Drucksache - 1183/4
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Impfpflicht für die wieder vermehrt auftretenden Kinderkrankheiten zu aktivieren.
Der BVV ist bis zum 15.04.2015 zu berichten.
Begründung: Es ist nicht hinnehmbar, dass ein kleiner Teil von Eltern die lebensnotwendige Impfung ihrer Kinder verweigert und damit alle anderen auch in Gefahr bringt. In diesem Fall gilt ganz besonders: Gemeinnutz geht vor Eigennutz.
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