Drucksache - 1219/4  

 
 
Betreff: Müssen Mieten weiter steigen?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Verfasser:Dr.Vandrey/Wapler/Wieland 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beratung
23.04.2015 
44. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Große Anfrage
Beantwortung

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie hoch ist der Anteil bezahlbarer Wohnraum, der in den vergangenen drei Jahren genehmigt worden ist, für wie viele Wohnungen im Bezirk wurden beim Senat Förderungen beantragt für preiswerte Mieten und wo sieht das Bezirksamt Projekte, die Förderungen beantragen sollten?

 

  1. Welche Auswirkungen erwartet das Bezirksamt von der "Mietpreisbremse" und der Umwandlungsverordnung für den Mietpreisanstieg und die Wohnungspolitik im Bezirk?

 

  1. Wie ist der Stand der durch den BVV-Beschluss vom Herbst 2014 beauftragten Untersuchung zu für Milieuschutz geeigneten Gebieten im Bezirk, gibt es zur Milieuschutzeignung neue Erkenntnisse und wie bewertet das Bezirksamt die Umsetzungsfähigkeit von Milieuschutz in unserem Bezirk?

 

  1. Welche Unterstützung erwartet das Bezirksamt durch den Senat bei der Umsetzung von Milieuschutz in unserem Bezirk, insbesondere in finanzieller und personeller Hinsicht, und in welcher Weise setzt es sich dafür ein, Unterstützung zu erhalten?

 

  1. Wie bewertet das Bezirksamt das aktuell beabsichtigte Volksbegehren "Berliner Mietenvolksentscheid" hinsichtlich seiner möglichen Auswirkungen auf den Bezirk im Erfolgsfall?

 

 

Zur Beantwortung Herr BzStR Schulte:

 

Frau Vorsteherin, meine Damen und Herren, das ist immer ganz faszinierend, Frau Wieland zuzuhören und dann zu hören, man möchte beinahe in Tränen ausbrechen, hat das Gefühl, dass Glas ist so halb leer und alles ist so ganz furchtbar und alles ist ganz schlimm und wir sind kurz vor dem Abgrund. Nein, das Glas ist halb voll und wir sind auf einem guten Weg in der Mietenpolitik und ich glaube, das ist einfach die unterschiedliche Sichtweise und ich glaube, dass es darum geht, das Glas jetzt weiterzufüllen und sie brauchen keine Angst zu haben, dass das Wasser verdampft. Insofern sollten wir optimistisch in die Zukunft gucken. Natürlich werden die Mieten weitersteigen, weil Sie das als erste Frage gestellt haben, dass hat aber damit zutun, mit der Geldentwertung, die nun mal in der Eigenschaft von Geld liegt und so werden Mieten weiter steigen, das wird man gar nicht verhindern können. Aber das war ja gar nicht die Frage, das war ja nur die Überschrift.

 

Zu 1.

Anteil bezahlbarer Wohnraum: Da weder im Rahmen eines Planverfahrens noch bei Befreiungsentscheidungen die künftig zu erwartenden Mieterhöhungen eine Auflage für eine Genehmigung sein kann, ist eine Beantwortung der Frage nicht möglich. Es wäre schön, wenn wir in der Festsetzung im Bebauungsplan schreiben könnten, bei allen Wohnungen ist eine Höchstmiete von 6,20 Euro festzulegen für die nächsten 30 Jahre. Geht aber nicht, weil es tatsächlich ein zu starker Eingriff in das Eigentum ist. Er der Wiedereinstieg des Landes Berlin in die Wohnungsbauförderung, die Veränderung der Liegenschaftspolitik und das seit August 2014 existierende Berliner Modell der kooperativen Bauland Erwartung schafft Möglichkeiten einer aktiveren Mietenpolitik. In der jetzt veröffentlichen Neufassung des Berliner Modells wird bei gegebener Angemessenheit, und das muss auch vorhanden sein, ich kann also nicht bei einem hochwertigen Baulandgrundstück dort tatsächlich sagen, jetzt schöpfe ich da tatsächlich bestimmte Gewinne ab, sondern es muss tatsächlich eine gegebene Angemessenheit sein. Das heißt, ein Grundstück muss entwickelt werden und dann muss ausgerechnet werden, ist es angemessen dort, etwas abzuschöpfen. Wenn ich dann eine ausreichende Größenordnung habe, dann kann ich tatsächlich mindestens 25 % als Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen vorschreiben. Das ist ein enormer Fortschritt, den man sich in der letzten Wahlperiode nicht vorstellen konnte, insofern hat es dort einen gewissen Wandel in der Sichtweise gegeben. Die vorherige Senatorin, Junge-Reyer, hat ja immer noch davon gesprochen, dass es ganz viele Mietwohnung, dass überhaupt gar kein Problem besteht. Da hat es einen Wandel gegeben, auch in der Auffassung und ich glaub, dass ist inzwischen bei Allen angekommen.

 

Ein Hauptaugenmerk wird darauf zu richten sein, Bauprojekte von Wohnungsbaugesellschaften aktiv zu begleiten und zu fördern. Und ich möchte drei Beispiele aus unserem Bezirk nennen, wo das auch passiert:

 

Pascalstraße, wo ein Baufeld von der degewo bebaut werden soll, obwohl es einem Privaten gehört. Harlemweg, wo wir neben der Weiterentwicklung des Bildungsstandortes natürlich auch Wohnungsbau anstreben. Es ist eine Fläche des Landes Berlin und kann damit natürlich auch eine Wohnungsbaugesellschaft mit ins Boot holen. Arcostraße, wo Ideen im Rahmen des Projektes "Urban Living" entwickelt werden. Und angesichts der aktuellen Debatte um die Cornelsenwiese und angesichts der Fragestellerin der Grünen-Fraktion kann ich mir die Frage nicht ganz verkneifen: "Wie befördern wir eigentlich Mietwohnungsbau in Abwägung zu anderen Interessen?"
Das ist dann nämlich die Frage. Wenn wir dann immer Nein zum Mietwohnungsneubau sagen, dann wird es schwierig zu sagen, wie sieht es denn aus mit bezahlbaren Mieten? Denn wenn das Gute immer knapper wird, dann werden die Mieten auch leider weiter ansteigen.

 

Frau König hat mir noch zugearbeitet und hat geschrieben: Das Wohnungsamt ist mit Wohnungsbauförderung direkt nicht befasst, sondern lediglich mit der Überwachung der Bindung, die durch Förderungsmaßnahmen entstehen, hier der Soziale Wohnungsbau. In diesem Förderungsprogramm sind in unserem Bezirk in den letzten drei Jahren keine neuen Wohnungen entstanden. Darüber hinaus greift im Sozialen Wohnungsbau die Mietpreisbremse nicht, da nur die Kostenmiete gefordert werden darf und kein Profit gemacht wird, solange die Wohnung der Bindungen unterliegen.

zu 2.

Beide Instrumente, sowohl die Mietpreisbremse als auch die Umwandlungsverbotsverordnung werden natürlich vom Bezirksamt ausdrücklich begrüßt. Auch, wenn meiner Ansicht nach bei der Mietpreisbremse noch zu viele Schlupflöcher enthalten sind und hier gucke ich natürlich auf die rechte Seite des Hauses. Denn sie gilt ja nicht bei der Erstvermietung nach Neubau und auch nicht nach einer umfassenden Modernisierung.

 

Zu 3. und 4.

Beim Thema Milieuschutz: Die Vorprüfung zur Ermittlung von möglichen Verdachtsgebieten im Bezirk, die Voraussetzung für den Erlass einer sozialen Erhaltungsstation nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 BauGB aufweisen, so heißt das Gutachten, wird durch das beauftragte Gutachterbüro durchgeführt. Ergebnisse werden voraussichtlich Anfang Mai vorliegen und auch im Ausschuss für Stadtentwicklung vorgestellt. Sollten Verdachtsgebiete bestehen, würde dies in der Regel weitere tiefe Untersuchungen nach sich ziehen, um die Verdachtsmomente zu bestätigen. Erst danach wird erkennbar sein, ob und in welchem Umfang im Bezirk die Voraussetzungen für den Erlass von sozialen Erhaltungssatzungen vorliegen. Wir Alle wissen, dass die Hürden da sehr hoch sind und wir auch, solange es die Landesverbotsverordnung nicht gab, auch wirklich die Frage, was bringt es? Was bringt es mir, bestimmte Regeln und bestimmte Regularien festzuschreiben, die dann sagen, dass bestimmt zweite Bäder oder bestimmte Einrichtungen von Modernisierung nicht zugelassen werden. Was hab ich denn davon, wenn ich den bürokratischen Aufwand sehr hoch mache. Das Spannende, das sind eben die Instrumente, wie das Vorkaufsrecht, das ist etwas, was sehr wichtig ist. Nur, wenn wir uns die Regularien und die Abläufe in Berlin angucken, wenn wir auf die Idee kommen, ein Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen, bis wir den Hauptausschuss erreicht haben, sind die Fristen längst abgelaufen. Das muss sich was verändern, da muss auch dieses Instrumentarium natürlich geschärft werden und da sollten wir auch wirklich nach Hamburg gucken, wo das ganz gut läuft.

Mit dem derzeitigen Kenntnisstand kann der notwendige Personalbedarf für die Erstellung, Beratung, Genehmigung und Kontrolle nicht ermittelt werden. Sollte soziale Erhaltungsverordnung erlassen werden, ist jedoch grundsätzlich von einem zusätzlichen Personalbedarf auszugehen. Auch mit der geplanten Einführung der Umwandlungsverbotsverordnung und ihrer Umsetzung, entsteht ein zusätzlicher Personalmehrbedarf, der auch von der Senatsverwaltung anerkannt wurde, wo auch zugesichert wurde, dass hierfür mehr Personal gibt. Natürlich müssen wir die finanziellen, personellen und räumlichen Kapazitäten schaffen, vor allem die räumlichen Kapazitäten, Frau König. Dadurch, dass wir den Umzug so gut gemeistert haben, haben wir jetzt das Problem, dass wir jetzt bei zusätzlichen Aufgaben wirklich um jeden Raum kämpfen müssen und das wird auch nicht ganz einfach sein. Wir müssen dann überlegen, ob wir dann einen siebten oder achten Stocken noch machen im Hohenzollerndamm, aber es ist natürlich in der Tat ein Problem, was natürlich auch im Bereich Stadtplanung und Stadtentwicklung ein großes Problem darstellt. Insofern begrüße ich heute den vorgelegten Antrag der Grünen nach den Worten des Bürgermeisters gerade in der Diskussion zuversichtlich, dass wir dieses zusätzliche Personal ganz schnell bekommen.

 

Zu 5.

Hier habe ich auch eine Zuarbeit von Frau König bekommen, die ich dann noch ein wenig ergänzt habe.
Seit dem 11. April sammelt die Initiative Mietenvolksentscheid e. V. Unterschriften zur Einleitung eines Volksbegehrens mit dem Titel "Gesetz zur Neuausrichtung des sozialen Wohnraumversorgung Berlin". Das macht sie mit dieser schönen Unterschriftenliste, wo so ein nettes kleines, lachendes Haus dasteht und da sind da zehn Zeilen und dann klingt das alles ganz toll und wenn ich das unterschreibe, dann habe ich meine Wohnung. Ganz günstig. Toll!
Das müssen dann 20.000 Leute unterschreiben, innerhalb eines halben Jahres. Wenn das passiert, dann kommt der nächste Schritt. Da müssen 7 % der wahlberechtigten Bevölkerung innerhalb von vier Monaten unterschreiben, dass sind 170.000 und dann wird es zu einem Volksentscheid kommen, wo dann die Mehrheit zustimmen muss und mindestens 25 % der Wahlberechtigten. Und natürlich behandelt der Mietenvolksentscheid wichtige Anliegen, die in vielen Punkten bereits Senatspolitik. Schlagwörter, hat ja auch Frau Wieland schon genannt, Mietenbündnis, Wohnungsneubaufonds, Erhöhung der Bestände der städtischen Wohnungsbaugesellschaften von 300 auf 400.000, das müssen Sie sich mal vorstellen, dass ist ganz klares Ziel der Senatspolitik, dass die Bestände der Wohnungsbaugesellschaften um 100.000 erhöht werden. Das ist keine Lappalie, das ist wirklich eine enorme Zahl. Wohnraumgesetz, Nutzung der bundes- und landesrechtlichen Möglichkeiten für eine sozialgerechte Mietenpolitik, zügige Anwendung der neuen Mietpreisbremse und die Instrumente: Kappungsgrenzenverordnung, Zweckentfremdungsverbot und die Umwandlungsverordnung.

Aus Sicht des Bezirksamtes würde der Vorschlag der Initiative, mit dem lachenden Haus, einen für den Landeshaushalt recht teuren und auch langwierigen Systemwechsel bedeuten. Die amtliche Kostenschätzung geht von Kostenhöhe von insgesamt 3,3 Milliarden Euro aus. 3,3 Milliarden Euro.. macht ja nix, kann man ja machen. Für den Zeitraum von 2017 bis 2021, allein für das Jahr 2017 791,2 Mio. Euro. Zum Vergleich, der bezirkliche Haushalt von Charlottenburg-Wilmersdorf hat einen Umfang von 626 Mio. Euro in diesem Jahr 2015. Das heißt, wer hier unterschreibt, riskiert pro Jahr, dass die Aufgaben des Landes Berlin für einen Bezirk für dieses Gesetz verwendet werden. Da muss sich Jeder, der unterschreibt, auch bewusst sein. Und ich hab auch kein Problem, wenn man das sagt, ok, und sagt, das soll das Land Berlin als erstes machen, das ist die oberste Aufgaben, dann muss das aber auch bedeuten, dass dann wieder Einschnitte kommen in anderen Bereichen, genauso akzeptiert werden.
Wenn wir sehen, wie stolz wir darauf sind, dass wir bei Siva jetzt für ein zwei Jahre solche Summen bewegen können, was das bedeutet, was man da für eine öffentliche Infrastruktur machen kann, muss man sich sehr genau überlegen. Was mich dabei stört und für mich ist es etwas, ich hab mir natürlich zu heute auch mal dieses Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung besorgt. Das steckt nämlich hinter diesem lachenden Haus hinter. Das sind nämlich 59 Paragraphen auf 25 Seiten. Das heißt, Jeder, der unterschreibt, stimmt allen 59 Paragraphen auf diesen 25 Seiten zu. Da ist die Frage, ist das wirklich dann noch Bürgerbeteiligung, wie sie wir wollen, wenn wir sagen, dass Jeder, der unterschreibt, glauben Sie das wirklich, dass Jeder, der unterschreibt, diese 59 Paragraphen durchgelesen hat und weiß, welche Konsequenzen das bedeutet? Weiß er denn tatsächlich, was das für eine Bedeutung hat. Und die Frage ist, wie klären wir eigentlich als Politik auf und wie gehen wir damit um? Denn jeder weiß und jeder, der im parlamentarischen Raum ist, auch Frau Rouhani, die jetzt nicht zuhört. Jeder im parlamentarischen Raum weiß, dass in Beratungen über solche Gesetze Veränderungen eigentlich notwendig sind, weil manchmal Formulierungen nicht ganz passend sind und vielleicht auch mal verbessert werden sollten. Das ist bei einem solchen Volksentscheid nicht möglich und deswegen frage ich mich auch, weil sich da bestimmte Fraktionen bedingungslos dahinter stellen und Unterschriften sammeln. Das halte ich für unglaublich fahrlässig, wenn man ein Gesetz, wo man auch Risiken nicht genau kennt, wirklich blindlings folgt. Und das tun einige Fraktionen im Abgeordnetenhaus sehr deutlich.

 

Ich sehe mich auch wirklich außerstande, jetzt im Rahmen einer großen Anfrage zu sagen, was diese 59 Paragraphen auf 25 Seiten auswirken. Und ich will wirklich nur deutlich machen, wie schwierig es sein wird, dieses Gesetz dann auch umzusetzen an § 1 Abs. 2 dieses Gesetzes. Da heißt es: Die Wohnraumförderung hat vorrangig für eine ausreichende Wohnraumversorgung derjenigen privaten Haushalte zu sorgen, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind und sich selbst mit angemessenen Wohnraum versorgen können. Was heißt denn das?
Ganz viele unbestimmte Rechtsbegriffe, wo wir dann wirklich davor stehen, was heißt das jetzt für mich, der mit einem Stadtratsgehalt ist, dass heißt bei mir, ich bin von diesem Gesetz nicht betroffen und bei mir darf jede Mietpreiserhöhung sein, weil ich ja sozusagen unter dieses Gesetz überhaupt nicht falle, oder, weil ich in der schwulen Lebensgemeinschaft lebe doch sozusagen einer, der besonders benachteiligt ist auf dem Wohnungsmarkt oder ist mein angemessener Wohnraum, weil ich mehr verdiene, eben eine 400 qm-Wohnung und deswegen, weil ich die nicht zu einem günstigen Preis bekomme, falle ich vielleicht doch unter das Gesetz? Weil ich kann mich ja selbst nicht mit meinem Gehalt, mit meiner für mich angemessenen Wohnraum nicht versorgen? Das ist nicht schönes, weil nämlich genau dieses Gesetz mit den unbestimmten Begriffen arbeitet. Wenn man sagen würde, es geht darum, Wohnraum für sozial Benachteiligte zu schaffen, für tatsächlich Familien mit Kindern, dann wäre es ehrlich. Man formuliert das Gesetz aber so ganz bewusst um, damit jeder sich da reinlesen kann, damit jeder auch sagen kann, das passt ja schon für mich. Denn diese Begriffe, was Sie gesagt haben, dass man sagt, Alle, die tatsächlich von Sozialhilfe leben oder was anderes, dass man für die Wohnraum schafft, da steht hier nämlich drin. Insofern warne ich einfach davor, einfach dann diesem Gesetz zu folgen und wir müssen dann auch aufklären und ich glaube, dass sich die Senatspolitik, was die Mietenpolitik angeht, sich verstecken braucht. Weil ich mich jetzt so in Rage geredet habe, möchte ich zum Schluss bei allen Fraktionen bedanken. Danke.

 


 

 
 

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