Drucksache - 0585/2
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich zuprüfen, ob im Rahmen der Haushaltswirtschaft Mittel zur Kofinanzierung von Maßnahmen mit dem Programm, ”Hilfe zur Arbeit” nach §19.1 BSHG zur Verfüfung gestellt werden können. Gegebenenfalls wird das Bezirksamt beauftragt beim Senat entsprechende Maßnahmen zur Beschäftigung von Sozialhilfeempfangenden zu beantragen.
Der BVV ist bis zum 31.08.2003 zu berichten
Begründung: Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen hat im Mai 2003 mitgeteilt, dass nicht benötigte Mittel aus der ABM-Kofinanzierung der Senatsverwaltung für Gesundheit Soziales und Verbraucherschutz zur Verfügung stellt werden. Mit diesen Mitteln können unter der Voraussetztung der Kofinanzierung durch die Bezirke Maßnahmen mit dem Program “Hilfe zur Arbeit” nach § 19.1 BSHG eingerichtet werden, bei denen Sozialhilfeempfangende wieder Beschäftigung finden. Auch der Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf sollte alles erdenklich Mögliche versuchen, um Sozialhilfeempfangenden wieder eine Beschäftigung zu vermitteln und dabei die vom Senat angebotenen Möglichkeiten nutzen.
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