im Übrigen wird daraus nur deutlich, dass es in den dort zur Verfügung stehenden Unterlagen weder einen Beweis für noch gegen die Existenz des vermuteten Lagers gibt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dagmar König

 


 

 
 

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