Drucksache - 1453/4  

 
 
Betreff: Raserinnen und Raser im Bundesplatztunnel bremsen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/Grüne/Piraten 
Verfasser:Wuttig/Tillinger/Dr. Vandrey/Wapler/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
26.01.2016 
62. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.02.2016 
54. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 18. Februar 2016 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Polizei Maßnahmen einzufordern, die das Rasen durch den Tunnel am Bundesplatz, besonders in der Nacht und am Wochenende, verhindern. Eine mögliche Maßnahme kann eine dauerhaft installierte Radarkontrolle im Bereich des Tunnels, die auch Motorradfahrende erfasst, sein.

 

Der BVV ist bis zum 31.03.2016 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport teilt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 13. April 2016 mit:

 

Ihre mit o.a. Schreiben geäußerte Bitte an die Polizeidirektion 2 um eine Stellungnahme hinsichtlich des dargestellten BW-Beschlusses zum o.a. Thema hat meine Fachabteilung aufgenommen und die Polizei Berlin um eine Sachstandsmitteilung gebeten. Das Ergebnis möchte ich Ihnen nachfolgend mitteilen.

 

Der in Rede stehende Tunnelbereich erstreckt sich im Berliner Hauptstraßennetz einschließlich der Ein- und Ausfahrten auf einer Länge von ca. 600 m und verfügt in beide Fahrtrichtungen, die durch eine Tunnelwand baulich voneinander getrennt sind, über jeweils zwei Fahrstreifen. Im Tagesdurchschnitt wird er von ca. 35.000 Kraftfahrzeugen durchfahren.

 

Die von der BVV vorgeschlagene Errichtung einer automatischen Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Tunnel steht im Rahmen stets zwingend notwendiger Priorisierungsabwägungen bei der Polizei Berlin in Abhängigkeit von konkreten Ergebnissen

 

  • einer Verkehrsunfallanalyse,
  • einer Gefährdungsanalyse hinsichtlich besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer wie Kinder oder Senioren sowie
  • den zuvor ermittelten Überschreitungsraten.

 

Nach polizeilichen Erkenntnissen ereigneten sich im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 lediglich zwei Geschwindigkeitsunfälle im Tunnelbereich. Im unmittelbaren Umfeld befinden sich keine Einrichtungen für besonders gefährdete Verkehrsteilnehmer.

 

Aus gezielten Überwachungsmaßnahmen resultierende aussagekräftige Feststellungen zum Geschwindigkeitsverhalten im Tunnel liegen bisher nicht vor. Ursächlich hierfür ist die Tatsache, dass dort Radarfahrzeuge wegen der baulichen Besonderheiten einer Tunnelanlage nicht gefahrlos zum Einsatz kommen können. Der Einsatz von Handlasermessgeräten ist ebenfalls nicht ohne weiteres möglich, weil das dann verpflichtende Anhalten betroffener Schnellfahrer in Fortführung der Tunnelausfahrten wegen der besonderen verkehrstechnischen Widrigkeiten (Erweiterung der Anzahl von Fahrstreifen, relativ schneller und dichter Verkehrsfluss, mangelnde Kontrollörtlichkeiten, Gefährdungsaspekte in den besonders relevanten dunklen Nachtstunden) kaum erfolgreich und gefahrlos durchgeführt werden kann. Vor diesem Hintergrund wurden im vergangenen März erst nach Kenntnis der bezirklichen Beschlussfassung an vier verschiedenen Wochentagen zu unterschiedlichen Zeiten stichprobenartig max. einstündige Kontrollmessungen mittels Handlasermessgeräten und ohne Anhalten von Fahrzeugen durchgeführt. Diese sind wegen der relativ geringen Zahl vorgenommener Messungen zwar wenig aussagekräftig, lassen aber durchaus eine überdurchschnittliche Überschreitensrate vermuten. Nahezu alle Überschreitungen beschränkten sich jedoch auf den Verwarnungsgeldbereich (bis zu 20 km/h schneller).

 

Im Ergebnis einer polizeilichen Bewertung kann festgestellt werden, dass das Geschwindigkeitsverhalten im Tunnel Bundesplatz durchaus überwachungswürdig erscheint, die einsatztaktischen mobilen Möglichkeiten hierzu aber sehr eingeschränkt sind.

 

Eine umfassende und effektive Überwachung wäre deshalb tatsächlich nur durch Errichtung stationärer Anlagen für beide Fahrtrichtungen möglich. Weil jedoch weder die Unfall- noch die Gefährdungsanalyse hierzu im Ansatz eine Notwendigkeit aufzeigt, würden die zu prognostizierenden Errichtungskosten von geschätzten ca. 1 Mio. Euro vorhersehbar deutlich außer Verhältnis zu dem zu erwartenden Gewinn für die Verkehrssicherheit stehen.

 

Insofern kann der Vorschlag der BVV im Rahmen erforderlicher Priorisierungsentscheidungen zur Standortauswahl solcher Anlagen nach polizeilicher Bewertung zurzeit keine Berücksichtigung finden.“

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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