Drucksache - 1413/4  

 
 
Betreff: Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge gut betreuen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias/Prejawa 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
05.11.2015 
69. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses vertagt   
17.11.2015 
70. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV beschließt:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, eine gute Betreuung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge, insbesondere in der Vorclearingphase, sicherzustellen.

Die Einhaltung der Jugendhilfestandards, speziell eine ausreichende medizinische Versorgung, ist zu gewährleisten. Über die Möglichkeit, einen ehrenamtlichen Vormund zu erhalten, sind die Jugendlichen zeitnah nach ihrer Ankunft zu informieren.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

Anlässlich der Beantwortung der Großen Anfrage „Unterbringung der „Unbegleiteten minderjährigen Ausländer“ durch das Landesjugendamt“ in der BVV am 10.12.2015, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft folgende Stellungnahme zur Unterbringung, Betreuung und Versorgung minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge übermittelt:

 

Der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung/Landesjugendamt obliegt die Aufgabe der Sicherstellung des staatlichen Schutzauftrages der Inobhutnahme (§42 SGB VIII) für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Sobald ein Vormund oder Ergänzungspfleger bestellt wurde bzw. längstens nach 3 Monaten geht die Verantwortung für die UMF an die Jugendämter der Bezirke über. (AV-JAMA 2013). Die UMF werden nach einem für diese Zielgruppe vereinbarten Schlüssel verteilt, um eine gleichmäßige Verteilung auf die Bezirke sicherzustellen.

 

Im Zusammenhang mit der Entwicklung der Flüchtlingszahlen insgesamt steigt auch die Zahl der nach Berlin kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) sehr stark an. Die Zahl der im Jahr 2015 insgesamt in der Erstaufnahme- und Clearingstelle (EAC) registrierten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF) wird sich gegenüber dem Vorjahreswert 2014  in Höhe von 1.085 UMF voraussichtlich vervierfachen, da bis Ende November bereits über 3700 unbegleitete junge Geflüchtete angekommen sind.

 

Zur Abfederung der bestehenden Spitzenlastsituation nutzt die für Jugend zuständige Senatsverwaltung / Landesjugendamt gegenwärtig ergänzend zu den Regeleinrichtungen für die Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII ca. 1.500 Plätze in aktuell 34 temporären Unterbringungseinrichtungen. Fünf neue Objekte sind derzeit in der Vorbereitung, weitere in Planung. In Charlottenburg-Wilmersdorf werden derzeit an 4 Standorten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in temporären Unterbringungseinrichtungen versorgt. Von den vorhandenen Platzkapazitäten von 208 sind 198 mit Stand 07.12.2015 belegt.

 

In den temporären Unterbringungseinrichtungen wird zur Sicherung des Schutzauftrages und zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen eine Erst- und Grundversorgung mit sozialpädagogischer Betreuung sichergestellt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, Mädchen, Schwangere und junge Mütter werden in der Regel in den dauerhaft bestehenden Einrichtungen der Erstaufnahme gemäß § 42 SGB VIII versorgt. Da der Anteil der weiblichen Jugendlichen steigt, wurden nunmehr auch an einigen Standorten für temporäre Unterbringung entsprechend Räume eingerichtet. Die steigende Anzahl von Kindern macht auch für diese Zielgruppe den Aufbau zusätzlicher Kapazitäten in den temporären Unterbringungseinrichtungen erforderlich.

 

Die temporären Unterbringungseinrichtungen werden in Kooperation mit den sozialen Diensten der Johanniter-Unfall-Hilfe, des Malteser-Hilfsdienstes und des Deutschen Roten Kreuzes sowie einem wachsenden Netzwerk von erfahrenen Trägern der Jugendhilfe betrieben. Mit diesen Trägern der Jugendhilfe für die sozialpädagogische Betreuung in den temporären Unterbringungseinrichtungen werden der Leistungsumfang und das entsprechende Entgelt vereinbart. Der Kostensatz für eine temporäre Betreuungseinrichtung setzt sich nach einem Bausteinprinzip aus Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Objektschutz und sozialpädagogischer Betreuung zusammen. Für die sozialpädagogische Betreuung in den temporären Unterkünften ist ein einheitlicher Standard entwickelt und berechnet worden. Bei der Kalkulation für die sozialpädagogische Betreuung werden neben den Personal- und Verwaltungskosten auch Sachmittel für Taschengeld, Bekleidung, Hygieneartikel und Fahrgeld eingerechnet.

 

Die medizinische Versorgung ist in allen Unterkunftseinrichtungen sichergestellt. Im Krankheitsfall sind alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge durch einen mit der AOK abgeschlossenen Vertrag gesetzlich krankenversichert. Der Aufbau der zügigen medizinischen Erstuntersuchung hat begonnen. Er erfolgt derzeit durch die Malteser Migranten Medizin Berlin, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. und Gesundheitsämter der Bezirke. Zu Fragen der Impfplicht findet derzeit eine Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Gesundheit statt.

 

Der Nachweis über eine erste gesundheitliche Untersuchung ist die Voraussetzungen für den zügigen Schulbesuch. Das notwendige Verfahren wurde mit dem Schulbereich abgestimmt, d.h. die sozialpädagogischen Träger koordinieren nach Abschluss der Erstuntersuchung die Termine für die UMF bei der örtlichen Schulaufsicht.

 

Die Dauer des Aufenthaltes in den temporären Unterbringungseinrichtungen soll so kurz wie möglich gehalten werden.“

 

Weiterhin haben wir die Auskunft erhalten, dass der Träger AKINDA Interessenten für ehrenamtliche Vormundschaften informiert, schult und bestellte Vormünder begleitet.

Nachdem EU-Fördermittel für den Träger im Sommer dieses Jahres ausgelaufen sind, kann der Träger - vorbehaltlich des Beschlusses des Abgeordnetenhauses zum Haushalt 2016/2017 - nunmehr damit rechnen, eine weitere Förderung für seine Arbeit zu erhalten.

Damit soll die Arbeit von ehrenamtlichen Vormündern unterstützt werden, um für die minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge zeitnah die notwendige rechtliche Vertretung zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt bittet, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Reinhard Naumann              Dagmar König

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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