Drucksache - 1503/4  

 
 
Betreff: Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.01.2016 
53. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeit Beratung
28.01.2016 
43. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
25.02.2016 
44. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeit      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.03.2016 
55. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 17. März 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, in Zukunft selbst Flüchtlinge (zum Beispiel anerkannte Flüchtlinge, Asylsuchende und Geduldete) auszubilden.

 

Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass im Bezirk ansässige Unternehmen und berufsbildende Schulen Flüchtlingen eine Ausbildung ermöglichen.

 

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Das Bezirksamt hat sich mit dem Anliegen hinsichtlich der berufsbildenden Schulen in Charlottenburg Wilmersdorf an die Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft gewandt.

Der Staatssekretär Herr Mark Rackles hat am 12.07.2016 auf dieses Anliegen geantwortet:

 

„Vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie berichten, dass die BVV ihres Bezirkes sich für eine schnelle Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten einsetzt. Dies soll dadurch geschehen, dass die berufsbildenden Schulen in Ihrem Bezirk, den Geflüchteten eine Ausbildung ermöglichen sollen.

Diese Schulen sind allerdings keine Ausbildungsbetriebe, die in der Lage sind, klassische Ausbildungsplätze des dualen Systems anzubieten.

Gleichwohl sind sie an der Nahtstelle des Übergangs von Schule in den Beruf tätig. So bieten diese Schulen gezielt Angebote für diejenigen, die entweder keinen Ausbildungsplatz bekommen haben oder aufgrund ihrer individuellen Voraussetzungen auch langfristig praktisch keine Chance auf dem Ausbildungsmarkt haben. Dazu gehören selbstverständlich auch die Geflüchteten.

 

Im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit sind hier zusätzlich Unterstützungen wie Bildungsgangbegleitung und Sprachbildung von uns angemeldet und zumindest teilweise zugesagt worden. Wir werden diese bereits zum Schuljahr 2016/2017 realisieren.

Dies geschieht in enger Abstimmung mit der Jugendberufsagentur, die wir gemeinsam mit der Jugendhilfe und der Regionaldirektion im Bezirk am 23. Juni 2016 eröffnen werden.“

 

 

Seitens vieler im Bezirk ansässiger Unternehmen besteht ein großes Interesse an der Beschäftigung und auch an der Ausbildung von geflüchteten Menschen. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat im Frühjahr zwei Open Space Veranstaltungen unter dem Thema „Gemeinsam Integration neu denken: Chancen sehen, geben und nutzen“ durchgeführt. Dabei hat sich unter anderem eine Arbeitsgruppe gebildet mit dem Ziel, für Arbeitgeber aus Charlottenburg-Wilmersdorf zu den wichtigsten Fragen zur Beschäftigung und Arbeitsaufnahme von geflüchteten Menschen in Berlin Antworten zu geben.

Im Rahmen eines Arbeitsfrühstücks am 6.7.2016 zum Thema "Einstellung von geflüchteten Menschen - Was muss ich als Arbeitgeber in Charlottenburg-Wilmersdorf dazu wissen?" zu dem der Bezirksbürgermeister Herr Naumann eingeladen hat, wurden interessierten Betrieben alle Informationen für eine Einstellung oder Ausbildung von Flüchtlingen vermittelt.

 

Das Bezirksamt selbst ist gerne bereit, Flüchtlingen eine Ausbildung anzubieten. Zu prüfen wäre hier zunächst, ob die Bewerber*innen über die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen verfügen. Darüber hinaus erfordert die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt neben den rechtlichen Voraussetzungen deren Ausbildungsfähigkeit. Im Beruf Verwaltungsfachangestellte/r bedeutet das, dass die Auszubildenden - neben anderen Fähigkeiten - die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen müssen. In der dualen Ausbildung erfordert sowohl die praktische Ausbildung im Bezirksamt als auch die theoretische Teilnahme am gesetzlich vorgeschriebenen Berufsschulunterricht und dem Besuch der Verwaltungsakademie die Fähigkeit, zum Beispiel mit Gesetzestexten umgehen zu können, diese zu verstehen und anwenden zu können. Von den Bewerber/innen werden deshalb u.a. gute Noten in Deutsch gefordert.

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen und die Ausbildungsfähigkeit vorliegen, können sich Geflüchtete um einen Ausbildungsplatz bewerben. Diese müssen sich aber ebenso einem Auswahlverfahren unterziehen wie jeder andere Bewerber. Hierbei sind die gesetzlichen Voraussetzungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ebenso zu beachten wie der Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz.

 

Die Zugangsvoraussetzungen im gewerblichen Bereich der Gärtnerausbildung sind leichter zu erfüllen, da die Anforderung an die Sprachbefähigung hier nicht im gleichen Maße gegeben sind wie in der Verwaltungsausbildung. In diesen Ausbildungsberufen werden daher gerne geflüchtete Menschen berücksichtigt werden, soweit sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Die Information über die Ausbildung zum Gärtner wurde im letzten Jahr an die Flüchtlingsteams des Jobcenters und der Agentur für Arbeit weiter gegeben. Bei Vorliegen der Ausbildungsfähigkeit sind die Voraussetzungen für eine Einstellung unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes aber bereits jetzt gegeben.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                                                                   Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister                                                                   Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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