Drucksache - 0541/2
Die BVV möge beschließen: Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei der Senatsverwaltung für Stadtent-wicklung und bei der obersten Straßenverkehrsbehörde dafür einzusetzen, am gesamten Goslarer Ufer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von derzeit Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h herabzusetzen.
Der BVV ist bis zum 30.09.2003 zu berichten.
Begründung: Beim Goslarer Ufer handelt es sich um eine Straße von untergeordneter verkehrlicher Bedeutung. Die Fahrbahn wurde in den vergangenen Jahren zu Gunsten von Grünflächen zurückgebaut. Der Uferweg wird stark von Radfahrern und Fußgängern genutzt. Die Einführung von Tempo 30 steht einem übergeordneten Verkehrskonzept nicht entgegen. Statt dessen würde der Erholungswert für die anliegenden Kleingärtner und die Radfahrer und Fußgänger deutlich gesteigert. Anlieger und Fußgänger berichten, dass Pkws und Lkws mit überhöhter Geschwindigkeit über das Kopfsteinpflaster des Goslarer Ufers fahren. Die Einführung von Tempo 30 würde die momentan stark beeinträchtigte Verkehrs- Sicherheit erhöhen und die Lärmbelastung für Anwohner und Anlieger sowie Fußgänger und Radfahrer verringern.
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