Drucksache - 1407/4  

 
 
Betreff: Kinderfreundliche Kommune II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD-Fraktion 
Verfasser:Wuttig 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
15.10.2015 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Jugendhilfeausschuss Beratung
05.11.2015 
69. Öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19.11.2015 folgenden Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Möglichkeit einer Bewerbung des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf um eine Auszeichnung als „Kinderfreundliche Kommune“ wiederholt zu prüfen und damit das bezirkliche Handeln anhand von internationalen Standards verstärkt auf Kinder und Jugendliche auszurichten.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.

 

 

Hierzu wird folgendes berichtet:

 

Berliner Bezirke können seit Mitte November 2015 am international bewährten Vorhaben "Kinderfreundliche Kommunen" teilnehmen. Der Vorstand des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen" begrüßt die Aufnahme Berliner Bezirke in das Vorhaben. Mit der Teilnahme am Zertifizierungsverfahren verpflichten sich die Berliner Bezirke, die Rechte der Kinder aus der UN-Kinderrechtskonvention lokal umzusetzen. Durch Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung müssen die finanziellen und inhaltlichen Rahmenbedingungen für das Vorhaben sichergestellt werden.

 

Aus fachlicher Sicht ist das Verfahren zu begrüßen. Der Nutzen des Vorhabens und der Auszeichnung „Kinderfreundliche Kommune“ besteht darin, an einem international erprobten Verfahren teilzunehmen, das in Abgrenzung zu ähnlichen Verfahren einen kinderrechtlichen Ansatz verfolgt, der die Meinung von Kindern und Jugendlichen explizit mit einbezieht.

Die Ergebnisse des Prozesses sind eine Standortbestimmung, ein ressortübergreifender Maßnahmeplan, eine politisch verbindliche Zielvereinbarung wie auch ein breiter Beteiligungsprozess von Kindern und Jugendlichen.

Die Auszeichnung "Kinderfreundliche Kommune" bietet dem Bezirk die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und damit den Schutz, die Förderung sowie die Beteiligung von Kindern zu stärken. Zudem wird der Bezirk in der lokalen und nationalen Öffentlichkeitsarbeit unterstützt und kann das Siegel für das Stadtmarketing nutzen.

 

Das Zertifizierungsverfahren ist mit einem relativ hohen Ressourceneinsatz verbunden, der im Doppelhaushalt nicht zur Verfügung steht:

 

Teilnahme im Siegelverfahren: 4 Jahre jeweils 16.000 Euro pro Jahr = 64.000 Euro

Weiterführung durch Antrag für die folgenden 3 Jahre jeweils 8.000 Euro = 24.000 Euro

Die Kosten für 7 Jahre betragen insgesamt 88.000 Euro

 

Für die Koordination des Vorhabens müssen zudem Personalressourcen von mindestens 0,5 Stellenanteil bis zu einer Stelle zur Verfügung gestellt werden. Die Koordination kann nicht durch bestehendes Personal erfolgen.

Weitere Kosten sind für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Maßnahmeplan, für die lokale Öffentlichkeitsarbeit und für Veranstaltungen einzuplanen.

 

Eine Bewerbung ohne die Bereitstellung der Ressourcen ist nicht möglich. Deshalb wird vorgeschlagen, dass die BVV bei der Haushaltsplanaufstellung 2018/19 die Summe von ca. 110.000 Euro dafür zusätzlich berücksichtigt.

 

 

Reinhard Naumann              Carsten Engelmann

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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