Drucksache - 1614/4
Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2016 beschlossen:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich beim Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass vom LDA geprüft wird, ob die Wohnanlage Orber-/Charlottenbrunner-/Salzbrunner Straße aufgrund ihrer geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Bedeutung als Gesamtanlage unter Denkmalschutz gestellt werden kann.
Der BVV ist bis zum 30.06.2016 zu berichten.
Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:
Das Landesdenkmalamt wurde von dem Beschluss unterrichtet und teilt dazu mit Schreiben vom 30. August 2016 mit:
„Die Prüfungen des LDA haben ergeben, dass Siedlung und Gartenanlagen Denkmalwert besitzen. Das Eintragungsverfahren ist eingeleitet. Für detaillierte Denkmalbegründungen der Bau- und der Gartendenkmalpflege sind noch vertiefende Recherchen erforderlich.“
Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.
Reinhard Naumann Marc Schulte Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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