Drucksache - 1304/4  

 
 
Betreff: BVV über öffentliche Grundstücksabgaben und -verkäufe informieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne/Piraten 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Kaas Elias/Gusy/Pabst 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
18.06.2015 
46. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie Beratung
16.09.2015 
40. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie vertagt   
21.10.2015 
41. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung Beratung
08.12.2015    58. Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung      
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
10.12.2015 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin      

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag
Dringlichkeitsbeschlussempfehlung
Beschluss
Vorlage zur Kenntnisnahme

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV hat in ihrer Sitzung vom 15.10.2015 beschlossen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die BVV frühzeitig über Abgaben und beabsichtigte Verkäufe von Grundstücken und Immobilien zu informieren und darzustellen, wieso die Liegenschaft nicht mehr gebraucht wird. Dabei ist die Situation der Gemeinbedarfsflächen darzustellen.

 

Der BVV ist bis zum 31.01.2016 zu berichten.

 

 

Hierzu wird Folgendes berichtet:

 

In der Regel wendet sich der an der Abgabe eines Grundstücks bzw. einer Grundstücksteilfläche interessierte Vermögensträger an die SE Facility Management mit der Bitte, die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG mit der Veräußerung und/ oder Nachbestückung des Grundstücks oder der Teilfläche zu betrauen. Häufig steht dies bereits im Zusammenhang mit einem konkreten Kaufinteressenten, da es sich in den letzten Jahren bei der Abgabe von Grundstücken vielfach nur noch um Arrondierungsflächen gehandelt hat.

 

Die Entscheidung über die Aufgabe eines dem Fachvermögen zugeordneten Grundstücks bzw. Grundstücksteils ist in jedem Fall von der jeweiligen Fachabteilungen/ Vermögensträgern zu treffen.

 

Wenn alle grundstücksrelevanten Angaben in der SE Facility Management vorliegen, wird, um der Informationspflicht der BVV nachzukommen, ein Mustervordruck der Abteilungsleitung zugeleitet. Gemäß Drs.-Nr. 1798-3 und Drs.-Nr. 266-4 wird bereits seit 2010 der Ausschuss für Haushalt, Personal und Wirtschaftsförderung sowie der Ausschuss für Bürgerdienste, Liegenschaften und Informationstechnologie über die beabsichtigte Übertragung von Grundstücken an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG zwecks späterer Veräußerung, unter Darstellung der Gründe und der finanziellen Auswirkungen, unterrichtet. Der positive Rücklauf aus den Ausschüssen wird abgewartet.

 

Der offizielle Vermarktungsauftrag an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG erfolgte dabei in der Regel immer erst nach Unterrichtung der o. g. Ausschüsse und Mitteilung, dass dort keine Einwände/ Bedenken gegen die vorgeschlagene Vorgehensweise zu Abgabe eines Grundstücks geltend gemacht worden sind.

 

Darüber hinaus ist auch § 12 Abs. 2 Nr. 10 Bezirksverwaltungsgesetz gelebte Praxis der Fachabteilungen.

 

In Abänderung des bisherigen Verfahrens (Schreiben zum Auftrag zum Vollmachtsverkauf/ Nachbestückung an die Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG, entsprechende Information an die Senatsverwaltung für Finanzen) ist, sofern in den o. g. Ausschüssen keine Einwendungen erhoben worden sind, dann ein Ad hoc-Antrag für die Clusterung der Fläche zu stellen.

 

Der Entwurf des Ad hoc-Antrags wird seitens der SE Facility Management der Abteilungsleitung zur Schlusszeichnung vorgelegt und sobald der Rücklauf erfolgt ist, in das Clusterungssystem (CLiB) eingepflegt. Die Senatsverwaltung für Finanzen entscheidet dann, ob und wann das beantragte Grundstück auf die Tagesordnung des Portfolioausschusses gesetzt wird und damit zur Votierung freigegeben wird.

 

Selbstverständlich wird die Abgabe einer Liegenschaft auch im Bezirksamt besprochen und abgestimmt.

 

Da der aktuellen Bitte der BVV bereits heute nachgekommen wird, bittet das Bezirksamt bittet, den Beschluss damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Reinhard Naumann                            Dagmar König

Bezirksbürgermeister                            Bezirksstadträtin

 


 

 
 

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