Drucksache - 1282/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der in seiner Verantwortung stehenden Verkehrsüberwachung dafür Sorge zu tragen, dass Verkehrsverstöße, die zu einer Gefährdung bzw. Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führen, insbesondere dann geahndet werden, wo das Leben und die Gesundheit von Fußgängern und Radfahrern auf dem Spiel steht.
Der BVV ist bis zum 31.07.2015 zu berichten.
Begründung: Eine Duldung des Parkens auf Gehwegen, Fahr- und Fahrradstreifen und in geschützten Kreuzungsbereichen ist unter keinen Umständen zu rechtfertigen und konterkariert die Bemühungen um die allgemeine Verkehrssicherheit. Hierbei sind ggf. auch die Belange von Gewerbetreibenden außer Acht zu lassen. Kommt es zu einer Gefährdung oder Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer muss sich dies auch in der Höhe der zu verhängenden Bußgelder niederschlagen.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen |