Drucksache - 1253/4  

 
 
Betreff: Information und Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner in Charlottenburg-Wilmersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Gusy 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
21.05.2015 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
GA - Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie viel Mittel und personelle Ressourcen hat das Bezirksamt im Jahr 2013, 2014 und 2015 für Bürgerbeteiligung veranschlagt und bisher ausgegeben?
     
  2. Nach welchen Kriterien wählt das Bezirksamt Projekte aus, bei denen  Bürgerbeteiligungsverfahren angewandt werden und nach welchen Kriterien werden die Methoden, z.B. Online-Methoden, ausgewählt?
     
  3. Gibt es derzeit eine systematische und generationenspezifische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern?
     
  4. Welche zentralen Ergebnisse und Empfehlungen für unseren Bezirk hat das wissenschaftliche Begleitforschungsprojekt über Partizipation und Engagement in acht Berliner Bezirksregionen ergeben und welche will das Bezirksamt umsetzen?
     
  5. Wie organisiert derzeit der Bezirk die Einwohnerinformation in den Bereichen Bauplanung, Straßenbau, Straßenbäume und soziale Einrichtungen?

 

 

Sehr geehrte Frau Stückler,

die o.g. Große Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Gem. § 41 Abs. 1 BezVG sind sowohl die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) als auch das Bezirksamt (BA) verpflichtet, die Einwohnerinnen und Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten des Bezirks, über städtische Angelegenheiten, soweit sie den Bezirk betreffen, und über ihre Mitwirkungsrechte zu unterrichten.

 

Gemäß Abs. 2 der Vorschrift gilt, dass bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen zu unterrichten hat. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt.

 

Nach § 41 Abs. 3 BezVG sind Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen der BVV sowie der öffentlich tagenden Ausschüsse rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen, die Beschlussvorlagen und die gefassten Beschlüsse der BVV sowie die Mitteilungen des BA an die BVV über deren Umsetzung einsehbar zu machen.

 

Nach § 42 BezVG können zur Erörterung von wichtigen Bezirksangelegenheiten mit der betroffenen Einwohnerschaft Einwohnerversammlungen durchgeführt werden. Einwohnerversammlungen werden von der Vorsteherin oder dem Vorsteher der BVV einberufen, wenn die BVV dies verlangt oder der Antrag einer Einwohnerin oder eines Einwohners auf Durchführung einer Einwohnerversammlung von einem Drittel der Mitglieder der BVV unterstützt wird. Das BA kann ebenfalls Einwohnerversammlungen einberufen.

 

Schließlich sind die Instrumente der Einwohnerfragestunde (§ 43 BezVG) sowie des Einwohnerantrages (§ 44 BezVG) weitere gesetzliche Mitwirkungstatbestände.

 

Über die allgemeinen Mitwirkungsrechte der Einwohnerschaft gemäß BezVG hinaus bestehen besondere spezialgesetzliche Beteiligungsvorschriften, die vorrangig Anwendung finden (insb. z.B. solche im Rahmen der Bauleitplanung und der Landschaftsplanung, §§ 3 ff. BauGB, 12 NatSchG Bln).

 

Zu den Fragen erfolgt eine abteilungsscharfe Darstellung, da nach dem Ressortprinzip jede Abteilungsleitung in eigener Verantwortung und Zuständigkeit tätig ist.

 

  1. Wie viel Mittel und personelle Ressourcen hat das Bezirksamt im Jahr 2013, 2014 und 2015 für Bürgerbeteiligung veranschlagt und bisher ausgegeben?

 

Abt. Pers (BzBm):

Für den Bereich "Bürgerhaushalt" wurden keine Mittel verausgabt. Personelle Ressourcen wurden seitens der BVV unter Beteiligung einer Beschäftigten der Abt. Pers bis einschließlich Januar 2014 gebunden. Der Meinungsbildungsprozess in der BVV zum weiteren Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Abt. Soz:

In der Abteilung Soziales und Gesundheit werden keine formalen Verfahren zur Bürgerbeteiligung durchgeführt. Es gibt allerdings viele Aktivitäten zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements, die im Rahmen der Untersuchung analysiert und als positiv bewertet wurden.

 

Dazu gehört der Arbeitsbereich des Ehrenamtlichen Dienstes, in dem sich ca. 500 Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihres Ehrenamtes für unterschiedlichste Themen und Aufgaben engagieren und  Beiträge für das Zusammenleben im Kiez und für das Gemeinwohl leisten, und die Freiwilligenagentur. Im Projekt untersucht wurde außerdem die Stadtteilkoordination in Charlottenburg-Nord als eine Möglichkeit der Bürgerbeteiligung.

 

In den Flüchtlingseinrichtungen Soorstraße, Eschenallee und Waldschulallee wurden für Anwohnerinnen und Anwohner Informationsveranstaltungen durchgeführt, die durch Presseerklärungen angekündigt wurden.

 

Abt. Jug:

Für das vom Umwelt- und Naturschutzamt federführend betreute und organisierte Parkpflegewerk Lietzensee wurden mit dem Auftragnehmer zwei Bürgerinformationsveranstaltungen vertraglich vereinbart. Die erste fand am 24.04.2015 statt. Die zweite ist im Herbst 2015 vorgesehen. Der ausschließlich auf die Bürgerinformationsveranstaltungen entfallene Kostenanteil lässt sich nicht separat beziffern, weil für das Projekt ein Gesamtbetrag vereinbart wurde. Dies gilt gleichermaßen für die personellen Ressourcen (Stellenanteile).

 

Für die Entwicklung von Beteiligungsformen mit Kindern und Jugendlichen und für Koordination und Geschäftsführung für das Kinder- und Jugendparlament (KJP) steht ein Stellenanteil von 0,5 im Jugendamt - Arbeitsbereich Jugendförderung - zur Verfügung.

 

In den Jahren 2013, 2014 und 2015 wurden für das Kinder- und Jugendparlament (KJP) jeweils zusätzlich 5.800 ? für Honorarmittel (Öffentlichkeitsarbeit, Projekte und Betreuung von AG ´en, Vorbereitung der Wahlen, etc.) in den Haushalt eingestellt. Weiterhin stehen Sachmittel von jeweils 3.500 ? für das jährlich stattfindende Seminar im Wannsee Forum zur Verfügung; hieran beteiligt sich die junge Volkshochschule finanziell. In diesem Jahr hat das Jugendamt weitere 2.700 ? für das Beteiligungsprojekt zur geplanten Jugendeinrichtung in der Region 3 (Ruhwald) zur Verfügung gestellt (s.a. unter 2).

 

In der einzelfallbezogenen Arbeit auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) nimmt die Beteiligung und Mitwirkung der Eltern, der Kinder/Jugendlichen und der jungen Volljährigen einen hohen Stellenwert ein (s.a. unter 3). Für diese Beratung und Gestaltung der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII sind für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter der regionalen Sozialpädagogischen Dienste des Jugendamtes Zeitanteile/Ressourcen zu berücksichtigen.

 

Abt. Bü:

Am 26.11.2014 fand ein Informations- und Diskussionsforum, am 04.05.2015 eine moderierte Ideenwerkstatt im Gemeindesaal der Auenkirche zum Thema der zukünftigen Nutzung des Schoeler-Schlösschens statt. Für die Durchführung der Veranstaltungen entstanden Kosten von 776 Euro.  Die Kosten wurden auf keinem Extra-Titel im Vorfeld veranschlagt, sondern wurden über den Titel "Öffentlichkeitsarbeit" der Bezirksstadträtin finanziert.

 

Abt. Stadt:

Für die nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) vorgesehene Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung wurden 2013 insgesamt 8.137,61 Euro, 2014 4.573,70 Euro ausgegeben, 2015 erfolgten noch keine Ausgaben. Die Personalkosten für Beteiligungsverfahren werden in keinem Bereich der Abteilung gesondert ermittelt.

 

  1. Nach welchen Kriterien wählt das Bezirksamt Projekte aus, bei denen Bürgerbeteiligungsverfahren angewandt werden und nach welchen Kriterien werden die Methoden, z.B. Online-Methoden, ausgewählt?

 

Abt. Pers:

Sofern keine Besonderheiten vorgeschrieben sind (z.B. Öffentliche Auslegung), werden die derzeit zur Verfügung stehenden technischen Standards für die Bürgerinformation bzw. Beteiligung genutzt. Richtschnur ist das mutmaßliche oder tatsächlich geäußerte Beteiligungsinteresse.

 

Abt. Soz:

Aufgrund der Ausführungen zu 1. gibt es keine formalen Kriterien für die Beteiligung.

 

Abt. Jug:

Bei der Bürgerbeteiligung für das Parkpflegewerk Lietzensee handelte es sich um Einzelfallentscheidung. Kriterium war die vermutete Beteiligungsrelevanz des Vorhabens und das vermutete Bürgerinteresse (s. auch zu Frage 3).

 

Im Bereich der Landschaftsplanung ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach dem Naturschutzgesetz Berlin bei förmlichen Landschaftsplanverfahren vorgeschrieben (§ 12, Abs. 5). Die Kriterien sind z.T. gesetzlich festgelegt (Formvorschriften zur Auslagedauer - 1 Monat, zur Bekanntmachung - Amtsblatt, Internet), z.T. liegen sie im Ermessen der Behörde (z.B. Online-Methode). Die Entscheidung über die Methodik wird von den Umständen des Einzelfalles abhängen. Es erscheint aber in der jetzigen Zeit schwer vorstellbar, eine Bürgerbeteiligung ohne online-Verfahren durchzuführen. In den letzten 10 Jahren hat es allerdings keine Landschaftsplanverfahren gegeben. Derzeit ist kein Planerfordernis für eines erkennbar.

 

Gemäß § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Hierfür sind geeignete Formen und Maßnahmen zur Beteiligung von Kindern und Jugendliche zu entwickeln, um sie bei den für sie wichtigen Fragen und Entscheidungen mit einzubeziehen. Danach haben Kinder und Jugendliche das Recht, sich in allen Angelegenheiten an das Jugendamt zu wenden.

 

Zusätzlich zu der Möglichkeit für die jungen Menschen, sich mit ihren individuellen Anliegen an einzelne Mitarbeiter/innen zu wenden, wurde zur grundsätzlichen Beteiligung das Kinder - und Jugendparlaments (KJP) des Bezirks eingerichtet. Das Kinder- und Jugendparlament besteht seit 2003 und ist eine sehr bekannte und anerkannte Form der Beteiligung und der Interessenvertretung von Kinder und Jugendlichen unseres Bezirkes, s. auch http://www.kjp-cw.de.

 

Das KJP entscheidet eigenständig, zu welchen Maßnahmen und an welchen Projekten es sich mit welchen Formen der Beteiligung in die Prozesse einbringt, z.B. bei der Mitarbeit in den hierfür vorgesehenen Ausschüssen und Kommissionen (Spielplatzkommission) der BVV. Konkretes derzeitiges Beteiligungsprojekt des KJP: für die Planung und inhaltliche Ausgestaltung, der möglichen neuen JFE im "Ruhwaldpark" hat sich das KJP an den ersten konzeptionellen Überlegungen beteiligt und eingebracht.

 

Abt. Bü:

Für das "Schoeler-Schlösschen" gibt es kein formales Bürgerbeteiligungsverfahren. Bei beiden Veranstaltungen wurden Ideen und Vorschläge über eine mögliche künftige Nutzung des Gebäudes diskutiert und gesammelt. Der Bürgerdialog soll auch weiterhin fortgesetzt werden. Die dabei entwickelten Ideen sollen in das Nutzungskonzept des Schoeler-Schlösschens einfließen.

 

Abt. Stadt:

Die Bürgerbeteiligung ist in der verbindlichen Bauleitplanung gesetzlich vorgeschrieben.

 

  1. Gibt es derzeit eine systematische und generationenspezifische Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern?

 

 

 

Abt. Pers:

Nein.

 

Abt. Soz:

Fehlanzeige.

 

Abt. Jug:

Fehlanzeige für das Umwelt- und Naturschutzamt, da die Routinetätigkeiten des Amtes keine Beteiligungsrelevanz aufweisen.

 

In den Kinder- und Jugendeinrichtungen des Bezirkes wird eine Partizipation durch verschieden Angebote und Methoden gewährleistet, wie z.B. Klubaktive, Interviews, Nutzerinnen und Nutzerbefragungen, Kummerkasten.

 

Eine systematische und verpflichtende Beteiligung von Eltern, Kindern/Jugendlichen und jungen Volljährigen erfolgt bei der Gewährung von individuellen Leistungen nach dem SGB VIII im Rahmen der Hilfeplanung.

Die Beteiligung von Personensorgeberechtigten Eltern bei der Hilfe zur Erziehung ist von zentraler Bedeutung, da diese darauf ausgerichtet ist, Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung zu unterstützen und ihre Erziehungsfähigkeit zu verbessern. Ggf. sind Eltern auch zur Beteiligung und Mitwirkung zu ermuntern, zu motivieren, da der Erfolg einer Hilfe wesentlich von ihrer Mitwirkungsbereitschaft abhängt.

 

Die Pflicht zur Beteiligung von Kinder und Jugendlichen gem. § 8 SGB VIII wird in § 36 Abs 1 und 2 bereichsspezifisch konkretisiert. Erforderlich ist eine eigenständige Einbeziehung des Kindes oder Jugendlichen in den Entscheidungsprozess für eine Hilfe und in deren Verlauf. Dies ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, da die Beziehungen zwischen Eltern und Kind oder Jugendlichen häufig konfliktbelastet sind und die Fachkräfte dann u.a. oft als Vermittler agieren müssen.

 

Abt. Bü:

Nein.

 

Abt. Stadt:

Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung in der verbindlichen Bauleitplanung kann diese daher auch als systematisch bezeichnet werden. Die darin aufgeführten Gesetzesgrundlagen sprechen die Öffentlichkeit insgesamt an und sehen keine generationenspezifische Beteiligung vor. Ferner hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Projekt zur E-Partizipation für Bebauungspläne unter Beteiligung einzelner Bezirke initiiert. Ziel dieses Projektes ist es, die einheitliche Internetdarstellung von Bebauungsplänen auf der Partizipationsplattform mein.berlin.de einzuführen. Mit der einheitlichen Internetdarstellung für Bebauungspläne soll die Nutzendenperspektive gestärkt sowie die Einheitlichkeit in der Darstellung und das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger für Bebauungsplanverfahren erhöht werden.

 

Andere Beteiligungsverfahren werden eingeleitet, um ein Projekt inhaltlich und abschließend umreissbar machen zu können sowie um eine breite Akzeptanz der zu entwickelnden Projektziele erreichen zu können. Beispielhaft sei hier die "Verkehrswerkstatt Klausenerplatz" genannt, die die unterschiedlichen Positionen zur Verkehrsregulierung nach Wiederöffnung der Knobelsdorffstraße aufarbeiten und in Ergebnisse lenken soll.

 

  1. Welche zentralen Ergebnisse und Empfehlungen für unseren Bezirk hat das wissenschaftliche Begleitforschungsprojekt über Partizipation und Engagement in acht Berliner Bezirksregionen ergeben und welche will das Bezirksamt umsetzen?

 

Die Abschlussveranstaltung zum Projekt, dessen Durchführung das Bezirksamt als sehr kritisch bewertet, fand am 20.04.2015 im federführenden Bezirksamt Treptow-Köpenick statt, auf der auch die Ergebnisse des Projektes vorgestellt wurden. Der offizielle Ergebnisbericht befindet sich derzeit in der Abstimmung bzw. Freigabe bei der zuständigen Staatssekretärin und wird demnächst herausgegeben. Das Bezirksamt wird sich im Anschluss daran mit dem Ergebnisbericht auseinandersetzen und regt eine Erörterung in den jeweiligen Fachausschüssen an.

 

  1. Wie organisiert derzeit der Bezirk die Einwohnerinformation in den Bereichen Bauplanung, Straßenbau, Straßenbäume und soziale Einrichtungen?

 

Abt. Pers:

Nicht betroffen.

 

Abt. Soz:

Bei den anstehenden Veränderungen im Bereich der bezirklichen Seniorenclubs wurden die Gremien der BVV beteiligt, es erfolgten Presseerklärungen, Publikationen im bezirklichen Seniorenprogramm und Informationsveranstaltungen für die Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen.

 

Abt. Jug:

Die sozialen Einrichtungen der Abteilung, wie z.B. Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendkunstschule, Gartenarbeitsschule, Haus der Familie, Erziehungs- und Familienberatung, geben regelmäßig aktuelle Informationen an die Einwohnerinnen und Einwohner über die Internetseite des Bezirks, über Pressemitteilungen, Berichte in der lokalen Gazette, über Veranstaltungsflyer und Informationsbroschüren wie den Familienwegweiser und das Bezirksmagazin. Das Haus der Familie, die Jugendfreizeiteinrichtungen, die Jugendkunstschule und die Gartenarbeitsschule präsentieren sich darüber hinaus auf eigenen Webseiten, das Haus der Familie, die Häuser der Jugend Anne Frank und Charlottenburg außerdem auf Facebook. Insbesondere Veranstaltungsinformationen werden nicht nur in der Presse und auf der Internetseite des Bezirks, sondern auch unter der Veranstaltungsrubrik auf der Internetseite berlin.de veröffentlicht. Flyer und Programme werden über alle regionalen und überregionalen Netzwerke verteilt, in die auch Schulen und andere Einrichtungen sowie freie Träger, Vereine und andere Institutionen einbezogen sind, um im Schneeballeffekt möglichst viele interessierte Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

 

Abt. Bü:

Die Einwohnerinformationen zu beiden Veranstaltungen betr. Schoeler-Schlösschen wurden durch das Büro der Bezirksstadträtin organisiert. Die veröffentlichten Presseinformationen wurden dabei an die jeweiligen Fraktionsvorsitzenden der BVV sowie an die fraktionslose Bezirksverordnete, die gewählten Vertreter/innen des Wahlkreises als auch die umliegenden Bürgerinitiativen mit der Bitte um Verteilung an interessierte Bürgerinnen und Bürger weitergeleitet.

 

Abt. Stadt:

Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung ist die Information der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Information der Öffentlichkeit) bzw. § 13 a Abs. 3 BauGB (Unterrichtung der Öffentlichkeit) und § 3 Abs. 2 BauGB (öffentliche Auslegung). Die Information der Öffentlichkeit über anstehende Beteiligungsphasen in der Bebauungsplanung erfolgt bei der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB regelmäßig über Anzeigen in der Rubrik "Amtliche Mitteilungen" in zwei Berliner Tageszeitungen. Für alle oben genannten Bürgerbeteiligungsphasen werden darüber hinaus seit vielen Jahren die zur Diskussion stehenden Bebauungspläne während der Beteiligungszeiträume auf der bezirklichen Internetseite unter der Rubrik "Aktuelles" eingestellt. Es steht hier auch ein Kontaktformular für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

 

Bei größeren Straßenbauvorhaben werden regelmäßig Pressemitteilungen gefertigt. Die vor Ort Betroffenen werden durch den Aushang und die Verteilung von Informationsschreiben unterrichtet, in denen das Vorhaben und die daraus resultierenden Einschränkungen beschrieben sind.

 

Auch bei Baumfällungen wird bei mehr als drei betroffenen Bäumen eines Straßenzuges durch den Aushang und die Verteilung von Informationsschreiben unterrichtet. Ferner steht im bezirklichen Internetauftritt sowohl die Fällliste als auch die Liste der Neupflanzungen zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Naumann

 

 


 

 
 

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