Drucksache - 1356/4  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit auch am Bahnhof Zoo
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDU/Piraten 
Verfasser:Klose/Süß/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
17.09.2015 
49. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr Beratung
27.10.2015 
58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnung und Verkehr ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
19.11.2015 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

Die BVV hat in ihrer Sitzung am 19. November 2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat und der DB AG dafür einzusetzen, dass die Barrierefreiheit im gesamten Bahnhofsbereich gewährleistet wird.

 

Der BVV ist bis zum 31.12.2015 zu berichten.

 

Das Bezirksamt teilt hierzu Folgendes mit:

 

Die DB Station&Service AG wurde von dem Beschluss unterrichtet und führt dazu mit Schreiben vom 22. Dezember 2015 aus:

 

„Bezugnehmend auf Ihren BVV Beschluss vom 19.11.2015 bzgl. der Barrierefreiheit des Bahnhofs Berlin Zoologischer Garten möchte ich Ihnen nachfolgenden Sachstand zukommen lassen.

Der Bahnhof Berlin Zoologischer Garten erfüllt mit seiner aktuellen technischen Ausstattung im Kontext der Barrierefreiheit die Anforderung der Stufenfreiheit. Das bedeutet, dass auf Basis der geltenden EU- Normen Menschen mit Einschränkungen bzw. besonderen Hemmnissen eigenständig und damit i.d.R. ohne fremde Hilfeleistung das Mobilitätsangebot nutzen können.

Es ist richtig, dass die Aufzugsanlage zum Bahnsteig 1/2 nicht den Platz bietet um Fahrräder oder ähnliche sperrige Dinge zu befördern. Nichtsdestotrotz erfüllt die Aufzugsanlage die EU-Norm im Kontext der Barrierefreiheit.

Gerne nehmen wir die Anforderung einer größeren Aufzugsanlage als Prüfauftrag mit in die Umbauplanung des Bahnhofs auf. Vermutlich würde eine Realisierung aufgrund der bestehenden baulichen Kubatur eine Verlagerung der Anlage in die Fernbahnhalle erfordern, was mit entsprechendem Mehraufwand verbunden ist. Aufgrund der Förderregulierungen der Bundesmittel ist uns die Entscheidungsfreiheit, beliebig große Formate von Aufzugsanlagen zu verbauen, nicht gegeben.

Eine Realisierung ist nur im Kontext einer Förderung zu ermöglichen. Gerne nehmen wir hierzu die Gespräche mit der Senatsverwaltung auf.

 

Das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

Reinhard Naumann                                                                                                  Marc Schulte

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat

 


 

 
 

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